Sonderkündigung nach § 60 Abs. 2 TKG wegen Haushaltszusammenführung (Leitung durch Fremdanbieter belegt) abgelehnt
vor 4 Stunden
Ich habe nun mehrfach versucht meinen Anschluss zu kündigen, da ich zu meinem Partner gezogen bin und im Haus bereits ein Anschluss besteht, dieser ist zwar nicht von der Telekom, jedoch ist die Leitung ja belegt.
Der Kundenservice war am Telefon extrem frech und meinte, dass ich ja die Möglichkeit hätte, meinen Anschluss mitzunehmen, was ja aber nicht möglich ist. Wenn ich ihn nicht mitnehmen wolle, solle ich den Router zurücksenden und trotzdem ein weiteres Jahr für einen nicht genutzten Anschluss zahlen.
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vor 4 Stunden
Umzug mit Vertragsmitnahme buchen, Wenn nicht 1:1 weiter erfüllt werden kann, DANN besteht ein Recht auf Sonderkündigung. Der Anbieter muss es feststellen.
Und Haushaltszusammenführung ist kein Grund für Sonderkündigung! Die Telekom beendet kulanterweise einen Vertrag, wenn der verbleibenden Anschluss auch bei der Telekom läuft.
Also wenn man schon mit Paragrafen aufschlägt, dann sollte auch wissen, was sie bedeuten!
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vor 4 Stunden
was ja aber nicht möglich ist.
Ich habe nun mehrfach versucht meinen Anschluss zu kündigen, da ich zu meinem Partner gezogen bin und im Haus bereits ein Anschluss besteht, dieser ist zwar nicht von der Telekom, jedoch ist die Leitung ja belegt.
Der Kundenservice war am Telefon extrem frech und meinte, dass ich ja die Möglichkeit hätte, meinen Anschluss mitzunehmen, was ja aber nicht möglich ist. Wenn ich ihn nicht mitnehmen wolle, solle ich den Router zurücksenden und trotzdem ein weiteres Jahr für einen nicht genutzten Anschluss zahlen.
Wieso sollte das nicht möglich sein?
Der Telekom ist es ja scheinbar möglich .. bekommst einfach ne 2. Telefondose gesetzt oder ne andere Dose mit 2 Anschlüssen .. fertig.
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vor 4 Stunden
Ich habe nun mehrfach versucht meinen Anschluss zu kündigen, da ich zu meinem Partner gezogen bin und im Haus bereits ein Anschluss besteht, dieser ist zwar nicht von der Telekom, jedoch ist die Leitung ja belegt.
Der Kundenservice war am Telefon extrem frech und meinte, dass ich ja die Möglichkeit hätte, meinen Anschluss mitzunehmen, was ja aber nicht möglich ist. Wenn ich ihn nicht mitnehmen wolle, solle ich den Router zurücksenden und trotzdem ein weiteres Jahr für einen nicht genutzten Anschluss zahlen.
Du erwähnst § 60 Abs. 2 TKG
hast Du Dir diesen auch durchgelesen?
.....wenn der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten kann
Also beauftrage einen Umzug gem TKG , wenn die Telekom feststellt und nicht Du, dass sie nicht liefern kann kannst Du von der Sonderkündigung Gebrauch machen.
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vor 4 Stunden
Wie kommst Du auf die Idee @Malaika , dass die Telekom nicht liefern kann? Der richtige Weg ist, Du stellst einen Umzugsauftrag. Kann die Telekom liefern, hast Du halt zwei Anschlüsse, kann sie nicht liefern, wird Dir das Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das ist der Weg, den Du beschreiten musst.
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