Gelöst
Schadensersatz Forderung
vor 4 Tagen
Hi
Ich habe folgendes Problem ich habe vor 2 Monaten bei Telekom angerufen weil ich denn router nicht mehr gefunden habe da wurde mir dann ein Schadenersatz in Höhe von 253 Euro berechnet dann habe ich beim aufräumen denn router wider gefunden und über die Hotline mir ein retour Label schicken lassen und das gerät zurück geschickt soweit so gut als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch aber bis jetzt habe keine Gutschrift bekommen ich sehe nicht für etwas zu zahlen was ich zurück geschickt habe
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Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 4 Tagen
nach Zahlung des Schadenersatzes ist das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.
Was du damit macht ist ihr egal, wenn du meinst, es wäre für dich ok, dass Gerät mit der Post zu verschicken, dann interessiert dies die Telekom nicht mehr.
2
Antwort
von
vor 4 Tagen
nach Zahlung des Schadenersatzes ist das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.
nach Zahlung des Schadenersatzes ist das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.
Was du damit macht ist ihr egal, wenn du meinst, es wäre für dich ok, dass Gerät mit der Post zu verschicken, dann interessiert dies die Telekom nicht mehr.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich der Router nicht doch noch findet - aber vor der Bekundung, dass er weg ist. 😉
Antwort
von
vor 4 Tagen
nach Zahlung des Schadenersatzes ist das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht. Was du damit macht ist ihr egal, wenn du meinst, es wäre für dich ok, dass Gerät mit der Post zu verschicken, dann interessiert dies die Telekom nicht mehr.
nach Zahlung des Schadenersatzes ist das Thema bei der Telekom vom Tisch - das Gerät ist ausgebucht.
Was du damit macht ist ihr egal, wenn du meinst, es wäre für dich ok, dass Gerät mit der Post zu verschicken, dann interessiert dies die Telekom nicht mehr.
Dann war aber mal wieder die Aussage der Hotline absolut daneben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Tagen
Hallo @Berlin0804,
du hast hier die richtige Antwort schon bekommen. Sobald der Schadenersatz bezahlt ist, brauchen wir das Gerät nicht mehr zurück. Dann ist dies bei uns auch schon gar nicht mehr im Bestand. Eine Rückerstattung des Schadenersatzes können wir nicht veranlassen. Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.
Gruß
André
20
Antwort
von
vor 4 Tagen
Wir wollen aber auch nicht vergessen werden der Urheber der Misere ist.
Es ist schlicht eine Unverschämtheit, wie man hier in der Community immer wieder mitbekommt, was sich die Hotline alles an Falschaussagen erlaubt bzw sich dann nicht mehr an Aussagen erinnert wird und Versprechungen nicht eingehalten werden.
Egal. soll sich das Team darum kümmern
der Kunde hatte auch gesagt bekommen:
Wie schon geschrieben muss die Telekom dies ja, da sie zur kostenlosen Entsorgung von Altgeräten gesetzlich verpflichtet ist.
Nach der Entsorgung, kann sie es natürlich nicht mehr zurückgeben
Wie kann es überhaupt passieren, dass die Hotline in so einem Fall einen Retourenschein erstellt?
Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.
Hallo @Berlin0804,
du hast hier die richtige Antwort schon bekommen. Sobald der Schadenersatz bezahlt ist, brauchen wir das Gerät nicht mehr zurück. Dann ist dies bei uns auch schon gar nicht mehr im Bestand. Eine Rückerstattung des Schadenersatzes können wir nicht veranlassen. Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.
Gruß
André
Herzliche Grüße vom § 812 BGB. Natürlich muss das auf Anraten der Telekom versandte Gerät zurückgegeben werden.
Wie kann es überhaupt passieren, dass die Hotline in so einem Fall einen Retourenschein erstellt?
Wie schon geschrieben muss die Telekom dies ja, da sie zur kostenlosen Entsorgung von Altgeräten gesetzlich verpflichtet ist.
Nach der Entsorgung, kann sie es natürlich nicht mehr zurückgeben
Es ging hier aber nicht um die Entsorgung, der Kunde hatte auch gesagt bekommen:
als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch
Hi
Ich habe folgendes Problem ich habe vor 2 Monaten bei Telekom angerufen weil ich denn router nicht mehr gefunden habe da wurde mir dann ein Schadenersatz in Höhe von 253 Euro berechnet dann habe ich beim aufräumen denn router wider gefunden und über die Hotline mir ein retour Label schicken lassen und das gerät zurück geschickt soweit so gut als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch aber bis jetzt habe keine Gutschrift bekommen ich sehe nicht für etwas zu zahlen was ich zurück geschickt habe
nachdem das Gerät angekommen war - das war halt falsch, aber halt zu spät.
