Gelöst

Umverlegungen bzw. Rückbau von Hausanschlüssen

vor einem Jahr

Hallo, wir bauen Ende September neu. Nun steht bald der Abriss des Bestandsgebäude an, weshalb wir uns um den Rückbau des bereits vorhandenen Hausanschlusses kümmern müssen. Leider ist die Leitung noch vom Vorbesitzer belegt, weshalb lt. Bauherrenservice die Telekom nicht rückbauen kann. Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich

nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?

 

VG Ben

324

14

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen? VG Ben

      Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich

      nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?

       

      VG Ben

      Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich

      nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?

       

      VG Ben


      Nein, leider nicht. Und hier wirst du auch keine rechtlichen Informationen erhalten. Sorry.

      3

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      *PazVizsla*

      Nein, leider nicht.

      Nein, leider nicht.
      *PazVizsla*
      Nein, leider nicht.

      Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.

      Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      der_Lutz

      *PazVizsla* Nein, leider nicht. Nein, leider nicht. *PazVizsla* Nein, leider nicht. Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen. Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt

      *PazVizsla*

      Nein, leider nicht.

      Nein, leider nicht.
      *PazVizsla*
      Nein, leider nicht.

      Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.

      Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt

      der_Lutz
      *PazVizsla*

      Nein, leider nicht.

      Nein, leider nicht.
      *PazVizsla*
      Nein, leider nicht.

      Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.

      Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt


      Genau, keine rechtliche Beratung hier. Dafür gibt es Fachforen.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ich würde jetzt gegenüber der Telekom als Eigentümer des Grundstückes und Gebäudes den GNV / GEE kündigen und ggf. Bilder des (teilweise) abgerissenen Gebäudes mit übermitteln.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Nur mal so eine Frage ...... 

       

      rück.png

       Wie soll das gehen das jemand von der THC eingreifen kann ohne auf die  Datenschutzverordnung zu schauen?  Der TE ist nicht der Nutzer des Anschlusses! Mit welchem Recht darf dann die TK am Anschluss eines ggf. Fremdkunden, 1&2 VF oder O3 rumfummeln?

      0

    • vor einem Jahr

      Ich hol schonmal das Popcorn, wenn wieder jemand ohne Kommentar die richtige Antwort entlöst hat.

      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @olliMD 

      Kannst das Popcorn wieder wegräumen, der TE hat sich gelöscht.

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ludwig II

      Kannst das Popcorn wieder wegräumen, der TE hat sich gelöscht.

      Kannst das Popcorn wieder wegräumen, der TE hat sich gelöscht.

      Ludwig II

      Kannst das Popcorn wieder wegräumen, der TE hat sich gelöscht.


      Ne, eben nicht, weil jetzt kann man sehr schön OT diskutieren, wer denn kommentarlos entlöst hat, wenn es nicht der TE war. Und @Waldemar H. möchte ja Beispiele haben.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @NoOneElse 

      das hilft gar nichts so lange da ein Vertrag aktiv ist.

      5

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      der_Lutz

      So ein Unfug.

      So ein Unfug. 
      der_Lutz
      So ein Unfug. 

      Überhaupt nicht. Erstens hat der Vertragsinhaber keinen Zugriff mehr auf den Anschluß wenn kein Anschluß Mietvertrag vorliegt. Wovon hier, bei Abriss des Gebäudes, wohl auszgehen ist. Zum anderen wird das Gebäude abgerissen. Was also soll dort noch physisch genutzt werden können?

      Das kann man mit "gesundem Menschenverstand" erkennen.

      Das ist genau so, wie der Auszug eines Kunden und der Einzug eines anderen potentiellen Kunden, der keinen Anschluß buchen kann. Wenn ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne (nachgewiesen durch Meldebescheinigung) kann ich dort auch keine Leistung, da kabelgebunden, abrufen. Also kann der Vertrag nicht mehr erfüllt werden.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      NoOneElse

      Überhaupt nicht.

      Überhaupt nicht.
      NoOneElse
      Überhaupt nicht.

      wohl.

       

      Alles was du schreibst hat nichts mit dem Thema zu tun.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      NoOneElse

      Bei einer ehemaligen Behörde ist mit gesundem Menschenverstand nicht zu rechnen.

      Bei einer ehemaligen Behörde ist mit gesundem Menschenverstand nicht zu rechnen.
      NoOneElse
      Bei einer ehemaligen Behörde ist mit gesundem Menschenverstand nicht zu rechnen.

      Manchmal habe ich den Eindruck, dass trifft auf dich auch zu. Du bist doch der, der immer jeden Paragraphen aus dem Hut zaubert, und jetzt soll plötzlich gesunder Menschenverstand das Maß der Dinge sein?

      So lange der Kunde den Anschluss bezahlt, also seiner vertraglichen Pflicht nachkommt, hat die Telekom keine Handhabe, den Vertrag zu kündigen. Du könntest mir natürlich gern die Paragraphen des TKG , TKÜV, BGB oder sonst eines anderen Gesetzes oder Verordnung nennen, die die Telekom nicht nur Verpflichten sondern es ihr überhaupt erstmal ermöglichen. Ohne diese konkreten Handlungsmöglichkeiten diskutiere ich allerdings mit dir darüber nicht weiter, weil es keine inhaltliche Grundlage gibt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen