Gelöst
Sonderkündigung wegen Aufgabe Zweitwohnung
vor 6 Jahren
Hallo, ich brauche Hilfe. Ich habe über das Kundencenter vor Weihnachten meinen Anschluss für die Zweitwohnung gekündigt. Im Kundencenter ist im Auftragsstatus seit 20.12.2018 keine Veränderung mehr, daraufhin habe ich Anfang letzte Woche über den Chat mit einer Mitarbeiterin in den Vorgang schauen lassen, der sei wohl hängengeblieben, da die Meldebescheinigung der Hauptwohnung fehlt, diese habe ich dann hochgeladen und seit dem ist auch bei dem Vorgang nichts weiter passiert. Ich würde gerne per Ende März spätestens wegen Aufgabe der Zweitwohnung aus dem Vertrag, der noch bis Mitte Juni läuft, das sei wohl auch möglich, so die freundliche Kollegin aus dem Chat.... aber bisher bei beiden Vorgängen keinerlei Bestätigung....
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vor 6 Jahren
die Aufgabe einer Zweitwohnung berechtigt nicht zur Sonderkündigung.
Selbst wenn, die Frist beträgt drei Monate zum Monatende.
Vor dem 30.April wird es also sowieso nichts.
5
Antwort
von
vor 6 Jahren
Steht auch so auf den Seiten zur Kündigung:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-festnetz/kuendigungsgruende-festnetz
==> Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ok, aber es muss doch wenigstens irgendeine Bestätigung geben und vor allem die Möglichkeit den Anschluss bei Auszug abzuschalten.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wie lange ist die reguläre Laufzeit?
Da eine Kündigung frühestens 6 Monate vor Ende eingestellt werden kann und solange liegt sie auf „warteposition“
Deaktiviere im Kundencenter das automatische Login für den Anschluss und schon kann niemand fremdes ihn nutzen.
Geblockt bleibt die Leitung dennoch.
Höchstens wenn der Nachbesitzer sich für einen Anschluss bei der Telekom entscheidet, könnte es eine frühere Auflösung geben. Dann kündigt die Telekom vorzeigt wegen Eigenbedarf.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Steht auch so auf den Seiten zur Kündigung:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-festnetz/kuendigungsgruende-festnetz
==> Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
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vor 6 Jahren
du hast ja bisher schon viele richtige Informationen zu deinen Fragen erhalten.
Ich kann gerne nachschauen, wie der aktuelle Status der Bearbeitung aussieht.
Bitte befülle dafür dein Profil http://bit.ly/Kundeninfos mit Daten und gib mir danach hier Bescheid.
Viele Grüße
Lea C.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
die Kündigung wurde inzwischen im System, sie wird zum 17.06.2019 wirksam.
Viele Grüße
Nicole G.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Danke für die Info, wie kann ich den Anschluss sperren, da ich ab Ende Februar nicht mehr in der Wohnung bin??? Habe im Kundencenter keine Möglichkeit gefunden für den IP Anschluss??
Antwort
von
vor 6 Jahren
in dem Fall können wir eine Wunschsperre einrichten. Wann können wir dafür einmal kurz telefonieren?
Viele Grüße
Heike B.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
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vor 6 Jahren
Vielen lieben Dank Dir.
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Akzeptierte Lösung
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vor 6 Jahren
die Kündigung wurde inzwischen im System, sie wird zum 17.06.2019 wirksam.
Viele Grüße
Nicole G.
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Uneingeloggter Nutzer
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