Du wirst zudem genau, dass die Horline diesen Fall garantiert nicht auf dem Täglichen Radar hat.
Egal. soll sich das Team darum kümmern
Eine Gutschrift hat @André A. bereits abgelehnt.
Es ist schlicht eine Unverschämtheit, wie man hier in der Community immer wieder mitbekommt, was sich die Hotline alles an Falschaussagen erlaubt bzw sich dann nicht mehr an Aussagen erinnert wird und Versprechungen nicht eingehalten werden.
Wir wollen aber auch nicht vergessen werden der Urheber der Misere ist.
Der TO muss bewusst eine Kündigung ohne Rücksendung angestoßen haben um den Schadensersatz berechnet zu bekommen.
Klar die Aussage an der Hotline war nicht korrekt, Problem dabei wir wissen nicht was wirklich dort besprochen wurde wir kennen nur die Aussage des TO.
Wie wollen vor allem nicht vergessen, dass im die Gutschrift zugesagt wurde.
Antwort
von
vor 3 Tagen
Die
telekom ist gesetzlichverpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen.
Dieser Verpflichtung ist sie durch den Retourenlabel nachgekommen.
Rin zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung
Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.
Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.
jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?
Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.
Hallo @Berlin0804,
du hast hier die richtige Antwort schon bekommen. Sobald der Schadenersatz bezahlt ist, brauchen wir das Gerät nicht mehr zurück. Dann ist dies bei uns auch schon gar nicht mehr im Bestand. Eine Rückerstattung des Schadenersatzes können wir nicht veranlassen. Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.
Gruß
André
Er ist denn jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?
Telekom kann ja nicht mehr Eigentümer sein, da sie ja das gezahlte Geld nicht zurückzahlen wird.
Damit hat sie Eigentumsvorbehalt und -anspruch verloren.
Die Telekom kann jetzt maximal Besitzer des Routers sein, wenn er denn dort angekommen ist.
Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.
Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.
Die
telekom ist gesetzlichverpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen.
Dieser Verpflichtung ist sie durch den Retourenlabel nachgekommen.
Rin zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung
Bei einem Schadenersatz von 253€ (~Restwert) war das wohl kein Altgerät!
Solche Geräte sollten dann bei einem Gerätetausch zum Einsatz kommen und nicht entsorgt werden.
Möglichkeiten, gebrauchte Geräte zurückzusetzen bestehen m.W.
Antwort
von
vor 3 Tagen
Solche Geräte sollten dann bei einem Gerätetausch zum Einsatz kommen und nicht entsorgt werden.
Die
telekom ist gesetzlichverpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen.
Dieser Verpflichtung ist sie durch den Retourenlabel nachgekommen.
Rin zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung
Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.
Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.
jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?
Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.
Hallo @Berlin0804,
du hast hier die richtige Antwort schon bekommen. Sobald der Schadenersatz bezahlt ist, brauchen wir das Gerät nicht mehr zurück. Dann ist dies bei uns auch schon gar nicht mehr im Bestand. Eine Rückerstattung des Schadenersatzes können wir nicht veranlassen. Auch können wir jetzt nicht mehr den zugeschickten Router zurücksenden.
Gruß
André
Er ist denn jetzt der Eigentümer? Immer noch die Telekom?
Telekom kann ja nicht mehr Eigentümer sein, da sie ja das gezahlte Geld nicht zurückzahlen wird.
Damit hat sie Eigentumsvorbehalt und -anspruch verloren.
Die Telekom kann jetzt maximal Besitzer des Routers sein, wenn er denn dort angekommen ist.
Ich würde mir allerdings nicht gefallen lassen, dass er mir nicht wieder zurückgeschickt werden würde bei der Konstellation, der ja in Absprache eingesendet worden ist.
Wenn er jetzt einfach einbehalten wird, wird es, strafrechtlich gesehen, dann eine Unterschlagung.
Die
telekom ist gesetzlichverpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen.
Dieser Verpflichtung ist sie durch den Retourenlabel nachgekommen.
Rin zur Entsorgung versendetes Gerät zurück zu fordern ist nicht möglich und erst Recht ist es keine Unterschlagung
Bei einem Schadenersatz von 253€ (~Restwert) war das wohl kein Altgerät!
Solche Geräte sollten dann bei einem Gerätetausch zum Einsatz kommen und nicht entsorgt werden.
Möglichkeiten, gebrauchte Geräte zurückzusetzen bestehen m.W.
selbstverständlich - nur halt nicht wenn sie bereits ausgebucht sind.
Wir warten einfach mal ob hier die Telekom noch mal was schreibt.
Ist wie mit dem Genderthema, die meisten wissen was sie sind und ob sie ein Gerät noch haben oder nicht
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von