Gelöst

Status von Routereinschränkungen bei 5G/LTE-Tarifen?

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

 

Ich bin frisch aus der Großstadt aufs "Dorf" bzw. in eine unerschlossene Straße in einer Kleinstadt, wo laut Ausbau-/Landkarte der Telekom wohl so schnell kein Festnetzausbau stattfinden wird, umgezogen. Nun brauche ich eine 5G / LTE -Lösung mit unbegrenztem Datenvolumen, die sich monatlich kündigen lässt, also z.B. den MagentaMobil XL Flex. Mit dieser Lösung möchte ich im Home Office arbeiten und mit meinen Privatgeräten online gehen können, was wiederum bedeutet, dass ich die SIM-Karte zu diesem Zweck in einem 5G / LTE -Router unterbringen würde (z.B. FritzBox oder Huawei), um nicht den Akku meines Smartphones nachhaltig zu grillen.

 

Im Forum habe ich zu dem Thema >> "normale" SIM in LTE Router nutzen << etwas gestöbert und bin aufgrund der zahlreichen (und leider auch unterschiedlichen) Antworten auf verwandte Beiträge stark verunsichert, inwiefern die Routereinschränkungen weiterhin gültiger Teil des Vertrags bzw. der AGB sind oder nicht. Entsprechend würde ich mich sowohl über eine allgemeine Antwort zum Status der Routereinschränkungen freuen, als auch über ein kurzes Statement, ob mein Vorhaben mit dem oben genannten Tarif so zulässig ist.

 

Ich freue mich auf eure Rückmeldung(en)!

 

-SaMa

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Kurz und knapp, du kannst die Karte ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen in einen Router packen, beachte jedoch die Eingrenzung Fair-Use-Policy, ansonsten keinerlei Einschränkungen mehr, gabs früher mal, ist aber seit ca. 2-3(?) Jahren nicht mehr verboten durch die Telekom.

      12

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      TobiasHartmann

      Danke für die unmissverständliche Klarstellung. Eben wurde hier ja etwas anderes geschrieben: muc80337_2 Die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten sind allerdings rechtskräftig Die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten sind allerdings rechtskräftig muc80337_2 Die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten sind allerdings rechtskräftig

      Danke für die unmissverständliche Klarstellung. Eben wurde hier ja etwas anderes geschrieben:

       

      muc80337_2

      Die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten sind allerdings rechtskräftig

      Die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten sind allerdings rechtskräftig
      muc80337_2
      Die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten sind allerdings rechtskräftig

      TobiasHartmann

      Danke für die unmissverständliche Klarstellung. Eben wurde hier ja etwas anderes geschrieben:

       

      muc80337_2

      Die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten sind allerdings rechtskräftig

      Die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten sind allerdings rechtskräftig
      muc80337_2
      Die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten sind allerdings rechtskräftig


      Nein, da wurde nichts anderes geschrieben. Mir ging es um einen Vertrag, der aktuell geschlossen wird. Und für den gibt es keinen Router-Passus mehr.

       

      Ansonsten - es ist IMMER so, dass einzelne Klauseln in älteren AGBs mittlerweile von einem Gericht kassiert sein können.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Danke für die Präzisierung Deiner Aussage.

       

      Es bleibt also feszuhalten, dass Stand heute im Inland alle SIM-Karten der Telekom in jedem Gerät (inkl. Routern) genutzt werden dürfen - egal, wann der zugehörige Vertrag abgeschlossen wurde.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @TobiasHartmann 

      Korrekt, das ist der Stand seit knapp 2 Jahren und wird auch hier so kommuniziert.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      SaMa2

      inwiefern die Routereinschränkungen weiterhin gültiger Teil des Vertrags bzw. der AGB sind oder nicht.

      inwiefern die Routereinschränkungen weiterhin gültiger Teil des Vertrags bzw. der AGB sind oder nicht.
      SaMa2
      inwiefern die Routereinschränkungen weiterhin gültiger Teil des Vertrags bzw. der AGB sind oder nicht.

      Nun - in der Regel hilft einfaches Lesen der aktuellen AGB um zu erkennen, dass Router mittlerweile nicht mehr erwähnt werden.

       

      Du wirst hier aber keinen juristisch bindenden Persilschein/Freifahrtschein bekommen.

      0

    • vor 3 Jahren

      Hallo @SaMa2,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community.

       

      Was mir als Erstes in den Sinn kam, als ich den Beitrag gelesen habe, waren unsere Speedbox Tarife. Die passen nämlich eigentlich ideal zu dem, was du eigentlich vorhast. Hier gibt es ja auch die Möglichkeit, unbegrenztes Datenvolumen zu nutzen.

       

      Haken an der Sache ist nur, dass du dir die Flexibilität erhalten möchtest, quasi "jederzeit" kündigen zu können.

      Magst du mir verraten, warum dies so ist? Du schreibst ja, ein Ausbau ist derzeit wohl noch nicht im Gespräch, also kann das durchaus noch dauern, bis eine "feste" Festnetzlösung gegeben ist.

       

      Übrigens: Die Fair Use Policy bezieht sich tatsächlich auf Auslandstarife bzw. Verbindungen im Ausland.

       

      Lieben Gruß

       

      Simone W.

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Simone W. ,

       

      Danke für deine Antwort!

       

      Zum monatlich kündbaren Vertrag: Das hängt mit der aktuell vereinbarten Dauer des Mietvertrages zusammen, die deutlich unter 24 Monaten liegt. Eine Verlängerung ist zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber für den Fall, dass es dazu nicht kommt und die nächste "feste" Bleibe ordentlich ans Festnetz angeschlossen ist, will ich nicht noch x Monatsraten für den Speedbox XL Tarif abstottern müssen, wenn ich stattdessen auch einen ausreichenden Festnetztarif zu einem Bruchteil der monatlichen Kosten haben kann. Zwinkernd

       

      VG
      SaMa

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Guten Morgen @SaMa2 

       

      Das ist natürlich verständlich. Heutzutage muss man eh schauen und dann muss man nichts "doppelt" bezahlen.

       

      Beste Grüße 

      Justina M.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      @TobiasHartmann 

      Korrekt, das ist der Stand seit knapp 2 Jahren und wird auch hier so kommuniziert.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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