Mast ohne Zustimmung neu gesetzt

vor 2 Stunden

Guten Tag.

Es wurde auf meinem Grundstück ein alter  Telekommast  zurückgebaut und durch einen neuen Mast ersetzt. Dabei wurde eine Bodenhülse gesetzt und der neue Mast errichtet.

Es besteht kein Grundbuchrecht seitens der Telekom oder andere Eintragungen, mein Grundstück nutzen zu dürfen. 

Die Arbeiten wurden ohne meine Kenntnis und ohne Absprache oder Zustimmung ausgeführt. Das Grundstück ist 5,80m breit und dient als Zufahrt zu einem Bauplatz. Der Mast verhindert nun diese Zufahrt.

Wie kann es sein, dass ein Bautrupp mit schwerem Gerät anrückt, eine Bodenhülse in den Boden rammt, einen neuen Mast setzt ohne mich über diesen Vorgang zu informieren?

Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden. An wen wende ich mich?

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vor 27 Minuten

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Stunden

      @Hoffmann0512 Wenn doch der Mast an gleicher Stelle ausgetauscht wurde, wieso stört er plötzlich?

      Im Übrigen kannst Du sicher sein, dass da entsprechende Rechte bestehen, möglicherweise schon seit 'Generationen', die nicht im Grundbuch stehen.

      0

    • vor 2 Stunden

      Hoffmann0512

      An wen wende ich mich?

      Guten Tag.

      Es wurde auf meinem Grundstück ein alter  Telekommast  zurückgebaut und durch einen neuen Mast ersetzt. Dabei wurde eine Bodenhülse gesetzt und der neue Mast errichtet.

      Es besteht kein Grundbuchrecht seitens der Telekom oder andere Eintragungen, mein Grundstück nutzen zu dürfen. 

      Die Arbeiten wurden ohne meine Kenntnis und ohne Absprache oder Zustimmung ausgeführt. Das Grundstück ist 5,80m breit und dient als Zufahrt zu einem Bauplatz. Der Mast verhindert nun diese Zufahrt.

      Wie kann es sein, dass ein Bautrupp mit schwerem Gerät anrückt, eine Bodenhülse in den Boden rammt, einen neuen Mast setzt ohne mich über diesen Vorgang zu informieren?

      Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden. An wen wende ich mich?

      Hoffmann0512

      An wen wende ich mich?

      War der Mast schon da, als Du das Grundstück erworben hast @Hoffmann0512 ? Dann frag deinen Vorbesitzer nach der Grundstückseigentümererklärung.

      Hoffmann0512

      Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden.

      Guten Tag.

      Es wurde auf meinem Grundstück ein alter  Telekommast  zurückgebaut und durch einen neuen Mast ersetzt. Dabei wurde eine Bodenhülse gesetzt und der neue Mast errichtet.

      Es besteht kein Grundbuchrecht seitens der Telekom oder andere Eintragungen, mein Grundstück nutzen zu dürfen. 

      Die Arbeiten wurden ohne meine Kenntnis und ohne Absprache oder Zustimmung ausgeführt. Das Grundstück ist 5,80m breit und dient als Zufahrt zu einem Bauplatz. Der Mast verhindert nun diese Zufahrt.

      Wie kann es sein, dass ein Bautrupp mit schwerem Gerät anrückt, eine Bodenhülse in den Boden rammt, einen neuen Mast setzt ohne mich über diesen Vorgang zu informieren?

      Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden. An wen wende ich mich?

      Hoffmann0512

      Er kann dort nicht bleiben und muss zurückgebaut werden.

      Verstehe ich nicht. Nach deinen Aussagen stand dort ein Mast, der nur ausgetauscht wurde.

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    • vor einer Stunde

      Gibt es eine qualifizierte Antwort auf meinen Frage?

      An wen kann ich mich wenden?

      Welches ist die zuständige Stelle?

      Irgendwelche allgemeine Floskeln und Besserwissergerede ohne meinen Fall zu kennen bitte sparen.

      0

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      von

      vor 45 Minuten

      *Paz Vizsla*

      und sehr sehr sehr lange dauern

      olliMD

      Das kann abhängig sein von deinen Antworten auf meine Fragen @Hoffmann0512 . Grundsätzlich wäre eine Möglichkeit https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/service-verlegung

      Das kann abhängig sein von deinen Antworten auf meine Fragen @Hoffmann0512 . Grundsätzlich wäre eine Möglichkeit https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/service-verlegung
      olliMD

      Das kann abhängig sein von deinen Antworten auf meine Fragen @Hoffmann0512 . Grundsätzlich wäre eine Möglichkeit https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/service-verlegung

      Nur wenn der Mast das eigene Gebäude versorgt. Dann kann das Ding entfernt werden, sogar kostenfrei, dann ist aber auch der Hausanschluss futsch. Binnen 12 Monaten. 

