Rufnummerübergabe an Nachbarn
vor 3 Stunden
hallo zusammen, wir ziehen demnächst in einen anderen Vorwahlbereich um. Da wir unsere bisherigen Rufnummern an unserem alten Wohnort erhalten möchten, haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart, dass dieser unsere beiden Festnetznummern fest übernimmt und dort eine Rufumleitung für uns einrichtet.
wie ist der genaue Ablauf?
Vielen Dank im Voraus, VG
69
0
15
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 3 Tagen
75
0
6
vor 5 Minuten
4
0
0
vor 38 Minuten
45
1
3
vor 14 Minuten
20
0
4
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 3 Stunden
e
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/aufgabe-des-nutzungsrechts-an-rufnummern
0
5
von
vor 3 Stunden
gibt es denn eine andere Möglichkeit die Rufnummer zu "behalten"?
0
von
vor 3 Stunden
Der Gesetzgeber sagt nein.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart
hallo zusammen, wir ziehen demnächst in einen anderen Vorwahlbereich um. Da wir unsere bisherigen Rufnummern an unserem alten Wohnort erhalten möchten, haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart, dass dieser unsere beiden Festnetznummern fest übernimmt und dort eine Rufumleitung für uns einrichtet.
wie ist der genaue Ablauf?
Vielen Dank im Voraus, VG
Eine Rufnummer kann der Nachbar nur haben:
1
von
vor 2 Stunden
ok - Danke - schade
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
Wenn der Nachbar nicht zumindest in derselben Hausnummer wohnt, dann ist das Vorhaben m.E. von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
Gut zu wissen: die Rufnummern sind im Eigentum der Bundesnetzagentur, nicht der Telekom oder des Endkunden.
Was ich selbst möglicherweise machen würde mit einem solchen Anliegen, die Rufnummern zumindest eine gewisse Zeit zu konservieren - die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.
0
6
von
vor einer Stunde
Easybell.de zum Beispiel.
das hört sich interessant an, kennnen sie da einen seriösen Anbieter (kostenlos)?
besten Dank,
das hört sich interessant an, kennnen sie da einen seriösen Anbieter (kostenlos)?
Easybell.de zum Beispiel. Kostenlos gibt es sowas aber nicht mehr. Zum Beispiel den Tarif "Call Start" für 0,99 Eur/Monat.
Und wie stellt man den gesetzliche vorgeschriebenen Ortsbezug her @DMSE ? Das sind alles gut gemeinte, vermutlich auch realisierbare Tipps, die aber nicht den rechtlichen Ansprüchen genügen.
0
von
vor einer Stunde
Genau hier holt man sich dann die Probleme rein @h-p.saller , da auch bei SIP-Anbietern den Anschlussbezug, den Ortsbezug herstellen muss. Es sind nun mal gesetzliche Vorgaben.
die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.
Wenn der Nachbar nicht zumindest in derselben Hausnummer wohnt, dann ist das Vorhaben m.E. von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
Gut zu wissen: die Rufnummern sind im Eigentum der Bundesnetzagentur, nicht der Telekom oder des Endkunden.
Was ich selbst möglicherweise machen würde mit einem solchen Anliegen, die Rufnummern zumindest eine gewisse Zeit zu konservieren - die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.
Genau hier holt man sich dann die Probleme rein @h-p.saller , da auch bei SIP-Anbietern den Anschlussbezug, den Ortsbezug herstellen muss. Es sind nun mal gesetzliche Vorgaben.
Rechtlich ist das wohl so.
Praktisch aber, zieht man seine Rufnummer zum VOIP Anbieter um, während man tatsächlich noch an der Adresse des Anschlusses wohnt. Das verifiziert der VOIP Anbieter auch (in der Regel wird er wohl einen Brief schicken). Einen späteren Umzug bekommt der VOIP Anbieter gar nicht mehr mit.
Ich kenne jemand, der hat noch die Rufnummer seiner vorletzten Wohnung.
0
von
vor 46 Minuten
Das sind alles gut gemeinte, vermutlich auch realisierbare Tipps, die aber nicht den rechtlichen Ansprüchen genügen.
Easybell.de zum Beispiel.
Und wie stellt man den gesetzliche vorgeschriebenen Ortsbezug her @DMSE ? Das sind alles gut gemeinte, vermutlich auch realisierbare Tipps, die aber nicht den rechtlichen Ansprüchen genügen.
Solange der TE dort noch wohnt genügt das den rechtlichen Ansprüchen - fraglich ist es mit der Zeit danach, und ggf. wie lange danach.
Was bei manchen Mobilfunkverträgen auch geht ist, die Festnetznummer auf den Mobilfunkvertrag zu übertragen. Wie das dann im Rahmen eines Umzugs ist, ob die Bundesnetzagentur die dann sozusagen zurück will weiß ich nicht.
Mir ist auch nicht bekannt ob überhaupt und falls ja wie hoch eine Strafe wäre - ich gehe davon aus, dass sich da niemand die Mühe machen wird...
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von