Umzug kundigen

3 years ago

Hallo,

 

Ich habe meinen Umzug vor einigen Tagen der Telekom mitgeteilt und bitte meinen Vertrag mitzunehmen. Mein Betrag war das Magenta-M Fiber, allerdings hat das Internet an meiner alten Adresse viele Tage vor meinem Umzug abgebrochen. Außerdem habe ich herausgefunden, dass der neue Vertrag nicht Glasfaser, sondern VDSL ist (ich habe während des Vorgangs von M auf L aufgerüstet). Also habe ich den Umzug widerrufen, um meinen Anschluss wieder in die alte Wohnung zu bekommen. Wenn ich erneut meinen Umzug bei der Telekom melde, kann ich meinen Vertrag kündigen, da die Glasfaseroption in der neuen Adresse nicht existiert, oder ich bin verpflichtet, mit Telekom-VDSL fortzufahren?

 

Vilen Dank

Panos

283

6

    • 3 years ago

      Panospag

      Hallo, Ich habe meinen Umzug vor einigen Tagen der Telekom mitgeteilt und bitte meinen Vertrag mitzunehmen. Mein Betrag war das Magenta-M Fiber, allerdings hat das Internet an meiner alten Adresse viele Tage vor meinem Umzug abgebrochen. Außerdem habe ich herausgefunden, dass der neue Vertrag nicht Glasfaser, sondern VDSL ist (ich habe während des Vorgangs von M auf L aufgerüstet). Also habe ich den Umzug widerrufen, um meinen Anschluss wieder in die alte Wohnung zu bekommen. Wenn ich erneut meinen Umzug bei der Telekom melde, kann ich meinen Vertrag kündigen, da die Glasfaseroption in der neuen Adresse nicht existiert, oder ich bin verpflichtet, mit Telekom-VDSL fortzufahren? Vilen Dank Panos

      Hallo,

       

      Ich habe meinen Umzug vor einigen Tagen der Telekom mitgeteilt und bitte meinen Vertrag mitzunehmen. Mein Betrag war das Magenta-M Fiber, allerdings hat das Internet an meiner alten Adresse viele Tage vor meinem Umzug abgebrochen. Außerdem habe ich herausgefunden, dass der neue Vertrag nicht Glasfaser, sondern VDSL ist (ich habe während des Vorgangs von M auf L aufgerüstet). Also habe ich den Umzug widerrufen, um meinen Anschluss wieder in die alte Wohnung zu bekommen. Wenn ich erneut meinen Umzug bei der Telekom melde, kann ich meinen Vertrag kündigen, da die Glasfaseroption in der neuen Adresse nicht existiert, oder ich bin verpflichtet, mit Telekom-VDSL fortzufahren?

       

      Vilen Dank

      Panos

      Panospag

      Hallo,

       

      Ich habe meinen Umzug vor einigen Tagen der Telekom mitgeteilt und bitte meinen Vertrag mitzunehmen. Mein Betrag war das Magenta-M Fiber, allerdings hat das Internet an meiner alten Adresse viele Tage vor meinem Umzug abgebrochen. Außerdem habe ich herausgefunden, dass der neue Vertrag nicht Glasfaser, sondern VDSL ist (ich habe während des Vorgangs von M auf L aufgerüstet). Also habe ich den Umzug widerrufen, um meinen Anschluss wieder in die alte Wohnung zu bekommen. Wenn ich erneut meinen Umzug bei der Telekom melde, kann ich meinen Vertrag kündigen, da die Glasfaseroption in der neuen Adresse nicht existiert, oder ich bin verpflichtet, mit Telekom-VDSL fortzufahren?

       

      Vilen Dank

      Panos


      Meiner Meinung nach ist Glasfaser kein Vertragsbestandteil sondern nur die Umsetzung der Bandbreite. Tarif Magenta Zuhause L Glas und neu Magenta Zuhause L (Kupfer) der Tarif und Kosten sind ja gleich nur die Zulieferung erfolgt über ein anderes Medium.

      Schaut anders aus wenn du nun einen XL oder XXL Tarif haben solltest, wenn der nicht umsetzbar ist wird dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wenn du einen Umzug nach TKG gestellt hast. 

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      Answer

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      3 years ago

      Meiner Meinung nach ist Glasfaser kein Vertragsbestandteil sondern nur die Umsetzung der Bandbreite.

      Meiner Meinung nach ist Glasfaser kein Vertragsbestandteil sondern nur die Umsetzung der Bandbreite.
      Meiner Meinung nach ist Glasfaser kein Vertragsbestandteil sondern nur die Umsetzung der Bandbreite.

      Früher war die Telekom der Meinung, dass bspw. "VDSL 50" nicht die gleiche Leistung wie "VDSL 50 IP" sei, das sollte dann wohl umso mehr bei "Fiber 50" vs. "VDSL 50 IP" gelten.

       

      Weiß nicht, ob die Telekom ihre Meinung diesbzgl. mittlerweile geändert hat.

      Answer

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      3 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

      Solange nicht 1zu1 (nach TKG ) ist es eine Veränderung... IdeeZwinkernd

      Somit neuer Tarif und neue Laufzeit...

       

      Es ist teilweise schon etwas hirnrissig (meine Meinung) wenn nur ein höherwertiger Anschluss und somit Tarif auf Grund GF möglich ist und auch der Technologiewechsel dazugezählt wird (Ist nun mal nicht entsprechend TKG 1zu1), dass in solchen Konstellationen da keine vertragsrechtlichen Alternativen geschaffen werden.

      Ich denke mal, da müsste auch die Regulierungsbehörde aktiv werden - kann  irgendwie nicht sein, dass man dafür bestraft wird, wenn statt Kupfer mit mal nur noch GF vorhanden ist...

      Anbieterseitig wird ohne Regulierung da herzlich wenig freiwillig an Anpassung erfolgen... *denk*

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      3 years ago

      prophaganda

      Solange nicht 1zu1 (nach TKG ) ist es eine Veränderung... Somit neuer Tarif und neue Laufzeit...

      Solange nicht 1zu1 (nach TKG ) ist es eine Veränderung... IdeeZwinkernd

      Somit neuer Tarif und neue Laufzeit...

      prophaganda

      Solange nicht 1zu1 (nach TKG ) ist es eine Veränderung... IdeeZwinkernd

      Somit neuer Tarif und neue Laufzeit...


      Oder halt Kündigung, weil nicht die gleiche Leistung angeboten wird.

       

      (OP hat ja in der alten Wohnung Fiber, und in der neuen gibts "nur" VDSL.)

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