Umstellung auf passiven Glasfaseranschluss (Gf-TA) verwehrt – Bitte um Hilfe bei Endgerätefreiheit (Bestandskunde seit 2019)
vor 7 Stunden
Hallo zusammen,
ich wende mich an die Community, da ich gestern an der Hotline leider sehr unglücklich abgewimmelt wurde. Ich hoffe hier auf einen fähigen Service-Mitarbeiter, der mein Anliegen prüfen und lösen kann.
Zu meiner Situation:
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Mein Anliegen:
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Gestern wollte ich den kostenlosen Tausch des alten aktiven Modems gegen eine passive Dose beauftragen. An der Hotline wurde ich mit dem Argument „Bestandsschutz für Altverträge“ abgewiesen.
Warum ich das nicht akzeptieren kann:
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Mein Vertrag läuft noch bis August 2027. Ich möchte bis dahin nicht unzufrieden sein. Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.
Ich möchte eigentlich gerne bei der Telekom bleiben. Kann sich das bitte ein Team-Mitarbeiter anschauen und den Auftrag für den kostenlosen Umbau auf eine passive Gf-TA anstoßen?
Vielen Dank und viele Grüße
GlasfaserUser123
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vor 7 Stunden
für den kostenlosen Umbau
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Ganz wichtig!
Alles muss kostenlos sein!
Selbst eigene Vorstellungen sind gefälligst kostenlos zu realisieren!
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vor 7 Stunden
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Das ganze jetzt mal höflich als Bitte, ohne Drohungen und vor allem ohne Ki Geschwurbel in einem Satz:
Kann mir bitte jemand dabei behilflich sein, dass mein Gf As auf passiv umgebaut wird damit ich meine eigenen Geräte nutzen kann.
0
vor 7 Stunden
@holzher24
Das werden wir hier nicht mehr erleben.
🦂
0
vor 6 Stunden
Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem.
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Du bist dort nicht der einzigste Kunde, es wird hunderte oder tausende geben.
Also muß die Telekom eine komplett neue Infrastruktur mit der neuen Technik parallel zur alten aufbauen. Jeder Kunde braucht für den Wechsel neue Hardware. Der Wechsel wird sich also über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinziehen.
Wann wird das passieren? Wahrscheinlich erst dann, wenn der Rest von Deutschland angeschlossen ist. Priorität hat das jedenfalls nicht.
Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
1&1 nutzt das Netz der Telekom. Also wird Dir auch 1&1 exakt dasselbe zur Verfügung stellen.
„Bestandsschutz für Altverträge“
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Das sind die Verträge all der Haushalte in diesem Gebiet, die auch dieselbe Technik nutzen.
Wie leider üblich: Wer die erste Generation einer "neuen Technik" nutzt, hat womöglich deshalb Nachteile und muß lange warten, um die Vorteile der zweiten oder dritten Generation nutzen zu können (Glasfaser 2000).
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vor 5 Stunden
Mein Vertrag läuft noch bis August 2027. Ich möchte bis dahin nicht unzufrieden sein. Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Dann bestellst einen Produktwechsel, ANbieterwechsel oder oder oder... dann wird die Kiste umgebaut. Momentan läuft sie doch wie bestellt. Bestellt dir von mir aus eine Heimnetzinstallation auf deine Kappe. Warum sollen auf zuruf sofort, kostenfrei für hunderttausende Kunden umgebaut werden?
4
von
vor 4 Stunden
Nur, dann ist es zu spät, dann kann ihm nicht mehr von der Telekom geholfen werden, er ist dann Kunde von 1 & 1.
Dann bestellst einen Produktwechsel, ANbieterwechsel oder oder oder... dann wird die Kiste umgebaut.
Genau so. 1 & 1 schickt ihn dann wieder zur Telekom, weil sie ja alle Mühen und Kosten scheuen und den Kunden die Aufgaben die sie machen müssten erledigen lassen. Nur, dann ist es zu spät, dann kann ihm nicht mehr von der Telekom geholfen werden, er ist dann Kunde von 1 & 1.
Genau, aber warum sollte jemand vorher rauskommen? Wüsste auch nicht warum Fritzen mit verbauten Modem nicht an den 1.7er Modem betrieben werden können.
von
vor 4 Stunden
Wüsste auch nicht warum Fritzen mit verbauten Modem nicht an den 1.7er Modem betrieben werden können.
Nur, dann ist es zu spät, dann kann ihm nicht mehr von der Telekom geholfen werden, er ist dann Kunde von 1 & 1.
Genau, aber warum sollte jemand vorher rauskommen? Wüsste auch nicht warum Fritzen mit verbauten Modem nicht an den 1.7er Modem betrieben werden können.
Schon klar. Er schreibt:
Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft.
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Vielleicht kann das eigene, moderne Modem auch noch den Garten umgraben, oder den Hausputz machen oder oder oder......
von
vor 3 Stunden
Vielleicht kann das eigene, moderne Modem auch noch den Garten umgraben, oder den Hausputz machen oder oder oder......
Wüsste auch nicht warum Fritzen mit verbauten Modem nicht an den 1.7er Modem betrieben werden können.
Schon klar. Er schreibt:
Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft.
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Vielleicht kann das eigene, moderne Modem auch noch den Garten umgraben, oder den Hausputz machen oder oder oder......
Bring mich doch bitte nicht zum lachen ^^
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