Gelöst
Umverlegungen bzw. Rückbau von Hausanschlüssen
vor einem Jahr
Hallo, wir bauen Ende September neu. Nun steht bald der Abriss des Bestandsgebäude an, weshalb wir uns um den Rückbau des bereits vorhandenen Hausanschlusses kümmern müssen. Leider ist die Leitung noch vom Vorbesitzer belegt, weshalb lt. Bauherrenservice die Telekom nicht rückbauen kann. Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich
nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?
VG Ben
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen? VG Ben
Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich
nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?
VG Ben
Nein, leider nicht. Und hier wirst du auch keine rechtlichen Informationen erhalten. Sorry.
3
Antwort
von
vor einem Jahr
Nein, leider nicht.
Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.
Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt
Antwort
von
vor einem Jahr
*PazVizsla* Nein, leider nicht. Nein, leider nicht. *PazVizsla* Nein, leider nicht. Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen. Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt
Nein, leider nicht.
Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.
Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt
Genau, keine rechtliche Beratung hier. Dafür gibt es Fachforen.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich würde jetzt gegenüber der Telekom als Eigentümer des Grundstückes und Gebäudes den GNV / GEE kündigen und ggf. Bilder des (teilweise) abgerissenen Gebäudes mit übermitteln.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Nur mal so eine Frage ......
Wie soll das gehen das jemand von der THC eingreifen kann ohne auf die Datenschutzverordnung zu schauen? Der TE ist nicht der Nutzer des Anschlusses! Mit welchem Recht darf dann die TK am Anschluss eines ggf. Fremdkunden, 1&2 VF oder O3 rumfummeln?
0
vor einem Jahr
Ich hol schonmal das Popcorn, wenn wieder jemand ohne Kommentar die richtige Antwort entlöst hat.
2
Antwort
von
vor einem Jahr
@olliMD
Kannst das Popcorn wieder wegräumen, der TE hat sich gelöscht.
Antwort
von
vor einem Jahr
Kannst das Popcorn wieder wegräumen, der TE hat sich gelöscht.
Kannst das Popcorn wieder wegräumen, der TE hat sich gelöscht.
Ne, eben nicht, weil jetzt kann man sehr schön OT diskutieren, wer denn kommentarlos entlöst hat, wenn es nicht der TE war. Und @Waldemar H. möchte ja Beispiele haben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@NoOneElse
das hilft gar nichts so lange da ein Vertrag aktiv ist.
5
Antwort
von
vor einem Jahr
So ein Unfug.
Überhaupt nicht. Erstens hat der Vertragsinhaber keinen Zugriff mehr auf den Anschluß wenn kein Anschluß Mietvertrag vorliegt. Wovon hier, bei Abriss des Gebäudes, wohl auszgehen ist. Zum anderen wird das Gebäude abgerissen. Was also soll dort noch physisch genutzt werden können?
Das kann man mit "gesundem Menschenverstand" erkennen.
Das ist genau so, wie der Auszug eines Kunden und der Einzug eines anderen potentiellen Kunden, der keinen Anschluß buchen kann. Wenn ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne (nachgewiesen durch Meldebescheinigung) kann ich dort auch keine Leistung, da kabelgebunden, abrufen. Also kann der Vertrag nicht mehr erfüllt werden.
Antwort
von
vor einem Jahr
Überhaupt nicht.
wohl.
Alles was du schreibst hat nichts mit dem Thema zu tun.
Antwort
von
vor einem Jahr
Bei einer ehemaligen Behörde ist mit gesundem Menschenverstand nicht zu rechnen.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass trifft auf dich auch zu. Du bist doch der, der immer jeden Paragraphen aus dem Hut zaubert, und jetzt soll plötzlich gesunder Menschenverstand das Maß der Dinge sein?
So lange der Kunde den Anschluss bezahlt, also seiner vertraglichen Pflicht nachkommt, hat die Telekom keine Handhabe, den Vertrag zu kündigen. Du könntest mir natürlich gern die Paragraphen des TKG , TKÜV, BGB oder sonst eines anderen Gesetzes oder Verordnung nennen, die die Telekom nicht nur Verpflichten sondern es ihr überhaupt erstmal ermöglichen. Ohne diese konkreten Handlungsmöglichkeiten diskutiere ich allerdings mit dir darüber nicht weiter, weil es keine inhaltliche Grundlage gibt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von