Gelöst

Umzug und Mindestlaufzeit

vor 6 Jahren

Hallo.

Ich habe im Juni 2018 einen Vertrag gemacht für Internet und Festnetz. 
Dieser hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Jetzt ergab sich für mich einiges neu und ich ziehe um. Allerdings in einen Haushalt in dem alles schon vorhanden ist, sodass ich meinen Anschluss nicht mehr benötige.
Muss ich dann dennoch bis 2020 weiterhin die Gebühren von dem Vertrag bezahlen, von dem der Anschluss bzw die Nutzung dann gar nicht mehr existiert?

 

Vielen Dank schonmal und liebe Grüße

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @JennyM,

       

      JennyM

      Ich habe im Juni 2018 einen Vertrag gemacht für Internet und Festnetz. Dieser hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Jetzt ergab sich für mich einiges neu und ich ziehe um. Allerdings in einen Haushalt in dem alles schon vorhanden ist, sodass ich meinen Anschluss nicht mehr benötige. Muss ich dann dennoch bis 2020 weiterhin die Gebühren von dem Vertrag bezahlen, von dem der Anschluss bzw die Nutzung dann gar nicht mehr existiert?

      Ich habe im Juni 2018 einen Vertrag gemacht für Internet und Festnetz. 
      Dieser hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
      Jetzt ergab sich für mich einiges neu und ich ziehe um. Allerdings in einen Haushalt in dem alles schon vorhanden ist, sodass ich meinen Anschluss nicht mehr benötige.
      Muss ich dann dennoch bis 2020 weiterhin die Gebühren von dem Vertrag bezahlen, von dem der Anschluss bzw die Nutzung dann gar nicht mehr existiert?

      JennyM

      Ich habe im Juni 2018 einen Vertrag gemacht für Internet und Festnetz. 
      Dieser hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
      Jetzt ergab sich für mich einiges neu und ich ziehe um. Allerdings in einen Haushalt in dem alles schon vorhanden ist, sodass ich meinen Anschluss nicht mehr benötige.
      Muss ich dann dennoch bis 2020 weiterhin die Gebühren von dem Vertrag bezahlen, von dem der Anschluss bzw die Nutzung dann gar nicht mehr existiert?


      willkommen in der Community - geht es um eine Haushaltszusammenführung - dann bitte einmal diese FAQ beachten, ob die Voraussetzungen erfüllt sind: Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?

       

      VG

      Peuki

      3

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hi @JennyM,

       

      sollte das von Peuki beschrieben Szenario nicht zutreffen sein bei dir, dann könntest du einen Umzug deises Anschlusses nach TKG veranlassen. Sollte der Anschluss an der neuen Adresse nicht realisierbar sein, wird dir eine Sonderkündigung nach drei Monaten eingeräumt. Sollte der Anschluss realisierbar sei, dann kann du ihn wenigstens noch die Zeit bis zur regulären Kündigungsfrist nutzen (zahlst nicht umsonst und blockierst keinen Anschluss).

       

      Gruß

      fdi

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Ein Telefonanschluss inkl Verträge bestehen im neuen Haushalt, allerdings nicht über die Telekom

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      JennyM

      Ein Telefonanschluss inkl Verträge bestehen im neuen Haushalt, allerdings nicht über die Telekom

      Ein Telefonanschluss inkl Verträge bestehen im neuen Haushalt, allerdings nicht über die Telekom

      JennyM

      Ein Telefonanschluss inkl Verträge bestehen im neuen Haushalt, allerdings nicht über die Telekom


      @JennyM, falls die Telekom gar keinen Anschluss schalten kann, greift ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht.

       

      Ansonsten müsst Ihr z.B. etwa ein Jahr mit zwei Anschlüssen leben (beide Anschlüsse beschaltet).

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hi @JennyM,

       

      sollte das von Peuki beschrieben Szenario nicht zutreffen sein bei dir, dann könntest du einen Umzug deises Anschlusses nach TKG veranlassen. Sollte der Anschluss an der neuen Adresse nicht realisierbar sein, wird dir eine Sonderkündigung nach drei Monaten eingeräumt. Sollte der Anschluss realisierbar sei, dann kann du ihn wenigstens noch die Zeit bis zur regulären Kündigungsfrist nutzen (zahlst nicht umsonst und blockierst keinen Anschluss).

       

      Gruß

      fdi

      0

    • vor 6 Jahren

      Guten Morgen @JennyM,

      herzlich Willkommen in unserer Telekom hilft Community.

      @Peuki, @fdi und @sg-flinux haben es schon richtig gesagt: Sollte an neuer Stelle ein Anschluss bei einem anderen Anbieter bestehen, haben Sie nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht nach Telekommunikationsgesetz tritt erst dann in Kraft, wenn wir Ihren Anschluss technisch nicht an neuer Stelle realisieren können. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches besagt, dass der Anschluss mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann. Sollten wir Ihren Anschluss an neuer Stelle bereitstellen können, ist die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit bindend.

      Gerne berate ich Sie persönlich zu Ihrem Anschluss, am besten telefonieren wird dazu einmal. Hinterlegen Sie mir doch bitte Ihre Kundendaten in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos und geben mir anschließend hier eine kurze Rückmeldung, sobald Ihre Daten hinterlegt sind. Ich freue mich auf Ihre Antwort.

      Viele Grüße

      Martina H.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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