Gelöst

Reklamation Umzugsauftrag – Unberechtigter Wegfall des Young-Vorteils und unzulässige Laufzeitverlängerung

vor einem Tag

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge meines Umzugs vor drei Monaten wurde mein Tarif fälschlicherweise von „MagentaZuhause L Young“ auf den Standardtarif „MagentaZuhause L“ umgestellt. Gleichzeitig wurde eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten hinterlegt.
Ich habe weder einer Tarifänderung noch einer Laufzeitverlängerung zugestimmt. Da die Geschwindigkeit am neuen Ort identisch ist und ich die Altersbedingungen für den Young-Tarif weiterhin erfülle, steht mir laut § 60 TKG die Mitnahme meines alten Vertrages zu den bestehenden Konditionen zu. Ein reiner Umzug darf die Vertragslaufzeit nicht verlängern.
Ich fordere Sie daher auf, meinen Tarif umgehend wieder auf die Young-Konditionen zurückzustellen, mir die zu viel gezahlten Beträge der letzten 3 Monate zu erstatten und das ursprüngliche Vertragsende im System zu hinterlegen.

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Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 17.08.2026 16:37 eskaliert.

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    • vor einem Tag

      @paulll123 

      Du hast doch auch eine entsprechende Auftragsbestätigung erhalten 🤔

      Die Teamies werden sich entsprechend melden 👍 

      Gruß Waage1969 

      0

    • vor einem Tag

      paulll123
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      im Zuge meines Umzugs vor drei Monaten wurde mein Tarif fälschlicherweise von „MagentaZuhause L Young“ auf den Standardtarif „MagentaZuhause L“ umgestellt. Gleichzeitig wurde eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten hinterlegt.
      Ich habe weder einer Tarifänderung noch einer Laufzeitverlängerung zugestimmt. Da die Geschwindigkeit am neuen Ort identisch ist und ich die Altersbedingungen für den Young-Tarif weiterhin erfülle, steht mir laut § 60 TKG die Mitnahme meines alten Vertrages zu den bestehenden Konditionen zu. Ein reiner Umzug darf die Vertragslaufzeit nicht verlängern.
      Ich fordere Sie daher auf, meinen Tarif umgehend wieder auf die Young-Konditionen zurückzustellen, mir die zu viel gezahlten Beträge der letzten 3 Monate zu erstatten und das ursprüngliche Vertragsende im System zu hinterlegen.
      paulll123

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      im Zuge meines Umzugs vor drei Monaten wurde mein Tarif fälschlicherweise von „MagentaZuhause L Young“ auf den Standardtarif „MagentaZuhause L“ umgestellt. Gleichzeitig wurde eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten hinterlegt.
      Ich habe weder einer Tarifänderung noch einer Laufzeitverlängerung zugestimmt. Da die Geschwindigkeit am neuen Ort identisch ist und ich die Altersbedingungen für den Young-Tarif weiterhin erfülle, steht mir laut § 60 TKG die Mitnahme meines alten Vertrages zu den bestehenden Konditionen zu. Ein reiner Umzug darf die Vertragslaufzeit nicht verlängern.
      Ich fordere Sie daher auf, meinen Tarif umgehend wieder auf die Young-Konditionen zurückzustellen, mir die zu viel gezahlten Beträge der letzten 3 Monate zu erstatten und das ursprüngliche Vertragsende im System zu hinterlegen.

      Jetzt mal einen freundlichen Text aus einem anderen Beitrag ohne die elektronische Blödheit ( Ki ) 

      Hallo Telekom-hilft-Team,ich bin vor zwei Monaten umgezogen und habe den Umzug online über Ihr Tool beauftragt. Ich wollte meinen bestehenden MagentaZuhause L Young einfach an die neue Adresse mitnehmen. Im Online-Umzugstool wurde mir jedoch keine Option angezeigt, den Young-Status auszuwählen oder beizubehalten – es wurde lediglich die Bandbreite "MagentaZuhause L" aufgeführt. Ich ging verständlicherweise davon aus, dass mein bestehender Vertrag zu den gleichen Konditionen weiterläuft. Jetzt habe ich festgestellt, dass der Young-Vorteil gestrichen und eine neue 24-monatige Laufzeit im Standardtarif eingerichtet wurde. Da ich die Alterskonditionen weiterhin erfülle (unter 28 Jahre), bitte ich Sie, diesen Fehler im Umzugsprozess manuell zu korrigieren.

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/umzug-youngtarif-fehlt/6a8336ad5ce69eafaf12df6a

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      @paulll123 , Du hast es genauso beauftragt, stand auch in deiner Aufragsbestätigung drin. Da stand auch etwas von Widerruf bei z.B. Unklarheiten im Vertrag. Nach 3 Monaten sind alle Messen gesungen.

      Siehe auch https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/umzug-youngtarif-fehlt/6a8336ad5ce69eafaf12df6a 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      Hallo @paulll123,

       

      telefonisch habe ich dich leider nicht erreicht. 

       

      Wenn du bereits vor drei Monaten umgezogen bist, ist die Widerrufsrist bereits längst verstrichen. Daher kann ich dir leider keine Hilfe anbieten. 

