Kündigung nach Sperre nicht mehr gesetzt

2 years ago

Hallo. Ich habe Ende des Jahres meinen Vertrag wegen Umzug gekündigt. Ich ziehe zu meinem Partner und der hat bereits einen Vertrag mit 1und1. Meine Kündigungsbestätigung war zum 27.5.2023 . Zum 30.3.2023 bin ich auch aus der Wohnung ausgezogen. Die Mietgeräte habe ich auch zurück geschickt. Bei der Kündigung wollte ich aber nach meinem Umzug eine Sperre damit man nach mir das ganze nicht ausnutzt und das missbraucht. Ich komm ja auch nicht früher leider aus dem Vertrag raus. Ich rief dann am 3.3.2023 an und man hat dann die Sperre zum 31.3.2023 gesetzt und man versprach mir danach die Kündigung wieder zu setzen. Was bisher nicht passierte. Mittlerweile habe ich 3 mal angerufen und man sagte mir man leitet es weiter aber die Kündigung zum 27.5.2023 wie bisher ist nicht gesetzt. Man sagte mir am Telefon vertrauen Sie mir. wir kümmern uns drum. mehr wie weiterleiten können wir nicht. Heute 4 Wochen danach rief ich wieder an und man sagte mir ich kanns ja auch selbst machen auf der Onlineplattform. Nun habe ich erneut die Kündigung gesetzt und hoffe nicht dass sich das ganze wieder um ein Jahr verlängert. Ist das so bei euch Normal um Kunden zu halten und das Korrupt. Ich war 18 Jahre Kundin der Telekom und werde mich nach dem ganzen auch Künftig nicht mehr für die Telekom entscheiden. Ich fühle mich einfach nur noch über den Tisch gezogen  und werde wenn das so weiter geht einen Anwalt einschalten . Ich habe Telefonaufzeichnungen

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  • 2 years ago

    Hallo @1Lillylea1 

     

    Vielen Dank für deinen Beitrag

     

    Bezügl. Sperre, kannst du vorab auch selber tätig werden:

     

    https://www.telekom.de/kundencenter/vertrags-details?c=VEIwNzcwNTY4NTY1

    Unter Zugangsdaten

     

    Bild nicht vorhanden

    Easy-Login deaktivieren.

    Ohne Zugangsdaten kommt dann keiner mehr rein.

     

     

     

    1Lillylea1

    ht dass sich das ganze wieder um ein Jahr verlängert

    ht dass sich das ganze wieder um ein Jahr verlängert
    1Lillylea1
    ht dass sich das ganze wieder um ein Jahr verlängert

    wird es nicht. 

    Nach der MVLZ läuft der Vertrag unbefristet weiter, kann jederzeit, täglich mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.

     

    Kannst auch im Kundencenter nochmals auf den Button klicken, so erhälst du eine Bestätigung nochmal

    Unter Vertragsdetails:

     

    Bild nicht vorhanden

    Die MVLZ ist ja am 27.05.

    Da bist du auf der sicheren Seite, die Kündigung nochmal anzustoßen.

     

    Den 27.05. dann auswählen.

     

     

     

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  • 2 years ago

    1Lillylea1

    Nun habe ich erneut die Kündigung gesetzt und hoffe nicht dass sich das ganze wieder um ein Jahr verlängert.

    Nun habe ich erneut die Kündigung gesetzt und hoffe nicht dass sich das ganze wieder um ein Jahr verlängert.
    1Lillylea1
    Nun habe ich erneut die Kündigung gesetzt und hoffe nicht dass sich das ganze wieder um ein Jahr verlängert.

    Passiert garantiert nicht da sich die Verträge nicht mehr um 1 Jahr automatisch verlängern dürfen

    Bild nicht vorhanden

     

     

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    2 years ago

    Ich bin morgen nach der arbeit ab 16 uhr erreichbar.sind heut auf nen grillabend eingeladen

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    2 years ago

    1Lillylea1

    Ich bin morgen nach der arbeit ab 16 uhr erreichbar.sind heut auf nen grillabend eingeladen

    Ich bin morgen nach der arbeit ab 16 uhr erreichbar.sind heut auf nen grillabend eingeladen

    1Lillylea1

    Ich bin morgen nach der arbeit ab 16 uhr erreichbar.sind heut auf nen grillabend eingeladen


     

    @Heike B. 

    zur Info

     

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    2 years ago

    Hi @Lillylea1,

     

    das bekomme ich hin. Dann melde ich mich morgen ab ca. 16 Uhr bei dir. 

    @Marcel2605, vielen Dank für den PIng.

     

    Vilele Grüße

    Heike B. 

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  • 2 years ago

    Hallo @1Lillylea1,

     

    Ich habe Telefonaufzeichnungen

    Ich habe Telefonaufzeichnungen
    Ich habe Telefonaufzeichnungen

    Dann hoffe ich für Dich, Du hast auch aufgezeichnet, wie Du Deinen Gesprächspartner über die Aufzeichnung in Kenntnis setzt und Du die Einwilligung dafür bekommen hast.

    Ansonsten gilt §201 StGB:

     

    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

    1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

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    2 years ago

    Hi @1Lillylea1,

     

    vielen Dank für das nette Gespräch. Die Kündigung ist wie gewünscht eingetragen. 

    Solltest du nochmals Hilfe und Unterstützung rund um die Produkte von uns benötigen, sag gerne Bescheid. 

     

    Viele Grüße

    Heike B. 

    @1Lillylea1

     

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