Gelöst
Sonderkündigungsrecht bei Umzug zu Eltern
vor 3 Monaten
Folgendes Thema: Ich bin für meinen Master umgezogen, dieser wird wahrscheinlich so 14 Monate dauern. Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen. Nach dem Master werde ich wieder zu meinen Eltern ziehen, dort besteht bereits ein Telekom Vertrag, welcher allerdings nur noch eine Laufzeit von einem Monat hat, weil er schon länger besteht. Greift in diesem Fall auch das Sonderkündigungsrecht, wenn ich zu meinen Eltern zurückziehe und dort bereits ein Telekom Vertrag besteht mit nur noch einer Laufzeit von 1 Monat? Komme ich dann aus meinem Vertrag raus, welcher eine Laufzeit von 24 Monate hat.
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vor 3 Jahren
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vor 3 Monaten
@EliasHuber23
Dazu das Kontaktformular ausfüllen:
-Kündigung aus besonderen Gründen-
Dazu diese Punkte auswählen (siehe Spoiler):
Direktlink:
-Umzug beantragen-
.
7
von
vor 3 Monaten
Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt).
halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.
das darfst du gerne halten, wie du das willst. Wenn er ein Meldebescheinigung vorlegen kann, dass er in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern lebt, vielleicht mit vielen Fragezeichen. Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt). Ist im Kündigungsformular auch so beschrieben.
Folglich ....... werde ich nicht behaupten, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)
Aus diesem Grund gibt es die Flextarife und gleiches gilt in meinen Augen für Wohngemeinschaften.
Wer den Vertrag macht, bindet sich für 24 Monate.(auch meine Meinung)
Das sehe ich nicht als Knackpunkt, sondern als zusätzliche Chance. Wenn der Umzug nicht möglich ist, kommt man ja noch leichter aus dem Vertrag. Wenn der Umzug möglich sein sollte, hat man aber immer noch die Möglichkeit der Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Das sind ja 2 verschiedene Sachen.
Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)
halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.
das darfst du gerne halten, wie du das willst. Wenn er ein Meldebescheinigung vorlegen kann, dass er in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern lebt, vielleicht mit vielen Fragezeichen. Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt). Ist im Kündigungsformular auch so beschrieben.
Folglich ....... werde ich nicht behaupten, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)
Aus diesem Grund gibt es die Flextarife und gleiches gilt in meinen Augen für Wohngemeinschaften.
Wer den Vertrag macht, bindet sich für 24 Monate.(auch meine Meinung)
Das ist in der Tat grenzwertig und ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, welchen Weg ich in der Situation beschreiten würde. Aber insbesondere in einem Kundenforum halte ich es trotzdem für falsch, zu behaupten dass der eine Weg nicht funktionieren würde.
Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken, wo der Umzug zu den Eltern nicht als Haushaltszusammenführung gewertet wurde. Ich habe gestern Abend nur 2-3 Threads gefunden, wo gegenteiliges geschrieben wurde.
von
vor 3 Monaten
Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken
Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt).
Das sehe ich nicht als Knackpunkt, sondern als zusätzliche Chance. Wenn der Umzug nicht möglich ist, kommt man ja noch leichter aus dem Vertrag. Wenn der Umzug möglich sein sollte, hat man aber immer noch die Möglichkeit der Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Das sind ja 2 verschiedene Sachen.
Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)
Das ist in der Tat grenzwertig und ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, welchen Weg ich in der Situation beschreiten würde. Aber insbesondere in einem Kundenforum halte ich es trotzdem für falsch, zu behaupten dass der eine Weg nicht funktionieren würde.
Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken, wo der Umzug zu den Eltern nicht als Haushaltszusammenführung gewertet wurde. Ich habe gestern Abend nur 2-3 Threads gefunden, wo gegenteiliges geschrieben wurde.
nein, ich werde keinen Thread suchen und auch keinen verlinken, ich habe hier meine Meinung widergespiegelt und die steht nun mal so.
Sonderkündigungen sind immer Kulanzentscheidungen und was eine Haushaltszusammenführung im rechtlichen Sinn ist, ist auch klar definiert.
Eine Meldebescheinigung, dass man an der Adresse wohnt ist keine Bescheinigung zur Haushaltszusammenführung.
Höchstens in der Meldebescheinigung ist das explizit angegeben.
Aber für mich ist genug diskutiert. Ich weiß nicht was in 14 Monaten ist, also bleibe ich bei meiner Aussage.
Flextarif nehmen, dann entstehen keine weiteren Fragen.
von
vor 3 Monaten
ich habe hier meine Meinung widergespiegelt und die steht nun mal so.