       

      Viele Grüße

      Sarah 

      3

      von

      vor einem Tag

      @Sarah S. Das ist rechtlich leider nicht korrekt. Es geht hier nicht um einen Widerruf eines von mir gewünschten Vertrages, sondern um eine unzulässige Vertragsänderung durch die Telekom im Zuge eines Umzugs.
      Laut § 60 TKG (Anbieterwechsel und Umzug) darf ein reiner Umzug die Vertragslaufzeit nicht verlängern. Zudem wurde mir ungefragt mein rechtmäßiger Young-Vorteil gestrichen. Da ich einer Laufzeitverlängerung und dem Tarifwechsel nie zugestimmt habe, ist diese Änderung von Anfang an unwirksam gewesen („ohne Rechtsgrundlage“).
      Ein Gesetzesverstoß verjährt nicht nach 14 Tagen. Ich bitte daher dringend darum, den Fall an die übergeordnete Fachabteilung / das Beschwerdemanagement weiterzuleiten, um den Tarif auf MagentaZuhause L Young zurückzustellen und die ursprüngliche Laufzeit einzutragen. Sollte das hier nicht möglich sein, werde ich den Fall zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben.

      0

      von

      vor einem Tag

      paulll123

      Sollte das hier nicht möglich sein, werde ich den Fall zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben

      @Sarah S. Das ist rechtlich leider nicht korrekt. Es geht hier nicht um einen Widerruf eines von mir gewünschten Vertrages, sondern um eine unzulässige Vertragsänderung durch die Telekom im Zuge eines Umzugs.
      Laut § 60 TKG (Anbieterwechsel und Umzug) darf ein reiner Umzug die Vertragslaufzeit nicht verlängern. Zudem wurde mir ungefragt mein rechtmäßiger Young-Vorteil gestrichen. Da ich einer Laufzeitverlängerung und dem Tarifwechsel nie zugestimmt habe, ist diese Änderung von Anfang an unwirksam gewesen („ohne Rechtsgrundlage“).
      Ein Gesetzesverstoß verjährt nicht nach 14 Tagen. Ich bitte daher dringend darum, den Fall an die übergeordnete Fachabteilung / das Beschwerdemanagement weiterzuleiten, um den Tarif auf MagentaZuhause L Young zurückzustellen und die ursprüngliche Laufzeit einzutragen. Sollte das hier nicht möglich sein, werde ich den Fall zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben.
      paulll123

      Sollte das hier nicht möglich sein, werde ich den Fall zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben

      paulll123

      Sollte das hier nicht möglich sein, werde ich den Fall zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben.

      @Sarah S. Das ist rechtlich leider nicht korrekt. Es geht hier nicht um einen Widerruf eines von mir gewünschten Vertrages, sondern um eine unzulässige Vertragsänderung durch die Telekom im Zuge eines Umzugs.
      Laut § 60 TKG (Anbieterwechsel und Umzug) darf ein reiner Umzug die Vertragslaufzeit nicht verlängern. Zudem wurde mir ungefragt mein rechtmäßiger Young-Vorteil gestrichen. Da ich einer Laufzeitverlängerung und dem Tarifwechsel nie zugestimmt habe, ist diese Änderung von Anfang an unwirksam gewesen („ohne Rechtsgrundlage“).
      Ein Gesetzesverstoß verjährt nicht nach 14 Tagen. Ich bitte daher dringend darum, den Fall an die übergeordnete Fachabteilung / das Beschwerdemanagement weiterzuleiten, um den Tarif auf MagentaZuhause L Young zurückzustellen und die ursprüngliche Laufzeit einzutragen. Sollte das hier nicht möglich sein, werde ich den Fall zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben.
      paulll123

      Sollte das hier nicht möglich sein, werde ich den Fall zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben.

      Kannst du gerne tun. 

      Du hast aber die Auftragsbestätigung missachtet. 

      Dafür gibt der Gesetzgeber doch 14 Tage

      Die Bundesnetz Agentur fragt auch danach ob du die AB gelesen hast und nicht widerrufen hast 

      von

      vor einem Tag

      paulll123

      Laut § 60 TKG (Anbieterwechsel und Umzug) darf ein reiner Umzug die Vertragslaufzeit nicht verlängern

      @Sarah S. Das ist rechtlich leider nicht korrekt. Es geht hier nicht um einen Widerruf eines von mir gewünschten Vertrages, sondern um eine unzulässige Vertragsänderung durch die Telekom im Zuge eines Umzugs.
      Laut § 60 TKG (Anbieterwechsel und Umzug) darf ein reiner Umzug die Vertragslaufzeit nicht verlängern. Zudem wurde mir ungefragt mein rechtmäßiger Young-Vorteil gestrichen. Da ich einer Laufzeitverlängerung und dem Tarifwechsel nie zugestimmt habe, ist diese Änderung von Anfang an unwirksam gewesen („ohne Rechtsgrundlage“).
      Ein Gesetzesverstoß verjährt nicht nach 14 Tagen. Ich bitte daher dringend darum, den Fall an die übergeordnete Fachabteilung / das Beschwerdemanagement weiterzuleiten, um den Tarif auf MagentaZuhause L Young zurückzustellen und die ursprüngliche Laufzeit einzutragen. Sollte das hier nicht möglich sein, werde ich den Fall zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben.
      paulll123

      Laut § 60 TKG (Anbieterwechsel und Umzug) darf ein reiner Umzug die Vertragslaufzeit nicht verlängern

      @paulll123 

      nicht falsch verstehen, aber hast Du einen Nachweis das Du einen solchen beauftragt hast. Wenn nicht dann gibt es auch nichts mehr zu machen.

      Übrigens ein einseitiger Wille/ Wunsch bringt auch nicht was.

      Trotzdem 👍

      Gruß Waage1969 

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