Gelöst
Neukunde erhält andere Kondition (negativ) in der Auftragsbestätigung als bei der Bestellung vor MagentaZuhause L vor 5 Wochen
vor 2 Stunden
Warum erhält ein Telekom-Neukunde für den Tarif MagentaZuhause L in der Auftragsbestätigung andere Konditionen als die, die ihm bei der Bestellung vor etwa fünf Wochen angezeigt und von ihm ausgewählt wurden? Bitte erläutern Sie, aus welchem Grund sich insbesondere der monatliche Preis, gewährte Rabatte oder Gutschriften sowie gegebenenfalls die Bereitstellungsgebühr geändert haben und ob die ursprünglich angebotenen Konditionen noch anerkannt werden.
Sollte das nicht geklärt werden bzw. nicht zu den Konditionen wie ursprünglich bestellt, werde ich den Auftrag wohl wieder kündigen müssen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Stunden
Dann musst du dich an deinen Vertriebler wenden
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Stunden
Die Konditionen auf der Auftragsbestätigung kommen von der Telekom, irgendwelche Sonderzahlungen die den Grundpreis rechnerisch drücken etc. kommen von deinem Vermittler.
Sprich den drauf an wann und wo er dir diese ganzen Sonderzahlungen auszahlt.
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vor 2 Stunden
Ich möchte wissen, warum das Telekom Cashback nicht mit in der Austragsbestätigung aufgeführt worden ist.
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vor einer Stunde
@Neukunde2026 alles was du von Telekom bekommen solltest, ist auf der Bestätigung der Telekom auch drauf, der Rest macht deine Bestellfirma.
Wie du an die Routergutschrift kommen sollst ist mir allerdings ein Rätsel
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von
vor 54 Minuten
Naja, Telekom kann ja in dem Fall nicht wissen, ob noch ein Mietvertrag über einen Router kommt, in dem Fall läge die Hinweispflicht beim Verkaufsportal. oder in der Auftragsbestätigung der Telekom müsste der Hinweis ergänzt werden " bei Miete eines Routers" wie es indder APP ja gefordert wird.
Aber ob richtig oder falsch entscheiden andere.
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von
vor 50 Minuten
Die Handhabung der Routergutschrift ist irreführend: Einige Kundinnen und Kunden erhalten die Gutschrift auch ohne Router – etwa nachträglich auf Beschwerde –, andere hingegen nicht.
Die Handhabung der Routergutschrift ist irreführend: Einige Kundinnen und Kunden erhalten die Gutschrift auch ohne Router – etwa nachträglich auf Beschwerde –, andere hingegen nicht.
Auch die Vertriebler (Vergleichsportale) geben dazu keine klaren Auskünfte. Der Bestellprozess ist ebenfalls intransparent: In meinem Fall wurde die Gutschrift angezeigt, obwohl ich keinen Router ausgewählt hatte, ohne dass ersichtlich war, ob die Auszahlung an den Routererwerb geknüpft ist. Ein solcher Fall gehört eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Verbraucherschutzes.
Stimmte ich dir zu, besser wäre es wenn man da konsequent NIX gibt wenn man sich nicht an die Bedingung hält.
Auch die Vertriebler (Vergleichsportale) geben dazu keine klaren Auskünfte.
Die Handhabung der Routergutschrift ist irreführend: Einige Kundinnen und Kunden erhalten die Gutschrift auch ohne Router – etwa nachträglich auf Beschwerde –, andere hingegen nicht.
Auch die Vertriebler (Vergleichsportale) geben dazu keine klaren Auskünfte. Der Bestellprozess ist ebenfalls intransparent: In meinem Fall wurde die Gutschrift angezeigt, obwohl ich keinen Router ausgewählt hatte, ohne dass ersichtlich war, ob die Auszahlung an den Routererwerb geknüpft ist. Ein solcher Fall gehört eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Verbraucherschutzes.
Ist aber nicht das Problem der Telekom
Der Bestellprozess ist ebenfalls intransparent: In meinem Fall wurde die Gutschrift angezeigt, obwohl ich keinen Router ausgewählt hatte, ohne dass ersichtlich war, ob die Auszahlung an den Routererwerb geknüpft ist. Ein solcher Fall gehört eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Verbraucherschutzes.
Die Handhabung der Routergutschrift ist irreführend: Einige Kundinnen und Kunden erhalten die Gutschrift auch ohne Router – etwa nachträglich auf Beschwerde –, andere hingegen nicht.
Auch die Vertriebler (Vergleichsportale) geben dazu keine klaren Auskünfte. Der Bestellprozess ist ebenfalls intransparent: In meinem Fall wurde die Gutschrift angezeigt, obwohl ich keinen Router ausgewählt hatte, ohne dass ersichtlich war, ob die Auszahlung an den Routererwerb geknüpft ist. Ein solcher Fall gehört eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Verbraucherschutzes.
Auch das ist kein Thema der Telekom, kläre das mit dem Vertriebsportal
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von
vor 42 Minuten
Wenn im Bestellprozess beim Vertriebler kein Router ausgewählt wird, dann darf halt auch nicht die Gutschrift angezeigt werden oder es klar kenntlich gemacht werden, so wie es auf der Telekom Website ist.
Wie dem auch sei. Ich werde meinen Auftrag bei der Telekom und beim Vertriebler widerrufen und nochmal direkt bei der Telekom bestellen.
Dort erhählt man 340 € Gutschrift = 240 € Cashback + 100 € Online-VorteilOnline-Vorteil: Bei Online-Bestellung von MagentaZuhause L bis zum 01.02.2027 erhalten Breitband-Neukunden einen zusätzlichen Rabatt i.H.v. 100 €. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.Cashback: Breitband-Neukunden, die im Aktionszeitraum ab dem 3. März 2026 einen Breitbandtarif, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in ausgewählten Tarifen MagentaZuhause, MagentaZuhause mit MagentaTV oder Glasfaser gebucht haben, sind für den Cashback berechtigt.
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