Gelöst

Schadensersatz Forderung

vor 4 Tagen

Hi

Ich habe folgendes Problem ich habe vor 2 Monaten bei Telekom angerufen weil ich denn router nicht mehr gefunden habe da wurde mir dann ein Schadenersatz in Höhe von 253 Euro berechnet dann habe ich beim aufräumen denn router wider gefunden und über die Hotline mir ein retour Label schicken lassen und das gerät zurück geschickt soweit so gut als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch aber bis jetzt habe keine Gutschrift bekommen ich sehe nicht für etwas zu zahlen was ich zurück geschickt habe 

244

82

    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Tagen

      nach Zahlung des Schadenersatzes ist  das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.

      Was du damit macht ist ihr egal, wenn du meinst, es wäre für dich ok, dass Gerät mit der Post zu verschicken, dann interessiert dies die Telekom nicht mehr.

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Tagen

      Stefan

      nach Zahlung des Schadenersatzes ist  das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.

      nach Zahlung des Schadenersatzes ist  das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.

      Was du damit macht ist ihr egal, wenn du meinst, es wäre für dich ok, dass Gerät mit der Post zu verschicken, dann interessiert dies die Telekom nicht mehr.

      Stefan
      nach Zahlung des Schadenersatzes ist  das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.

      Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich der Router nicht doch noch findet - aber vor der Bekundung, dass er weg ist. 😉

      Antwort

      von

      vor 4 Tagen

      Stefan

      nach Zahlung des Schadenersatzes ist  das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht. Was du damit macht ist ihr egal, wenn du meinst, es wäre für dich ok, dass Gerät mit der Post zu verschicken, dann interessiert dies die Telekom nicht mehr.

      nach Zahlung des Schadenersatzes ist  das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.

      Was du damit macht ist ihr egal, wenn du meinst, es wäre für dich ok, dass Gerät mit der Post zu verschicken, dann interessiert dies die Telekom nicht mehr.

      Stefan

      nach Zahlung des Schadenersatzes ist  das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.

      Was du damit macht ist ihr egal, wenn du meinst, es wäre für dich ok, dass Gerät mit der Post zu verschicken, dann interessiert dies die Telekom nicht mehr.

      Dann war aber mal wieder die Aussage der Hotline absolut daneben. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Tagen

      Hallo @Berlin0804,

       

      du hast hier die richtige Antwort schon bekommen. Sobald der Schadenersatz bezahlt ist, brauchen wir das Gerät nicht mehr zurück. Dann ist dies bei uns auch schon gar nicht mehr im Bestand. Eine Rückerstattung des Schadenersatzes können wir nicht veranlassen. Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

       

      Gruß

      André

      20

      Antwort

      von

      vor 4 Tagen

      der_Lutz

      Wir wollen aber auch nicht vergessen werden der Urheber der Misere ist. 

      holzher24

      Es ist schlicht eine Unverschämtheit, wie man hier in der Community immer wieder mitbekommt, was sich die Hotline alles an Falschaussagen erlaubt bzw sich dann nicht mehr an Aussagen erinnert wird und Versprechungen nicht eingehalten werden. 

      Stefan

      Egal. soll sich das Team darum kümmern

      holzher24

      der Kunde hatte auch gesagt bekommen:

      Stefan

      Wie schon geschrieben muss die Telekom dies ja, da sie zur kostenlosen Entsorgung von Altgeräten gesetzlich verpflichtet ist.

      Nach der Entsorgung, kann sie es natürlich nicht mehr zurückgeben 

      Carsten_MK2

      Wie kann es überhaupt passieren, dass die Hotline in so einem Fall einen Retourenschein erstellt?

      André A.

      Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

      Hallo @Berlin0804,

       

      du hast hier die richtige Antwort schon bekommen. Sobald der Schadenersatz bezahlt ist, brauchen wir das Gerät nicht mehr zurück. Dann ist dies bei uns auch schon gar nicht mehr im Bestand. Eine Rückerstattung des Schadenersatzes können wir nicht veranlassen. Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

       

      Gruß

      André

      André A.
      Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

      Herzliche Grüße vom § 812 BGB. Natürlich muss das auf Anraten der Telekom versandte Gerät zurückgegeben werden.

      Wie kann es überhaupt passieren, dass die Hotline in so einem Fall einen Retourenschein erstellt?

      Carsten_MK2
      Wie kann es überhaupt passieren, dass die Hotline in so einem Fall einen Retourenschein erstellt?

      Wie schon geschrieben muss die Telekom dies ja, da sie zur kostenlosen Entsorgung von Altgeräten gesetzlich verpflichtet ist.

      Nach der Entsorgung, kann sie es natürlich nicht mehr zurückgeben 

      Stefan

      Wie schon geschrieben muss die Telekom dies ja, da sie zur kostenlosen Entsorgung von Altgeräten gesetzlich verpflichtet ist.

      Nach der Entsorgung, kann sie es natürlich nicht mehr zurückgeben 

      Es ging hier aber nicht um die Entsorgung, der Kunde hatte auch gesagt bekommen:

      Berlin0804

      als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch

      Hi

      Ich habe folgendes Problem ich habe vor 2 Monaten bei Telekom angerufen weil ich denn router nicht mehr gefunden habe da wurde mir dann ein Schadenersatz in Höhe von 253 Euro berechnet dann habe ich beim aufräumen denn router wider gefunden und über die Hotline mir ein retour Label schicken lassen und das gerät zurück geschickt soweit so gut als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch aber bis jetzt habe keine Gutschrift bekommen ich sehe nicht für etwas zu zahlen was ich zurück geschickt habe 

      Berlin0804
      als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch

      holzher24
      der Kunde hatte auch gesagt bekommen:


      nachdem das Gerät angekommen war - das war halt falsch, aber halt zu spät.

      Du wirst zudem genau, dass die Horline diesen Fall garantiert nicht auf dem Täglichen Radar hat.

      Egal. soll sich das Team darum kümmern

      Stefan
      Egal. soll sich das Team darum kümmern

      Eine Gutschrift hat @André A.  bereits abgelehnt.

      Es ist schlicht eine Unverschämtheit, wie man hier in der Community immer wieder mitbekommt, was sich die Hotline alles an Falschaussagen erlaubt bzw sich dann nicht mehr an Aussagen erinnert wird und Versprechungen nicht eingehalten werden. 

      holzher24
      Es ist schlicht eine Unverschämtheit, wie man hier in der Community immer wieder mitbekommt, was sich die Hotline alles an Falschaussagen erlaubt bzw sich dann nicht mehr an Aussagen erinnert wird und Versprechungen nicht eingehalten werden. 

      Wir wollen aber auch nicht vergessen werden der Urheber der Misere ist. 

      Der TO muss bewusst eine Kündigung ohne Rücksendung angestoßen haben um den Schadensersatz berechnet zu bekommen.

      Klar die Aussage an der Hotline war nicht korrekt, Problem dabei wir wissen nicht was wirklich dort besprochen wurde wir kennen nur die Aussage des TO. 

      der_Lutz
      Wir wollen aber auch nicht vergessen werden der Urheber der Misere ist. 

      Wie wollen vor allem nicht vergessen, dass im die Gutschrift zugesagt wurde. 

      Antwort

      von

      vor 3 Tagen

      Stefan

      Die 

      telekom ist gesetzlichverpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. 

      Dieser Verpflichtung ist sie durch den Retourenlabel nachgekommen.

      Rin zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung 

      BigWoelfi2

      Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.

      Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.

      falk2010

      jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?

      André A.

      Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

      Hallo @Berlin0804,

       

      du hast hier die richtige Antwort schon bekommen. Sobald der Schadenersatz bezahlt ist, brauchen wir das Gerät nicht mehr zurück. Dann ist dies bei uns auch schon gar nicht mehr im Bestand. Eine Rückerstattung des Schadenersatzes können wir nicht veranlassen. Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

       

      Gruß

      André

      André A.
      Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

      Er ist denn jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?

      falk2010
      jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?

      Telekom kann ja nicht mehr Eigentümer sein, da sie ja das gezahlte Geld nicht zurückzahlen wird.

      Damit hat sie  Eigentumsvorbehalt und -anspruch verloren.

      Die Telekom kann jetzt maximal Besitzer des Routers sein, wenn er denn dort angekommen ist.

      Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.

      Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.

      BigWoelfi2

      Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.

      Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.

      Die 

      telekom ist gesetzlichverpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. 

      Dieser Verpflichtung ist sie durch den Retourenlabel nachgekommen.

      Rin zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung 

      Stefan

      Die Telekom ist gesetzlich verpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. 

      ...

      Ein zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung 

      Bei einem Schadenersatz von 253€ (~Restwert) war das wohl kein Altgerät!

      Solche Geräte sollten dann bei einem Gerätetausch zum Einsatz kommen und nicht entsorgt werden.

      Möglichkeiten, gebrauchte Geräte zurückzusetzen bestehen m.W. 

      Antwort

      von

      vor 3 Tagen

      Ferdi A.

      Solche Geräte sollten dann bei einem Gerätetausch zum Einsatz kommen und nicht entsorgt werden.

      Stefan

      Die 

      telekom ist gesetzlichverpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. 

      Dieser Verpflichtung ist sie durch den Retourenlabel nachgekommen.

      Rin zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung 

      BigWoelfi2

      Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.

      Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.

      falk2010

      jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?

      André A.

      Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

      Hallo @Berlin0804,

       

      du hast hier die richtige Antwort schon bekommen. Sobald der Schadenersatz bezahlt ist, brauchen wir das Gerät nicht mehr zurück. Dann ist dies bei uns auch schon gar nicht mehr im Bestand. Eine Rückerstattung des Schadenersatzes können wir nicht veranlassen. Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

       

      Gruß

      André

      André A.
      Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.

      Er ist denn jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?

      falk2010
      jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?

      Telekom kann ja nicht mehr Eigentümer sein, da sie ja das gezahlte Geld nicht zurückzahlen wird.

      Damit hat sie  Eigentumsvorbehalt und -anspruch verloren.

      Die Telekom kann jetzt maximal Besitzer des Routers sein, wenn er denn dort angekommen ist.

      Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.

      Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.

      BigWoelfi2

      Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.

      Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.

      Die 

      telekom ist gesetzlichverpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. 

      Dieser Verpflichtung ist sie durch den Retourenlabel nachgekommen.

      Rin zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung 

      Stefan

      Die Telekom ist gesetzlich verpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. 

      ...

      Ein zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung 

      Bei einem Schadenersatz von 253€ (~Restwert) war das wohl kein Altgerät!

      Solche Geräte sollten dann bei einem Gerätetausch zum Einsatz kommen und nicht entsorgt werden.

      Möglichkeiten, gebrauchte Geräte zurückzusetzen bestehen m.W. 

      Ferdi A.
      Solche Geräte sollten dann bei einem Gerätetausch zum Einsatz kommen und nicht entsorgt werden.

      selbstverständlich - nur halt nicht wenn sie bereits ausgebucht sind.

      Wir warten einfach mal ob hier die Telekom noch mal was schreibt.

      Ist wie mit dem Genderthema, die meisten wissen was sie sind und ob sie ein Gerät noch haben oder nicht

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    vor 5 Jahren

    in  

    423

    0

    1

    Gelöst

    in  

    487

    0

    4

    in  

    446

    0

    3

    in  

    829

    0

    5

    Gelöst

    in  

    1036

    0

    4