Ungewolltes Haustürgeschäft: Vertrag nach 1,5 Monaten wegen Täuschung anfechten / TKG-Widerspruch

vor 2 Stunden

Hallo Telekom-Hilft-Team,
ich benötige dringend Ihre Unterstützung bei der Stornierung eines ungewollten Vertrages, der mir vor ca. 1,5 Monaten an der Haustür vermittelt wurde.
Der Vertriebsmitarbeiter hat an der Haustür leider unwahre Angaben gemacht, um mich zur Unterschrift auf dem Tablet zu drängen. Kurz darauf folgte ein Telefonat („Quality Call“), bei dem ich überrumpelt zugestimmt habe. Eine Bestätigung der Vertragszusammenfassung in gesetzlich vorgeschriebener Textform (z. B. per E-Mail-Link oder SMS) habe ich nach dem Besuch jedoch zu keinem Zeitpunkt aktiv abgegeben.
Ich fechte den Vertrag daher hiermit ausdrücklich wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB an und widerspreche dem Vertragsschluss nach § 54 Abs. 3 TKG , da das Telefonat die erforderliche Textform nicht erfüllt und der Vertrag somit schwebend unwirksam ist. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf.
Die E-Mail-Auftragsbestätigung liegt mir vor. Bitte stornieren Sie den Vorgang komplett, stoppen Sie alle Schaltungen und erstatten Sie bereits abgebuchte Beträge zurück.
Wichtig: Da dies ein öffentliches Forum ist, habe ich meine Kundennummer und meine persönlichen Daten in meinem Foren-Profil im Bereich „Meine Kundendaten“ hinterlegt, sodass nur das Telekom-Team darauf zugreifen kann.
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!
Viele Grüße
Isha 

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2

    • vor 2 Stunden

      ishagr

      wegen arglistiger Täuschung

      Hallo Telekom-Hilft-Team,
      ich benötige dringend Ihre Unterstützung bei der Stornierung eines ungewollten Vertrages, der mir vor ca. 1,5 Monaten an der Haustür vermittelt wurde.
      Der Vertriebsmitarbeiter hat an der Haustür leider unwahre Angaben gemacht, um mich zur Unterschrift auf dem Tablet zu drängen. Kurz darauf folgte ein Telefonat („Quality Call“), bei dem ich überrumpelt zugestimmt habe. Eine Bestätigung der Vertragszusammenfassung in gesetzlich vorgeschriebener Textform (z. B. per E-Mail-Link oder SMS) habe ich nach dem Besuch jedoch zu keinem Zeitpunkt aktiv abgegeben.
      Ich fechte den Vertrag daher hiermit ausdrücklich wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB an und widerspreche dem Vertragsschluss nach § 54 Abs. 3 TKG , da das Telefonat die erforderliche Textform nicht erfüllt und der Vertrag somit schwebend unwirksam ist. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf.
      Die E-Mail-Auftragsbestätigung liegt mir vor. Bitte stornieren Sie den Vorgang komplett, stoppen Sie alle Schaltungen und erstatten Sie bereits abgebuchte Beträge zurück.
      Wichtig: Da dies ein öffentliches Forum ist, habe ich meine Kundennummer und meine persönlichen Daten in meinem Foren-Profil im Bereich „Meine Kundendaten“ hinterlegt, sodass nur das Telekom-Team darauf zugreifen kann.
      Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!
      Viele Grüße
      Isha 
      ishagr

      wegen arglistiger Täuschung

      Erstmal ist es eine strafbare Verleumdung von dir.

      ishagr

      Eine Bestätigung der Vertragszusammenfassung in gesetzlich vorgeschriebener Textform (z. B. per E-Mail-Link oder SMS) habe ich nach dem Besuch jedoch zu keinem Zeitpunkt aktiv abgegeben.

      Hallo Telekom-Hilft-Team,
      ich benötige dringend Ihre Unterstützung bei der Stornierung eines ungewollten Vertrages, der mir vor ca. 1,5 Monaten an der Haustür vermittelt wurde.
      Der Vertriebsmitarbeiter hat an der Haustür leider unwahre Angaben gemacht, um mich zur Unterschrift auf dem Tablet zu drängen. Kurz darauf folgte ein Telefonat („Quality Call“), bei dem ich überrumpelt zugestimmt habe. Eine Bestätigung der Vertragszusammenfassung in gesetzlich vorgeschriebener Textform (z. B. per E-Mail-Link oder SMS) habe ich nach dem Besuch jedoch zu keinem Zeitpunkt aktiv abgegeben.
      Ich fechte den Vertrag daher hiermit ausdrücklich wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB an und widerspreche dem Vertragsschluss nach § 54 Abs. 3 TKG , da das Telefonat die erforderliche Textform nicht erfüllt und der Vertrag somit schwebend unwirksam ist. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf.
      Die E-Mail-Auftragsbestätigung liegt mir vor. Bitte stornieren Sie den Vorgang komplett, stoppen Sie alle Schaltungen und erstatten Sie bereits abgebuchte Beträge zurück.
      Wichtig: Da dies ein öffentliches Forum ist, habe ich meine Kundennummer und meine persönlichen Daten in meinem Foren-Profil im Bereich „Meine Kundendaten“ hinterlegt, sodass nur das Telekom-Team darauf zugreifen kann.
      Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!
      Viele Grüße
      Isha 
      ishagr

      Eine Bestätigung der Vertragszusammenfassung in gesetzlich vorgeschriebener Textform (z. B. per E-Mail-Link oder SMS) habe ich nach dem Besuch jedoch zu keinem Zeitpunkt aktiv abgegeben.

      Musstest du auch nich?

      0

      1

      von

      vor 13 Minuten

      HI, ich wollte mich nicht strafbar machen oh. Bin etwas frustriert mit der Situation und hatte eben gelesen, dass es nicht okay ist wenn einem quasi ein Grund angegeben wird der nicht stimmt damit man den Vertrag unterschreibt. 

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