Gelöst

Sonderkündigungsrecht bei Umzug zu Eltern

vor 18 Stunden

Folgendes Thema: Ich bin für meinen Master umgezogen, dieser wird wahrscheinlich so 14 Monate dauern. Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen. Nach dem Master werde ich wieder zu meinen Eltern ziehen, dort besteht bereits ein Telekom Vertrag, welcher allerdings nur noch eine Laufzeit von einem Monat hat, weil er schon länger besteht. Greift in diesem Fall auch das Sonderkündigungsrecht, wenn ich zu meinen Eltern zurückziehe und dort bereits ein Telekom Vertrag besteht mit nur noch einer Laufzeit von 1 Monat? Komme ich dann aus meinem Vertrag raus, welcher eine Laufzeit von 24 Monate hat.

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    • vor 18 Stunden

      @EliasHuber23

      1. bei vorhandenem Telekomvertrag kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden 

      Dazu das Kontaktformular ausfüllen:

      -Kündigung aus besonderen Gründen- 

       

      Dazu diese Punkte auswählen (siehe Spoiler):

       Direktlink:

      -Umzug beantragen- 

      .

       

      7

      von

      vor 17 Stunden

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      dafür gibt es flex. Tarife.

      von

      vor 15 Stunden

      *FDGO-Ultra*

      Da greift das nicht wie man hier schon lesen konnte. 

      Marcel2605

      bei vorhandenem Telekomvertrag kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden 

      @EliasHuber23

      1. bei vorhandenem Telekomvertrag kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden 

      Dazu das Kontaktformular ausfüllen:

      -Kündigung aus besonderen Gründen- 

       

      Dazu diese Punkte auswählen (siehe Spoiler):

       Direktlink:

      -Umzug beantragen- 

      .

       

      Marcel2605

      bei vorhandenem Telekomvertrag kann aus Kulanz eine Haushaltszusammenführung gemacht werden 

      Das ist aber nicht die klassische Haushaltszusammenführung als wenn ich zu meinem Partner ziehe der schon einen Anschluss hat. 

      Hier ist es eher so als wenn man zwei Wohnsitze hat und dann einen aus beruflichen Gründen aufgibt.  Da greift das nicht wie man hier schon lesen konnte. 

      *FDGO-Ultra*

      Da greift das nicht wie man hier schon lesen konnte. 

      Hast du dafür auch eine Quelle? Ich finde auf die schnelle nur Threads, in denen das Gegenteil geschrieben wird.

      Smart-und-Clever

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      dafür gibt es flex. Tarife.

      Smart-und-Clever

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      Da lehnt sich aber jemand ziemlich weit aus dem Fenster. Nach dem was ich hier im Forum so gelesen habe, halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.

      0

      von

      vor 7 Stunden

      ke2000-oi

      halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.

      *FDGO-Ultra*

      Da greift das nicht wie man hier schon lesen konnte. 

      Das ist aber nicht die klassische Haushaltszusammenführung als wenn ich zu meinem Partner ziehe der schon einen Anschluss hat.  Hier ist es eher so als wenn man zwei Wohnsitze hat und dann einen aus beruflichen Gründen aufgibt.  Da greift das nicht wie man hier schon lesen konnte. 
      *FDGO-Ultra*

      Da greift das nicht wie man hier schon lesen konnte. 

      Hast du dafür auch eine Quelle? Ich finde auf die schnelle nur Threads, in denen das Gegenteil geschrieben wird.

      Smart-und-Clever

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      dafür gibt es flex. Tarife.

      Smart-und-Clever

      Ein Umzug zu den Eltern wird ganz sicher nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.

      Da lehnt sich aber jemand ziemlich weit aus dem Fenster. Nach dem was ich hier im Forum so gelesen habe, halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.

      ke2000-oi

      halte ich diese Aussage für ziemlichen Mumpitz. Zumindest in dieser Deutlichkeit.

      das darfst du gerne halten, wie du das willst.  Wenn er ein Meldebescheinigung vorlegen kann, dass er in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern lebt, vielleicht mit vielen Fragezeichen. Dennoch wird zuerst geprüft, ob Umzug nach TKG möglich ist (das ist der Knackpunkt). Ist im Kündigungsformular auch so beschrieben.

