Sonderkündigung bei Umzug/Auflösung Nebenwohnsitz

vor 4 Monaten

Hallo,

ich habe meinen Nebenwohnsitz gekündigt und benötige den Anschluss nicht mehr. Am Hauptwohnsitz habe ich ebenfalls einen Anschluss der Telekom. Beide Verträge laufen auf mich.

Nun scheint es nicht möglich, den Vertrag am Nebenwohnsitz vor der Mindestlaufzeit zu kündigen. Obwohl mir das im Telekom-Shop zugesichert wurde.

Den Vertrag am Hauptwohnsitz kann ich monatlich kündigen.

Gerne würde ich aber den Aufwand von Kündigung, neue Nummer, neu einrichten, Umzug des alten Vertrags, .... vermeiden.

Gibt es denn eine unkomplizierte Möglichkeit? 

Danke schon mal und allen einen schönen Tag.

Tschüß,

Thomas S.

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    • vor 4 Monaten

      ?

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Monaten

      Hallo @user_1ed500, 👋

       

      schön, dass du dich bei uns meldest. Wenn du umziehen möchtest und an dem neuen Standort bereits ein Telekom-Anschluss besteht, bieten wir in diesem Fall eine Kulanzkündigung an.

       

      Allerdings gelten hier Ausnahmen, welche leider auch in deinem Fall zutreffen. Bist du nämlich an beiden Standorten selbst Anschlussinhaber, bieten wir die Kulanzkündigung nicht an. Dann ist lediglich eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Diese kannst du uns am einfachsten online per Kündigungsformular übermitteln.

       

      Es tut mir leid, dass dir im Telekom-Shop etwas anderes mitgeteilt wurde. Das hätte natürlich nicht passieren dürfen! Falls diesbezüglich noch weitere Fragen auftreten, stehe ich dir gerne zur Verfügung. 🙌

       

      Beste Grüße

      Jonas

      Antwort

      von

      vor 4 Monaten

      Hallo Jonas,

      danke für die Erklärung.

      Wenn ich das richtig verstehe, dann bleibt mir nur der folgende Weg.

      • Vertrag am Erstwohnsitz kündigen (Hardware zurückschicken, ...)
      • Umzug des Vertrags am Nebenwohnsitz beauftragen
      • Neue Hardware installieren, neue Nummer verteilen, ...

      Dann muss es wohl so sein 😳 und ich in den nächsten Shop gehen🤬

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Monaten

      Nein, dafür gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

      Übrigens: Das ist kein Chat, sondern ein Forum :)

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    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

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