Umstellung auf passiven Glasfaseranschluss (Gf-TA) verwehrt – Bitte um Hilfe bei Endgerätefreiheit (Bestandskunde seit 2019)

vor einer Stunde

Hallo zusammen,
ich wende mich an die Community, da ich gestern an der Hotline leider sehr unglücklich abgewimmelt wurde. Ich hoffe hier auf einen fähigen Service-Mitarbeiter, der mein Anliegen prüfen und lösen kann.
Zu meiner Situation:
Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
Mein Anliegen:
Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
Gestern wollte ich den kostenlosen Tausch des alten aktiven Modems gegen eine passive Dose beauftragen. An der Hotline wurde ich mit dem Argument „Bestandsschutz für Altverträge“ abgewiesen.
Warum ich das nicht akzeptieren kann:
Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
Mein Vertrag läuft noch bis August 2027. Ich möchte bis dahin nicht unzufrieden sein. Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.
Ich möchte eigentlich gerne bei der Telekom bleiben. Kann sich das bitte ein Team-Mitarbeiter anschauen und den Auftrag für den kostenlosen Umbau auf eine passive Gf-TA anstoßen?
Vielen Dank und viele Grüße
GlasfaserUser123

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    • vor einer Stunde

      Glasfaser_User123

      für den kostenlosen Umbau

      Hallo zusammen,
      ich wende mich an die Community, da ich gestern an der Hotline leider sehr unglücklich abgewimmelt wurde. Ich hoffe hier auf einen fähigen Service-Mitarbeiter, der mein Anliegen prüfen und lösen kann.
      Zu meiner Situation:
      Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
      Mein Anliegen:
      Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
      Gestern wollte ich den kostenlosen Tausch des alten aktiven Modems gegen eine passive Dose beauftragen. An der Hotline wurde ich mit dem Argument „Bestandsschutz für Altverträge“ abgewiesen.
      Warum ich das nicht akzeptieren kann:
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      Vielen Dank und viele Grüße
      GlasfaserUser123

      Glasfaser_User123

      für den kostenlosen Umbau

      Ganz wichtig!

      Alles muss kostenlos sein!

      Selbst eigene Vorstellungen sind gefälligst kostenlos zu realisieren!

      🦂

      0

    • vor einer Stunde

      Glasfaser_User123
      Hallo zusammen,
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      Gestern wollte ich den kostenlosen Tausch des alten aktiven Modems gegen eine passive Dose beauftragen. An der Hotline wurde ich mit dem Argument „Bestandsschutz für Altverträge“ abgewiesen.
      Warum ich das nicht akzeptieren kann:
      Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
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      Ich möchte eigentlich gerne bei der Telekom bleiben. Kann sich das bitte ein Team-Mitarbeiter anschauen und den Auftrag für den kostenlosen Umbau auf eine passive Gf-TA anstoßen?
      Vielen Dank und viele Grüße
      GlasfaserUser123

      Glasfaser_User123

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      Gestern wollte ich den kostenlosen Tausch des alten aktiven Modems gegen eine passive Dose beauftragen. An der Hotline wurde ich mit dem Argument „Bestandsschutz für Altverträge“ abgewiesen.
      Warum ich das nicht akzeptieren kann:
      Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
      Mein Vertrag läuft noch bis August 2027. Ich möchte bis dahin nicht unzufrieden sein. Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.
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      Vielen Dank und viele Grüße
      GlasfaserUser123

      Das ganze jetzt mal höflich als Bitte, ohne Drohungen und vor allem ohne Ki Geschwurbel in einem Satz:

      Kann mir bitte jemand dabei behilflich sein, dass mein Gf As auf passiv umgebaut wird damit ich meine eigenen Geräte nutzen kann.

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    • vor einer Stunde

      @holzher24 

      Das werden wir hier nicht mehr erleben.

      🦂

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    • vor 25 Minuten

      Glasfaser_User123

      Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem.

      Hallo zusammen,
      ich wende mich an die Community, da ich gestern an der Hotline leider sehr unglücklich abgewimmelt wurde. Ich hoffe hier auf einen fähigen Service-Mitarbeiter, der mein Anliegen prüfen und lösen kann.
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      Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
      Mein Anliegen:
      Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
      Gestern wollte ich den kostenlosen Tausch des alten aktiven Modems gegen eine passive Dose beauftragen. An der Hotline wurde ich mit dem Argument „Bestandsschutz für Altverträge“ abgewiesen.
      Warum ich das nicht akzeptieren kann:
      Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
      Mein Vertrag läuft noch bis August 2027. Ich möchte bis dahin nicht unzufrieden sein. Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.
      Ich möchte eigentlich gerne bei der Telekom bleiben. Kann sich das bitte ein Team-Mitarbeiter anschauen und den Auftrag für den kostenlosen Umbau auf eine passive Gf-TA anstoßen?
      Vielen Dank und viele Grüße
      GlasfaserUser123

      Glasfaser_User123

      Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem.

