Gelöst

Sonderkündigungsrecht bei Umzug zu Eltern

vor 3 Monaten

Folgendes Thema: Ich bin für meinen Master umgezogen, dieser wird wahrscheinlich so 14 Monate dauern. Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen. Nach dem Master werde ich wieder zu meinen Eltern ziehen, dort besteht bereits ein Telekom Vertrag, welcher allerdings nur noch eine Laufzeit von einem Monat hat, weil er schon länger besteht. Greift in diesem Fall auch das Sonderkündigungsrecht, wenn ich zu meinen Eltern zurückziehe und dort bereits ein Telekom Vertrag besteht mit nur noch einer Laufzeit von 1 Monat? Komme ich dann aus meinem Vertrag raus, welcher eine Laufzeit von 24 Monate hat.

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    • vor 3 Monaten

      @EliasHuber23

      1. bei vorhandenem Telekomvertrag kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden 

      Dazu das Kontaktformular ausfüllen:

      -Kündigung aus besonderen Gründen- 

       

      Dazu diese Punkte auswählen (siehe Spoiler):

       Direktlink:

      -Umzug beantragen- 

      .

       

      7

      von

      vor 3 Monaten

      Smart-und-Clever

      Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt).

      ke2000-oi

      halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.

      Hast du dafür auch eine Quelle? Ich finde auf die schnelle nur Threads, in denen das Gegenteil geschrieben wird. Da lehnt sich aber jemand ziemlich weit aus dem Fenster. Nach dem was ich hier im Forum so gelesen habe, halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.
      ke2000-oi

      halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.

      das darfst du gerne halten, wie du das willst.  Wenn er ein Meldebescheinigung vorlegen kann, dass er in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern lebt, vielleicht mit vielen Fragezeichen. Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt). Ist im Kündigungsformular auch so beschrieben.

      Folglich ....... werde ich nicht behaupten, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht.

      Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)

      Aus diesem Grund gibt es die Flextarife und gleiches gilt in meinen Augen für Wohngemeinschaften.

      Wer den Vertrag macht, bindet sich für 24 Monate.(auch meine Meinung)

      Smart-und-Clever

      Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt).

      Das sehe ich nicht als Knackpunkt, sondern als zusätzliche Chance. Wenn der Umzug nicht möglich ist, kommt man ja noch leichter aus dem Vertrag. Wenn der Umzug möglich sein sollte, hat man aber immer noch die Möglichkeit der Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Das sind ja 2 verschiedene Sachen.

      Smart-und-Clever

      Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)

      ke2000-oi

      halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.

      Hast du dafür auch eine Quelle? Ich finde auf die schnelle nur Threads, in denen das Gegenteil geschrieben wird. Da lehnt sich aber jemand ziemlich weit aus dem Fenster. Nach dem was ich hier im Forum so gelesen habe, halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.
      ke2000-oi

      halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.

      das darfst du gerne halten, wie du das willst.  Wenn er ein Meldebescheinigung vorlegen kann, dass er in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern lebt, vielleicht mit vielen Fragezeichen. Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt). Ist im Kündigungsformular auch so beschrieben.

      Folglich ....... werde ich nicht behaupten, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht.

      Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)

      Aus diesem Grund gibt es die Flextarife und gleiches gilt in meinen Augen für Wohngemeinschaften.

      Wer den Vertrag macht, bindet sich für 24 Monate.(auch meine Meinung)

      Smart-und-Clever

      Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)

      Das ist in der Tat grenzwertig und ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, welchen Weg ich in der Situation beschreiten würde. Aber insbesondere in einem Kundenforum halte ich es trotzdem für falsch, zu behaupten dass der eine Weg nicht funktionieren würde.

      Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken, wo der Umzug zu den Eltern nicht als Haushaltszusammenführung gewertet wurde. Ich habe gestern Abend nur 2-3 Threads gefunden, wo gegenteiliges geschrieben wurde.

      von

      vor 3 Monaten

      ke2000-oi

      Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken

      Smart-und-Clever

      Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt).

      das darfst du gerne halten, wie du das willst.  Wenn er ein Meldebescheinigung vorlegen kann, dass er in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern lebt, vielleicht mit vielen Fragezeichen. Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt). Ist im Kündigungsformular auch so beschrieben. Folglich ....... werde ich nicht behaupten, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht. Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung) Aus diesem Grund gibt es die Flextarife und gleiches gilt in meinen Augen für Wohngemeinschaften. Wer den Vertrag macht, bindet sich für 24 Monate.(auch meine Meinung)
      Smart-und-Clever

      Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt).

      Das sehe ich nicht als Knackpunkt, sondern als zusätzliche Chance. Wenn der Umzug nicht möglich ist, kommt man ja noch leichter aus dem Vertrag. Wenn der Umzug möglich sein sollte, hat man aber immer noch die Möglichkeit der Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Das sind ja 2 verschiedene Sachen.

      Smart-und-Clever

      Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)

      das darfst du gerne halten, wie du das willst.  Wenn er ein Meldebescheinigung vorlegen kann, dass er in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern lebt, vielleicht mit vielen Fragezeichen. Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt). Ist im Kündigungsformular auch so beschrieben. Folglich ....... werde ich nicht behaupten, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht. Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung) Aus diesem Grund gibt es die Flextarife und gleiches gilt in meinen Augen für Wohngemeinschaften. Wer den Vertrag macht, bindet sich für 24 Monate.(auch meine Meinung)
      Smart-und-Clever

      Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)

      Das ist in der Tat grenzwertig und ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, welchen Weg ich in der Situation beschreiten würde. Aber insbesondere in einem Kundenforum halte ich es trotzdem für falsch, zu behaupten dass der eine Weg nicht funktionieren würde.

      Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken, wo der Umzug zu den Eltern nicht als Haushaltszusammenführung gewertet wurde. Ich habe gestern Abend nur 2-3 Threads gefunden, wo gegenteiliges geschrieben wurde.

      ke2000-oi

      Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken

      nein, ich werde keinen Thread suchen und auch keinen verlinken, ich habe hier meine Meinung widergespiegelt und die steht nun mal so.

      Sonderkündigungen sind immer Kulanzentscheidungen und was eine Haushaltszusammenführung im rechtlichen Sinn ist, ist auch klar definiert.

      Eine Meldebescheinigung, dass man an der Adresse wohnt ist keine Bescheinigung zur Haushaltszusammenführung.

      Höchstens in der Meldebescheinigung ist das explizit angegeben.

      Aber für mich ist genug diskutiert. Ich weiß nicht was in 14 Monaten ist, also bleibe ich bei meiner Aussage.

      Flextarif nehmen, dann entstehen keine weiteren Fragen.

      von

      vor 3 Monaten

      Smart-und-Clever

      ich habe hier meine Meinung widergespiegelt und die steht nun mal so.

      ke2000-oi

      Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken

      Das sehe ich nicht als Knackpunkt, sondern als zusätzliche Chance. Wenn der Umzug nicht möglich ist, kommt man ja noch leichter aus dem Vertrag. Wenn der Umzug möglich sein sollte, hat man aber immer noch die Möglichkeit der Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Das sind ja 2 verschiedene Sachen. Das ist in der Tat grenzwertig und ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, welchen Weg ich in der Situation beschreiten würde. Aber insbesondere in einem Kundenforum halte ich es trotzdem für falsch, zu behaupten dass der eine Weg nicht funktionieren würde. Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken, wo der Umzug zu den Eltern nicht als Haushaltszusammenführung gewertet wurde. Ich habe gestern Abend nur 2-3 Threads gefunden, wo gegenteiliges geschrieben wurde.
      ke2000-oi

      Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken

      nein, ich werde keinen Thread suchen und auch keinen verlinken, ich habe hier meine Meinung widergespiegelt und die steht nun mal so.

