Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
vor 2 Jahren
Da hier gerne, besonders seitens eines Users , auf die entsprechende Gesetzeslage verwiesen wird ist es interessant zu lesen wie es in der Praxis umgesetzt wird.
Kurz und schmerzlos zusammengefasst, es ist ein Papiertiger, es wurde noch kein Provider zur Versorgung verpflichtet.
Ein paar Zahlen aus dem Artikel:
- Zwischen Juni 2022 und Mitte April 2023 erreichten die BNetzA demzufolge 2384 Eingaben über "behauptete Unterversorgungen"
- 160 einschlägige Eingaben, die aufgrund unzureichender Adressangaben keinem Bundesland zugeordnet werden konnten, zwischen 12/23und Mitte 04/23
- Nur in dem Dutzend Fälle habe das Ergebnis gelautet, dass kein Provider einen angemessenen Internetanschluss zur Verfügung stellen konnte. Diese betreffen insgesamt 29 Flurstücke.
Als Abschluss noch:
Die BNetzA hat laut der Antwort inzwischen zwar "verschiedene Gutachten" ausgeschrieben. Die Ergebnisse lägen aber noch nicht vor. Erst auf deren Basis könne die Regulierungsbehörde eine "rechtssichere Evaluierung" der TKMV durchführen, die Festlegungen zu den Anforderungen an den Internetzugangsdienst im Wege eines Verordnungsverfahrens auf TKG -Basis anpassen sowie sämtliche Anforderungen der TKMV auf den Prüfstand stellen. Hier hinkt die BNetzA dem Zeitplan also bereits Monate hinterher.
Meine persönliche Meinung erlaube ich mir an der Stelle nicht niederzuschreiben, keine der passenden Worte wären vermutlich mit den Nettiquette vereinbar
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