Gelöst

Telefonmast vor Baugrundstück muss versetzt werden

vor 3 Jahren

Guten Tag,

 

wir möchten demnächst mit unserem Hausbau beginnen, allerdings befindet sich direkt vor unserem Grundstück ein Telefonmast ( Der Mast befindet sich auf städtischem Boden, quasi direkt vor dem Grenzstein ) der vorher entsprechend versetzt werden müsste ( siehe Foto ) da er zum einen später im Weg stehen würde zum anderen zwingend weg muss das der Hang großflächig weggebaggert werden muss. 

Bild nicht vorhanden

Der Mast versorgt aktuell nur das eine Nachbargrundstück, die Leitung müsste also übergangsweise ( während der Bauzeit ) versetzt werden und später da sowieso ein neuer Anschluss gelegt werden muss beispielsweise über den Dachständer weitergeleitet werden.

 

Daher zum einen die Frage, wer sich darum kümmern muss das der Mast versetzt wird ? Wir direkt in Verbindung mit dem Netztbetreiber oder müssen wir uns an die Stadt wenden und diese sich wiederum an den Netztbetreiber ?

Bzw. wer ist für sowas in erster Instanz zuständig ?

 

Bauort ist in 66131 Saarbrücken-Ensheim.

 

Vielen Dank vorab.

 

 

 

 

631

9

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    @DennisMohr1987 Wenn wie du sagst der Mast auf dem Grund der Stadt steht muss die Gemeinde sich mit den Ansprechpartnern der Telekom auseinander setzen. Da hast du leider keine Handhabe drüber. 

     

    0

  • vor 3 Jahren

    Hallo @DennisMohr1987 ,

    herzlich willkommen in der Telekom hilft Community!

     

    Am besten füllen Sie Ihr Profil aus, Link in meiner Signatur. Vielleicht kann Ihnen das Telekom Team dazu auch weiterhelfen - wobei ich auch glaube, dass Sie sich an die Stadt wenden sollten. Die Daten im Profil kann nur das Telekom Team sehen, ich sehe nur, ob etwas eingetragen wurde oder nicht.

     

    Manchmal dauert es ein wenig, bis das Telekom Team in einen Beitrag reinschaut. 

     

    Viele Grüße,

    Coole Katze

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @Coole Katze Wird nicht klappen, dafür müsste das Team direkt ohne Veranlassung durch die Stadt Kontakt aufnehmen mit der Gemeinde oder der PTI .

    Die Rückwärtsmeldung geht leider nicht. 

    Da muss sich die Stadt Gedanken machen, und das dann ggf. nach Kostenermittlung an den TE die Summe weitergeben. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    @DennisMohr1987Dann nehmen sie die Antwort von @Gelöschter Nutzer , stellen ihre entsprechenden Anträge beim Bauamt und wenn die Genehmigungen vorliegen, wird gebaut. Die Stadt ist informiert und was danach passiert ist, nachdem sie die Genehmigung erhalten haben, nicht mehr Ihr Problem.

     

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo @DennisMohr1987,

     

    wie @Gelöschter Nutzer bereits schrieb, können wir so keinen Auftrag aufnehmen.

    Die Stadt ist an dieser Stelle der richtige Ansprechpartner.

     

    Viele Grüße

    Markus Km.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Hallo,

     

    nach Rücksprache mit dem Liegenschaftsamt wird wegen der vorgelagerten Parzelle ein Vertag geschlossen ( Wegerecht etc. )

    Allerdings muss doch trotzdem das Liegenschaftsamt den Auftrag zwecks Versetzen des Mastes erteilen ?

    Eigentlich sollten in ein paar Wochen die Erdarbeiten losgehen, allerdings hat sich der Erdbauer das alles angesehen und ist der Meinung der Mast muss dazu zwingend weg ( zum einen besteht das Risiko das er durch Lastdruck des Baggers kippt, zum Anderen würde er wohl in der Leitung hängen bleiben ). An welche Stelle muss man sich wenden um sowas in Auftrag zu geben.

    Der Herr auf dem Liegenschaftsamt war sich da auch nicht ganz sicher. 

    Es wäre aber doch ganz gut wenn sich das "Problem" recht zeitnah lösen lassen würde.

     

    Danke für die Hilfe

     

    Gruß,

    Dennis

    2

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    DennisMohr1987

    Allerdings muss doch trotzdem das Liegenschaftsamt den Auftrag zwecks Versetzen des Mastes erteilen ?

    Allerdings muss doch trotzdem das Liegenschaftsamt den Auftrag zwecks Versetzen des Mastes erteilen ?

    DennisMohr1987

    Allerdings muss doch trotzdem das Liegenschaftsamt den Auftrag zwecks Versetzen des Mastes erteilen ?


    Schon....

     

    DennisMohr1987

    Der Herr auf dem Liegenschaftsamt war sich da auch nicht ganz sicher.

    Der Herr auf dem Liegenschaftsamt war sich da auch nicht ganz sicher. 

    DennisMohr1987

    Der Herr auf dem Liegenschaftsamt war sich da auch nicht ganz sicher. 


    Dann muss er sich schlau machen. Ich fürchte Du kannst da gar nichts ausrichten.

    Aber soweit waren wir doch im Juli schon, was ist denn seither passiert?

     

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo,

     

    mittlerweile ist geklärt dass es in den Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes fällt.

    Die werden dann wohl den Auftrag zum Versetzen erteilen - Ich warte da noch auf Rückmeldung. 

    Hoffentlich dauert das Versetzen nicht ewig, der Tiefbauer ist schon startklar aber solange der Mast das steht kann nichts losgehen.

     

    Gruß,

    Dennis

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Hallo,

     

    mittlerweile ist geklärt dass es in den Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes fällt.

    Die werden dann wohl den Auftrag zum Versetzen erteilen - Ich warte da noch auf Rückmeldung. 

    Hoffentlich dauert das Versetzen nicht ewig, der Tiefbauer ist schon startklar aber solange der Mast das steht kann nichts losgehen.

     

    Gruß,

    Dennis

    0

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