      Du bist dort nicht der einzigste Kunde, es wird hunderte oder tausende geben.

      Also muß die Telekom eine komplett neue Infrastruktur mit der neuen Technik parallel zur alten aufbauen. Jeder Kunde braucht für den Wechsel neue Hardware. Der Wechsel wird sich also über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinziehen.

      Wann wird das passieren? Wahrscheinlich erst dann, wenn der Rest von Deutschland angeschlossen ist. Priorität hat das jedenfalls nicht.

      Glasfaser_User123

      Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.

      Hallo zusammen,
      ich wende mich an die Community, da ich gestern an der Hotline leider sehr unglücklich abgewimmelt wurde. Ich hoffe hier auf einen fähigen Service-Mitarbeiter, der mein Anliegen prüfen und lösen kann.
      Zu meiner Situation:
      Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
      Mein Anliegen:
      Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
      Gestern wollte ich den kostenlosen Tausch des alten aktiven Modems gegen eine passive Dose beauftragen. An der Hotline wurde ich mit dem Argument „Bestandsschutz für Altverträge“ abgewiesen.
      Warum ich das nicht akzeptieren kann:
      Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
      Mein Vertrag läuft noch bis August 2027. Ich möchte bis dahin nicht unzufrieden sein. Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.
      Ich möchte eigentlich gerne bei der Telekom bleiben. Kann sich das bitte ein Team-Mitarbeiter anschauen und den Auftrag für den kostenlosen Umbau auf eine passive Gf-TA anstoßen?
      Vielen Dank und viele Grüße
      GlasfaserUser123

      Glasfaser_User123

      Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.

      1&1 nutzt das Netz der Telekom. Also wird Dir auch 1&1 exakt dasselbe zur Verfügung stellen.

      Glasfaser_User123

      „Bestandsschutz für Altverträge“

      Hallo zusammen,
      ich wende mich an die Community, da ich gestern an der Hotline leider sehr unglücklich abgewimmelt wurde. Ich hoffe hier auf einen fähigen Service-Mitarbeiter, der mein Anliegen prüfen und lösen kann.
      Zu meiner Situation:
      Ich bin Eigentümer und seit 2019 zufriedener Glasfaserkunde bei der Telekom. Damals wurde bei mir ein FTTH -Anschluss der älteren Generation verbaut: Die Glasfaserleitung geht direkt in ein fest installiertes, aktives Telekom-Modem. Ich besitze daher keine passive Glasfaserdose (Gf-TA).
      Mein Anliegen:
      Ich möchte von meinem Recht auf freie Endgeräte-Wahl Gebrauch machen. Ich habe mir dafür bereits ein eigenes, modernes Glasfasermodem sowie einen passenden Router angeschafft. Um diese eigenen Geräte betreiben zu können, benötigt mein Anschluss den heutigen Standard: einen passiven Netzabschlusspunkt (Gf-TA).
      Gestern wollte ich den kostenlosen Tausch des alten aktiven Modems gegen eine passive Dose beauftragen. An der Hotline wurde ich mit dem Argument „Bestandsschutz für Altverträge“ abgewiesen.
      Warum ich das nicht akzeptieren kann:
      Das Gesetz zur Endgerätefreiheit ( TKG ) regelt eindeutig, dass der Netzabschlusspunkt die passive Dose sein muss. Die Telekom stellt Neukunden standardmäßig so um. Als Bestandskunde wird mir hier künstlich die gesetzliche Endgerätefreiheit verwehrt. Ein „Bestandsschutz“ darf nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden, um ihn an alte Provider-Hardware zu fesseln.
      Mein Vertrag läuft noch bis August 2027. Ich möchte bis dahin nicht unzufrieden sein. Wenn die Telekom mir hier nicht die rechtliche und technische Möglichkeit schafft, mein eigenes Equipment zu nutzen, sehe ich mich gezwungen, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und zu einem Mitbewerber (z.B. 1&1) zu wechseln, der mir diesen passiven Anschluss im Zuge des Anbieterwechsels bereitstellt.
      Ich möchte eigentlich gerne bei der Telekom bleiben. Kann sich das bitte ein Team-Mitarbeiter anschauen und den Auftrag für den kostenlosen Umbau auf eine passive Gf-TA anstoßen?
      Vielen Dank und viele Grüße
      GlasfaserUser123

      Glasfaser_User123

      „Bestandsschutz für Altverträge“

      Das sind die Verträge all der Haushalte in diesem Gebiet, die auch dieselbe Technik nutzen.

      Wie leider üblich: Wer die erste Generation einer "neuen Technik" nutzt, hat womöglich deshalb Nachteile und muß lange warten, um die Vorteile der zweiten oder dritten Generation nutzen zu können (Glasfaser 2000).

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