Gelöst
Umzug - Sonderkündigungsrecht aufgrund von Tarifverschlechterung?
vor 4 Jahren
Liebes Telekom-Team,
ich wende mich an Euch, weil man mir im Telekom-Shop nicht alle Informationen geben konnte, die ich benötige.
Folgende Situation:
Ich bin im September im Zuge eines Umzuges Kunde bei Ihnen geworden (Magenta Zuhause M).
Nun muss ich aus persönlichen Gründen leider im Dezember wieder umziehen, um mich um meine Eltern zu kümmern. Mir ist bewusst, dass ein einfacher Umzug kein Grund für eine Sonderkündigung darstellt und mein Vertrag natürlich über 24 Monate abgeschlossen worden ist.
Um mich zu informieren, was ich für Möglichkeiten habe, bin ich gestern in eine Telekom-Filiale gegangen. Dort wurde ich aufgeklärt, dass ein regulärer Umzug kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht darstellt. Allerdings wurde mir auch gesagt, dass ich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekomme, sofern an meiner zukünftigen Adresse mein aktueller Telefonanschluss nicht realisierbar wäre und in meinem Fall ist es tatsächlich so, dass ich mich in Bezug auf die DSL Geschwindigkeit verschlechtern würde.
Mein aktueller Tarif beinhaltet 50 Mbit und bei Angabe meiner neuen Adresse wird über Ihre Website-Abfrage lediglich ein Magenta Zuhause S Tarif mit 6 Mbit angezeigt.
So wie ich die Dame in Ihrer Filiale verstanden habe, kann somit mein aktueller Vertrag nicht eins zu eins realisiert werden und man würde mir ein Sonderkündigungsrecht einräumen bzw. ich müsste noch drei Monate ab Umzugsdatum zahlen bis ich aus meinem Vertrag entlassen werden.
Was muss ich nun in die Wege leiten bzw. brauchen Sie von mir?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
574
5
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
272
0
4
vor 4 Jahren
512
0
2
855
0
16
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @Philipp1979
Wenn man einen Umzug nach dem TKG beantragt, hat man ein Sonderkündigungsrecht von aktuell 3 Monaten, wenn der aktuelle Vertrag nicht 1zu1 umgesetzt werden kann. Da hat Sie der Shop richtig beraten.
Macht man das ganze ab dem 01.12.21, dann werden aus den 3 Monaten nur noch 1 Monat nach dem neuen TKG .
Daher den Umzug ab 01.12. telefonisch, oder im TelekomShop nach dem TKG beantragen und vom Sonderkündigungsrecht dann Gebrauch machen.
0
vor 4 Jahren
Am besten noch bis Dezember warten und dann bei der Hotline anrufen und dort einen "Umzug nach TKG " bestellen. Wenn dann festgestellt wird das der Vertrag nicht 1 zu 1 umgesetzut werden kann solltest du ein Sonderkündigungsrecht mit nur noch einem Monat Nachzahlung haben.
0
vor 4 Jahren
Ja, das ist korrekt.
Wenns schnell gehen soll: Hotline anrufen und Umzug nach TKG beauftragen. Dabei wird das ganze geprüft und wenn keine 50 Mbit/s möglich sind, kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden.
Ansonsten kannst Du auch hier aufs Team warten.
0
vor 4 Jahren
Um mich zu informieren, was ich für Möglichkeiten habe, bin ich gestern in eine Telekom-Filiale gegangen. Dort wurde ich aufgeklärt, dass ein regulärer Umzug kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht darstellt. Allerdings wurde mir auch gesagt, dass ich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekomme, sofern an meiner zukünftigen Adresse mein aktueller Telefonanschluss nicht realisierbar wäre und in meinem Fall ist es tatsächlich so, dass ich mich in Bezug auf die DSL Geschwindigkeit verschlechtern würde.
Das ist absolut korrekt
Wenn du bis zum 1.Dezember wartest und den Umzug dann gemäß §60 TKG Neufassung anmeldest (an der Hotline - nicht Online) .
Dann beträgt die Frist für die Sonderkündigung nur noch einen Monat, nicht mehr 3 Monate. Somit ist der Vertrag dann am 1.1.2022 beendet.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/325-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann melde ich mich am 1. Dezember noch einmal hier 🙂
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von