      Versetzung in dem Fall das der Mast das Gebäude versorgt.  ca. 2500 €. 

      Sollte der Mast nur das Grundstück queren ist der BHS nicht der Ansprechpartner, das muss dann die PTI o.i.L entscheiden und umsetzten. Wenn der Mast dort rechtmäßig stand kann dsa DIng schon mal spannend teuer werden und sehr sehr sehr lange dauern :) 

      *Paz Vizsla*

      und sehr sehr sehr lange dauern

      Maximal 12 Monate + 6 Wochen Kündigungsfrist. Das ist die Regelung aus der GEE / GNV : ". Der Netzbetreiber wird ferner binnen Jahresfrist nach der Kündigung die von ihm angebrachten Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder beseitigen, soweit dies dem Eigentümer/der Eigentümerin zumutbar ist."

      0

      von

      vor 30 Minuten

      NoOneElse

      Maximal 12 Monate + 6 Wochen Kündigungsfrist.

      *Paz Vizsla*

      und sehr sehr sehr lange dauern

      Nur wenn der Mast das eigene Gebäude versorgt. Dann kann das Ding entfernt werden, sogar kostenfrei, dann ist aber auch der Hausanschluss futsch. Binnen 12 Monaten.  Versetzung in dem Fall das der Mast das Gebäude versorgt.  ca. 2500 €.  Sollte der Mast nur das Grundstück queren ist der BHS nicht der Ansprechpartner, das muss dann die PTI o.i.L entscheiden und umsetzten. Wenn der Mast dort rechtmäßig stand kann dsa DIng schon mal spannend teuer werden und sehr sehr sehr lange dauern :) 
      *Paz Vizsla*

      und sehr sehr sehr lange dauern

      Maximal 12 Monate + 6 Wochen Kündigungsfrist. Das ist die Regelung aus der GEE / GNV : ". Der Netzbetreiber wird ferner binnen Jahresfrist nach der Kündigung die von ihm angebrachten Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder beseitigen, soweit dies dem Eigentümer/der Eigentümerin zumutbar ist."

      NoOneElse

      Maximal 12 Monate + 6 Wochen Kündigungsfrist.

      Binnen Haresfrist, ja... das ist sehr sehr lange wenn man ein Bauvorhaben geplant hat 

      0

      von

      vor 27 Minuten

      Hoffmann0512

      " Verursacht die Nutzung des Grundstücks [...] eine unzumutbare Beeinträchtigung oder wird die Nutzung des Grundstücks durch die Infrastruktur behindert, kann der Eigentümer die Verlegung oder Beseitigung verlangen."

      Richtig. Fakt ist, dass die Telekom ohne meine Zustimmung und ohne entsprechend im Grundbuch eingetragenem Recht eine bauliche Maßnahme (das einsetzen einer massiven Bodenhülse) an meinem Grundstück durchgeführt hat. Dies ist laut §1004 BGB eine frische Eigentumsverletzung. Es ist nicht relevant, ob dort bereits ein Mast stand oder nicht. 

      Ferner erlischt die Duldungspflicht nach §134 Absatz 2 TkG: " Verursacht die Nutzung des Grundstücks [...] eine unzumutbare Beeinträchtigung oder wird die Nutzung des Grundstücks durch die Infrastruktur behindert, kann der Eigentümer die Verlegung oder Beseitigung verlangen."

      Ein Mast, der die Einfahrt behindert, ist offensichtlich eine unzumutbare Beeinträchtigung. 

      Bitte nicht mehr über irgendwelche Fakten diskutieren.

      Hoffmann0512

      " Verursacht die Nutzung des Grundstücks [...] eine unzumutbare Beeinträchtigung oder wird die Nutzung des Grundstücks durch die Infrastruktur behindert, kann der Eigentümer die Verlegung oder Beseitigung verlangen."

      @Hoffmann0512 Das müsstest Du dann aber ggf. gerichtlich klären lassen, was zumutbar oder nicht ist. Insbesondere, wenn dieser Standort eines Mastes vor dem 01.12.2021 errichtet wurde, da er dann auch noch unter die Regelungen des alten TKG fällt.

      Im übrigen steht bei mir in der aktuellen Version des TKG im Absatz 2 des Paragraphen 134:

      "(2) Der Eigentümer eines Grundstücks nach Absatz 1 kann dessen Überfahren nicht verbieten, wenn die Überfahrt zur Errichtung, zum Betrieb und zur Erneuerung von Telekommunikationslinien auf einem anderen Grundstück notwendig ist."

      Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 Abs. 15 G v. 22.10.2026 I Nr. 318

      Gut. Ist noch nicht so lange her.

      Uneingeloggter Nutzer

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