Gelöst
Tarifwechsel sowie Ablöse bei Kündigung
vor 3 Jahren
Guten Tag,
ich bitte um Auskunft ob es möglich ist vom Tarif:
MagentaZuhause M - MagentaTV Basic (Restlaufzeit ca. 6 Monate)
A) In einen günstigen Tarif zu wechseln, z.B.
Telekom Call Start Standard
Telekom Call Start IP (Regio)
- ohne dass es zu einer neuen Mindestlaufzeit kommt
- ohne dass es zu einer Anschlussgebühr bei Tarifwechsel kommt.
B) Wäre ein solcher Tarifwechsel auch noch möglich wenn der Vertrag bereits gekündigt wäre?
C) Außerdem bitte ich um Auskunft, ob es möglich wäre meinen bestehenden Vertrag vorzeitig durch Zahlung einer Ablöse zu beenden. Grund für die Beendigung ist, dass ich den Vertrag nicht mehr benötige. Wenn das möglich ist, dann bitte ich um Mitteilung der Ablösehöhe (z.B. 50 % der verbleibenden Grundgebühren).
Vielen Dank.
Ralf
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
- ohne dass es zu einer neuen Mindestlaufzeit kommt
@Kunde2023
Leider keine Chance. Jeder Tarifwechsel beinhaltet eine neue Laufzeit von 24 Monaten
- ohne dass es zu einer Anschlussgebühr bei Tarifwechsel kommt
Tarifwechsel erfolgt keine Anschlussgebühr
B) Wäre ein solcher Tarifwechsel auch noch möglich wenn der Vertrag bereits gekündigt wäre
Eher nein, weil der Auftrag "Kündigung" im System hinterlegt ist, kann keine neuen Aufträge kommen. Das blockiert.
C) Außerdem bitte ich um Auskunft, ob es möglich wäre meinen bestehenden Vertrag vorzeitig durch Zahlung einer Ablöse zu beenden.
Gab Fälle, aber die volle Summe der Restlaufzeit
7
von
vor 3 Jahren
Es gibt genau einen... Magenta Zuhause XS
Und was ist mit den Tarifen nach denen der TO fragt?
z.B. Telekom Call Start Standard Telekom Call Start IP (Regio)
z.B.
Telekom Call Start Standard
Telekom Call Start IP (Regio)
Aber eigentlich will der TE ja nur eine "verbilligte" Restlaufzeit und keinen neuen Vertrag, weil wird ja nicht mehr benötigt.
Wenn der Wechsel in einen Tarif mit monatlicher Kündigung möglich ist kann er genau das erreichen.
0
von
vor 3 Jahren
Wenn der Wechsel in einen Tarif mit monatlicher Kündigung möglich ist kann er genau das erreichen.
Downgrade NICHT vor Ende der MVLZ , das ist die allgemeine Maßgabe.
von
vor 3 Jahren
Downgrade NICHT vor Ende der MVLZ , das ist die allgemeine Maßgabe.
Genau, das bestreitet auch niemand.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @Kunde2023,
vielen Dank für das nette Gespräch.
Eine vorzeitige Kündigung habe ich nun, wie besprochen, nicht veranlasst, da Sie den Vertrag doch zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Schade, dass Sie kündigen möchten.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne wieder hier.
Viele Grüße
Melanie S.
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