Gelöst

Schadensersatz - Geräte zurücksenden

vor 2 Jahren

Hallo,

 

Ich habe heute eine Rechnung iHv 82,00 + 41,00 Euro für „Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes“ bekommen.  Ich denke, es ist Schadensersatz dafür, dass ich zwei gekündigte Geräte nicht zurückgeschickt habe. 
Ich habe die zwei geliehenen Geräte (WLAN-Router und Verstärker) schon vor einiger Zeit gekündigt gehabt. Da ich durch einen Umzug aber den Festnetz-Vertrag verlängern musste, musste ich die Geräte auch behalten. Die Kündigung konnte ich dann schon nicht mehr zurückziehen.

Ich habe vor ein paar Wochen bei der Telekom angerufen, da wurde mir gesagt, dass ich die Geräte - trotz vorheriger Kündigung - ganz normal laufen lassen könne und mir ganz normal der monatliche Beitrag abgezogen wird. Jetzt sehe ich aber auf der Rechnung, dass ich Schadensersatz zahlen muss. 

Wieso muss ich das jetzt plötzlich zahlen, wenn mir vorher gesagt wurde, dass das nicht passiert und ich die Geräte einfach behalten kann? Ist das ein einmaliges Ding oder muss ich jetzt theoretisch jeden Monat den Schadensersatz zahlen?

 

MfG

 

 

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    • vor 2 Jahren

      Grüße @Jacqueline Eder 

      Jacqueline Eder

      Wieso muss ich das jetzt plötzlich zahlen, wenn mir vorher gesagt wurde,

      Wieso muss ich das jetzt plötzlich zahlen, wenn mir vorher gesagt wurde,
      Jacqueline Eder
      Wieso muss ich das jetzt plötzlich zahlen, wenn mir vorher gesagt wurde,

      Nur was schriftlich ist, ist bindend.

      Denn es kann auch sein, will da nichts unterstellen, dass es beim Gespräch Missverständnisse gab.

       

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ach toll Traurig Also muss ich die Geräte jetzt zurückschicken und direkt neue bestellen? Das ist ja viel umständlicher als die einfach zu behalten.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Nachtrag: auf meiner Kündigungsbestätigung steht auch lediglich „bitte senden Sie uns noch die Endgeräte zurück. Sonst müssen wir Ihnen leider den Mietpreis der Geräte berechnen“. Da steht doch auch nur, dass der Mietpreis abgezogen wird, nichts von Schadensersatz?

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Jacqueline Eder

      Okay, danke! Rechtlich gesehen sind sie also nur in meinem Besitz aber nicht mein Eigentum. Also darf ich sie irgendwann nicht weiterverkaufen sondern muss sie einfach entsorgen, aka in den Müll werfen? das ist ja eigentlich ganz gut, dann hab ich ja jetzt eine einmalige Zahlung und muss nie wieder ein Gerät zahlen, richtig?

      Okay, danke! Rechtlich gesehen sind sie also nur in meinem Besitz aber nicht mein Eigentum. Also darf ich sie irgendwann nicht weiterverkaufen sondern muss sie einfach entsorgen, aka in den Müll werfen?

      das ist ja eigentlich ganz gut, dann hab ich ja jetzt eine einmalige Zahlung und muss nie wieder ein Gerät zahlen, richtig?

      Jacqueline Eder

      Okay, danke! Rechtlich gesehen sind sie also nur in meinem Besitz aber nicht mein Eigentum. Also darf ich sie irgendwann nicht weiterverkaufen sondern muss sie einfach entsorgen, aka in den Müll werfen?

      das ist ja eigentlich ganz gut, dann hab ich ja jetzt eine einmalige Zahlung und muss nie wieder ein Gerät zahlen, richtig?


      Um es ganz genau zu nehmen, warst du noch nie Eigentümer der Geräte.

      Aber ja, die Telekom hat die Teile abgeschrieben und will sie auch nicht mehr zurück.

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Wenn die Geräte da sind und weiter genutzt werden, kann das ein/e Teamie wahrscheinlich glatt bügeln.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Wenn ich diesen Schadensersatz jetzt nur einmalig zahlen muss und die Geräte tatsächlich noch weiter verwenden kann ohne Ärger zu bekommen, lasse ich das gerne so. Das wäre ja günstiger, da mein Festnetzvertrag noch gut ein Jahr geht und die monatlichen Kosten der Geräte ja wegfallen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @Jacqueline Eder  Das Team ist informiert.

       

      Soll das Team erscheinen wie es gemacht werden soll

      Sei telefonisch erreichbar und gib ein Zeitfenster an wann du am besten erreichbar bist. 

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Jacqueline Eder,

       

      da die Kündigung der Geräte schon abgeschlossen ist, lässt sich da nichts mehr regeln. Den Schadenersatz musst du leider bezahlen, aber eine Miete fällt künftig nicht mehr an.

      Selbstverständlich kannst du die Geräte auch weiterhin nutzen. Sollten diese irgendwann ihren Geist aufgeben oder du willst schlichtweg was Neueres haben, dann meldest du dich wieder und wir schicken dir ein Mietgerät zu.

       

      Viele Grüße

      Dorothea T.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Jacqueline Eder,

       

      da die Kündigung der Geräte schon abgeschlossen ist, lässt sich da nichts mehr regeln. Den Schadenersatz musst du leider bezahlen, aber eine Miete fällt künftig nicht mehr an.

      Selbstverständlich kannst du die Geräte auch weiterhin nutzen. Sollten diese irgendwann ihren Geist aufgeben oder du willst schlichtweg was Neueres haben, dann meldest du dich wieder und wir schicken dir ein Mietgerät zu.

       

      Viele Grüße

      Dorothea T.

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      Uneingeloggter Nutzer

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