Gelöst

MR400/MR200 zu MR401/MR201 tauschen trotz 12 Monate kostenfrei?!

vor 8 Jahren

Moin Community,

 

Ich habe gerade mit dem Telekom Hilft Team via Twitter geschrieben und dort wurde mir von ^wo (Kürzel) gesagt, dass wir kein Schadensersatz zahlen müssen wenn wir unseren MR400 bzw MR200 kündigen und im anschluss den MR401 bzw MR201 mieten/bestellen obwohl die 12 Monate mindest Mietlaufzeit noch nicht um sind.

Ich möchte Ihm/Ihr nicht unterstellen, dass er/sie lügt aber mich wundert es, da ich es zum ersten mal gelesen habe und das sonst noch nirgendwo erwähnt wurde.

Was haltet ihr davon? Wurde es schon bereits wo anders erwähnt?

Wie gesagt, ich will nicht sagen, dass er/sie lügt aber wenn wir jetzt schon kündigen wären es bestimmt  45-50€ an "Strafzahlung", da wir einen MR400 und zwei MR200 zur Miete haben.

 

Hier ein Screenshot vom Tweet:

hKsTC9o6SbyIFOcHVUm-Rw.png

Hier noch der Link zum Gespräch: https://twitter.com/kvnk07/status/919100168758288384

 

Eure Meinungen würden mich echt interessieren Fröhlich

 

Grüße

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.

      Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.

      Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird der MR 200 aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.

      Liebe Grüße
      Anne W.

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