Gelöst

Techniker erscheint nicht. Auftrag weiter in Bearbeitung

vor 3 Jahren

Hallo,

 

ich habe große Probleme meinen Anschluss schalten zu lassen (EWE Kunde, Schaltung über Telekom).

 

29.07: Telekom Techniker anwesend, Leitung hat einen Schaden und muss repariert werden.

Neuen Termin gemacht für den 10.08. In der Zwischenzeit wurde auch am Verteilerkasten gebuddelt.

Ob es repariert wurde? Keine Ahnung.

 

10.08: Kein Techniker gekommen. Auftrag weiter in Bearbeitung laut "Mein Techniker Termin"

Neuen Termin für den 19.08 gemacht.

 

19.08: Kein Techniker gekommen. Auftrag weiter in Bearbeitung laut "Mein Techniker Termin"

 

Soll ich jetzt hier jede Woche vergeblich einen Technikertermin machen? Eine Info was überhaupt Fakt ist wäre schon einmal hilfreich und nicht diese Nichts aussagende Aussage das es weiter in Bearbeitung ist.

Die EWE Hotline konnte mir auch keinen Grund nennen und verweist nur immer wieder auf einen neuen Termin.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Du bist kein Telekom Kunde, die Telekom darf mir dir kein Wort reden. 

      Sry - melde dich bei deinen Anbieter. 

      0

    • vor 3 Jahren

      @Valpuri so leid es mir tut, dein Ansprechpartner ist dein Anbieter

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Valpuri 

       

      Herzlich willkommen in der Community.

       

      Leider muss sich dein Provider kümmern. Alle Provider haben spezielle Schnittstellen zu Telekom. 

      Die Telekom hat auch keinerlei Dateneinsicht bei dir, ist auch nicht erlaubt.

       

      Daher kann die Telekom bei NICHT-TELEKOM-KUNDEN leider nicht helfen.

      Dein Provider bekommt von dir das Geld für die Leistung und deswegen, ist dieser auch der Ansprechpartner.

       

      Es tut mir leid.

       

      Ich wünsche dir alles Gute und viel Glück.

       

      Gruß Marcel

       

      0

    • vor 3 Jahren

      Valpuri

      Die EWE Hotline konnte mir auch keinen Grund nennen und verweist nur immer wieder auf einen neuen Termin.

      Die EWE Hotline konnte mir auch keinen Grund nennen und verweist nur immer wieder auf einen neuen Termin.
      Valpuri
      Die EWE Hotline konnte mir auch keinen Grund nennen und verweist nur immer wieder auf einen neuen Termin.

      Dann ist das so - denn EWE ist dein Vertragspartner

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    • vor 3 Jahren

      @Valpuri  schrieb:
      Die EWE Hotline konnte mir auch keinen Grund nennen und verweist nur immer wieder auf einen neuen Termin.

      @Valpuri 

      Mein Rat:

       

      Setze Fristen zur Erbringung der Leistung.

      Schriftlich,...  Wird die Frist nicht eingehalten, kannst du fristlos kündigen:

      § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

      (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
      (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
        1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
        2. der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist, oder
        3. im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
      (3)

      Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

      (4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
      (5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.  
      (6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.


      Viele Grüße

      Marcel

       

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