Auch du kannst hier gerne einen Thread verlinken
nein, ich werde keinen Thread suchen und auch keinen verlinken, ich habe hier meine Meinung widergespiegelt und die steht nun mal so.
Sonderkündigungen sind immer Kulanzentscheidungen und was eine Haushaltszusammenführung im rechtlichen Sinn ist, ist auch klar definiert.
Eine Meldebescheinigung, dass man an der Adresse wohnt ist keine Bescheinigung zur Haushaltszusammenführung.
Höchstens in der Meldebescheinigung ist das explizit angegeben.
Aber für mich ist genug diskutiert. Ich weiß nicht was in 14 Monaten ist, also bleibe ich bei meiner Aussage.
Flextarif nehmen, dann entstehen keine weiteren Fragen.
Das was du geschrieben hattest ist keine Meinung:
Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.
Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.
dafür gibt es flex. Tarife.
Dann solltest du es auch klar als Meinung wiedergeben. Das soll es dann auch von meiner Seite gewesen sein.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Monaten
Warum 24 Monate Vertrag.nimm flex..
Zitat
Mit unseren Internet-Tarifen ohne Vertragslaufzeit. Monatlich anpassbar. Monatlich kündbar.
https://www.telekom.de/shop/tarife/internet-tarife-flex?wt_mc=sk_fnmzbbfl_14_fn-dp_2036081744_152626014413_761227264523_&wt_cc7=e_telekom%20magentazuhause%20flex&gclsrc=aw.ds&gad_source=1&gad_campaignid=2036081744&gclid=EAIaIQobChMI67SV35mQkAMVe6b9BR1zbzp4EAAYASAAEgL2XPD_BwE&e=t
@EliasHuber23
4
von
vor 3 Monaten
Hab an den Flex nicht gedacht
Hab an den Flex nicht gedacht 😅
Ist ja relativ neu...und teurer ???
@Marcel2605
0
von
vor 3 Monaten
und teurer ?
Hab an den Flex nicht gedacht
Hab an den Flex nicht gedacht 😅
Ist ja relativ neu...und teurer ???
@Marcel2605
Man bekommt halt nicht die ersten drei Monate für 9,95 €/Monat und 100 € Gutschrift bei Online-Bestellung.
0
von
vor 3 Monaten
Ist ja relativ neu
Hab an den Flex nicht gedacht
Hab an den Flex nicht gedacht 😅
Ist ja relativ neu...und teurer ???
@Marcel2605
Die gibts doch schon über 2 Jahre.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Monaten
@HARTMUTIX war schneller 😀
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Monaten
Hallo @EliasHuber23 , lese ich richtig, dass du erst auf der Suche nach einem Tarif bist?
Für deinen Fall wären die Flex-Tarif passender:
https://www.telekom.de/shop/tarife/internet-tarife-flex
Da brauchst du keine Handstände machen, wegen Sonderkündigung, sondern du kannst regulär monatlich kündigen.
Edit: Man ist die Forensoftware bei mir wieder mal schnarch langsam.
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vor 3 Monaten
Oder kompliziert
Nach 15 Monaten Umzug zu Eltern und die kündigen ihren Vertrag.. geht ja bei denen auch nun monatlich..
Wer hat dich beraten ?
@EliasHuber23
Wenn du unter 28 zb 23 bist kriegst ja sogar rabatt
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vor 3 Monaten
Hallo @EliasHuber23,
ich begrüße dich in der Telekom hilft Community.
Die Möglichkeiten wurden dir hier bereits aufgezählt. (Vielen Dank dafür an die fleißigen Helfer)😊. Melde dich gerne, wenn ich dir bei der Buchung eines Anschlusses behilflich sein kann.
Viele Grüße
Erdogan
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vor 3 Monaten
Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen.
Folgendes Thema: Ich bin für meinen Master umgezogen, dieser wird wahrscheinlich so 14 Monate dauern. Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen. Nach dem Master werde ich wieder zu meinen Eltern ziehen, dort besteht bereits ein Telekom Vertrag, welcher allerdings nur noch eine Laufzeit von einem Monat hat, weil er schon länger besteht. Greift in diesem Fall auch das Sonderkündigungsrecht, wenn ich zu meinen Eltern zurückziehe und dort bereits ein Telekom Vertrag besteht mit nur noch einer Laufzeit von 1 Monat? Komme ich dann aus meinem Vertrag raus, welcher eine Laufzeit von 24 Monate hat.
Dann nimm die Flex Tarife.
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Uneingeloggter Nutzer
von