      Sonderkündigungen sind immer Kulanzentscheidungen und was eine Haushaltszusammenführung im rechtlichen Sinn ist, ist auch klar definiert.

      Eine Meldebescheinigung, dass man an der Adresse wohnt ist keine Bescheinigung zur Haushaltszusammenführung.

      Höchstens in der Meldebescheinigung ist das explizit angegeben.

      Aber für mich ist genug diskutiert. Ich weiß nicht was in 14 Monaten ist, also bleibe ich bei meiner Aussage.

      Flextarif nehmen, dann entstehen keine weiteren Fragen.

      Smart-und-Clever

      ich habe hier meine Meinung widergespiegelt und die steht nun mal so.

      Das was du geschrieben hattest ist keine Meinung:

      Smart-und-Clever

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      dafür gibt es flex. Tarife.

      Smart-und-Clever

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      Dann solltest du es auch klar als Meinung wiedergeben. Das soll es dann auch von meiner Seite gewesen sein.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Monaten

      4

      von

      vor 3 Monaten

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Hab an den Flex nicht gedacht 😅

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Ist ja relativ neu...und teurer ???

      @Marcel2605 

      0

      von

      vor 3 Monaten

      HARTMUTIX

      und teurer ?

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Hab an den Flex nicht gedacht 😅

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Ist ja relativ neu...und teurer ???

      @Marcel2605 

      HARTMUTIX

      und teurer ?

      Man bekommt halt nicht die ersten drei Monate für 9,95 €/Monat und 100 € Gutschrift bei Online-Bestellung.

      0

      von

      vor 3 Monaten

      HARTMUTIX

      Ist ja relativ neu

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Hab an den Flex nicht gedacht 😅

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Ist ja relativ neu...und teurer ???

      @Marcel2605 

      HARTMUTIX

      Ist ja relativ neu

      Die gibts doch schon über 2 Jahre. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Monaten

      @HARTMUTIX  war schneller 😀

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Monaten

      Hallo @EliasHuber23 , lese ich richtig, dass du erst auf der Suche nach einem Tarif bist?

      Für deinen Fall wären die Flex-Tarif passender:

      https://www.telekom.de/shop/tarife/internet-tarife-flex

      Da brauchst du keine Handstände machen, wegen Sonderkündigung, sondern du kannst regulär monatlich kündigen. 

      Edit: Man ist die Forensoftware bei mir wieder mal schnarch langsam.

      0

    • vor 3 Monaten

      Oder kompliziert

      Nach 15 Monaten Umzug zu Eltern und die kündigen ihren Vertrag.. geht ja bei denen auch nun monatlich..

      Wer hat dich beraten ?

      @EliasHuber23 

      Wenn du unter 28 zb 23 bist kriegst ja sogar rabatt

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    • vor 3 Monaten

      Hallo @EliasHuber23,

       

      ich begrüße dich in der Telekom hilft Community.

       

      Die Möglichkeiten wurden dir hier bereits aufgezählt. (Vielen Dank dafür an die fleißigen Helfer)😊. Melde dich gerne, wenn ich dir bei der Buchung eines Anschlusses behilflich sein kann.

       

      Viele Grüße

      Erdogan

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    • vor 3 Monaten

      EliasHuber23

      Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen.

      Folgendes Thema: Ich bin für meinen Master umgezogen, dieser wird wahrscheinlich so 14 Monate dauern. Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen. Nach dem Master werde ich wieder zu meinen Eltern ziehen, dort besteht bereits ein Telekom Vertrag, welcher allerdings nur noch eine Laufzeit von einem Monat hat, weil er schon länger besteht. Greift in diesem Fall auch das Sonderkündigungsrecht, wenn ich zu meinen Eltern zurückziehe und dort bereits ein Telekom Vertrag besteht mit nur noch einer Laufzeit von 1 Monat? Komme ich dann aus meinem Vertrag raus, welcher eine Laufzeit von 24 Monate hat.

      EliasHuber23

      Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen.

      Dann nimm die Flex Tarife.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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