      Folglich ....... werde ich nicht behaupten, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht.

      Zum 2. als Kleinaktionär habe ich etwas dagegen, wenn man Vorteile einstreift, die man bekommt, wenn man sich 24 Monate vertraglich bindet und sich dann nach 14 Monaten aus dem Vertrag schlängeln möchte. (meine Meinung)

      Aus diesem Grund gibt es die Flextarife und gleiches gilt in meinen Augen für Wohngemeinschaften.

      Wer den Vertrag macht, bindet sich für 24 Monate.(auch meine Meinung)

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 18 Stunden

      4

      von

      vor 18 Stunden

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Hab an den Flex nicht gedacht 😅

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Ist ja relativ neu...und teurer ???

      @Marcel2605 

      0

      von

      vor 15 Stunden

      HARTMUTIX

      und teurer ?

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Hab an den Flex nicht gedacht 😅

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Ist ja relativ neu...und teurer ???

      @Marcel2605 

      HARTMUTIX

      und teurer ?

      Man bekommt halt nicht die ersten drei Monate für 9,95 €/Monat und 100 € Gutschrift bei Online-Bestellung.

      0

      von

      vor 15 Stunden

      HARTMUTIX

      Ist ja relativ neu

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Hab an den Flex nicht gedacht 😅

      Marcel2605

      Hab an den Flex nicht gedacht

      Ist ja relativ neu...und teurer ???

      @Marcel2605 

      HARTMUTIX

      Ist ja relativ neu

      Die gibts doch schon über 2 Jahre. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 18 Stunden

      @HARTMUTIX  war schneller 😀

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 18 Stunden

      Hallo @EliasHuber23 , lese ich richtig, dass du erst auf der Suche nach einem Tarif bist?

      Für deinen Fall wären die Flex-Tarif passender:

      https://www.telekom.de/shop/tarife/internet-tarife-flex

      Da brauchst du keine Handstände machen, wegen Sonderkündigung, sondern du kannst regulär monatlich kündigen. 

      Edit: Man ist die Forensoftware bei mir wieder mal schnarch langsam.

      0

    • vor 18 Stunden

      Oder kompliziert

      Nach 15 Monaten Umzug zu Eltern und die kündigen ihren Vertrag.. geht ja bei denen auch nun monatlich..

      Wer hat dich beraten ?

      @EliasHuber23 

      Wenn du unter 28 zb 23 bist kriegst ja sogar rabatt

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    • vor 17 Stunden

      Hallo @EliasHuber23,

       

      ich begrüße dich in der Telekom hilft Community.

       

      Die Möglichkeiten wurden dir hier bereits aufgezählt. (Vielen Dank dafür an die fleißigen Helfer)😊. Melde dich gerne, wenn ich dir bei der Buchung eines Anschlusses behilflich sein kann.

       

      Viele Grüße

      Erdogan

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    • vor 16 Stunden

      EliasHuber23

      Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen.

      Folgendes Thema: Ich bin für meinen Master umgezogen, dieser wird wahrscheinlich so 14 Monate dauern. Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen. Nach dem Master werde ich wieder zu meinen Eltern ziehen, dort besteht bereits ein Telekom Vertrag, welcher allerdings nur noch eine Laufzeit von einem Monat hat, weil er schon länger besteht. Greift in diesem Fall auch das Sonderkündigungsrecht, wenn ich zu meinen Eltern zurückziehe und dort bereits ein Telekom Vertrag besteht mit nur noch einer Laufzeit von 1 Monat? Komme ich dann aus meinem Vertrag raus, welcher eine Laufzeit von 24 Monate hat.

      EliasHuber23

      Nun möchte ich einen Internet Vertrag abschließen.

      Dann nimm die Flex Tarife.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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