Solved

Kündigung bei Auszug

7 years ago

Guten Tag,

ich ziehe als Magenta Zuhause Vertragsinhaber kurzfristig am 31.1.2018 aus meiner Mietwohnung aus. Ein bestehender TelekomVertrag dort, läuft seit August 2017, wird dann nicht mehr benötigt. Ich kehre dann an meinen Hauptwohnsitz zurück, an dem ich bereits als Vertragsinhaber einen bestehenden Magenta Zuhause Tarif habe.

Den Vertrag in der Mietwohnung habe ich bereits gekündigt, allerdings ist der Termin erst für August 2019 vermerkt.unzufrieden Zuvor hatte ich beim Kundenservice der Telekom angerufen und meine Lage -wie oben- geschildert. Man sagte mir dort, dass das nach meine Vorstellungen funktioniert, da kein Vertragsinhaber einen weiteren Vertrag benötigt. Man schickte mir dann einen Link über den ich die Kündigung online beantragen konnte. Allerdings war in diesem Online-Formular auch kein Feld vorgesehen, in dem ich die Gründe der Kündigung näher erklären hätte können.

Ich weiß jetzt nicht woran ich bin und sehe auch nicht ein, dass ich für den Folgemieter vielleicht Kosten ab den 1.2.2018 für den Anschluss übernehme. Mir läuft auch langsam die Zeit davon.

Ich hoffe ich bekomme hier in der Community Hilfe. 

Vielen Dank.

1575

8

    • 7 years ago

      Die Aussage ist meines Erachten falsch. 

      Wenn du einen Zweitwohnsitz aufgibst, dann ist dies kein Grund für eine Sonderkündigung.

      Der Vertrag ist erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit — Also August 2019 zu kündigen.

      Du könntest höchstens einen Umzug zum Hauptwohnsitz beauftragen und hoffen, das die Telekom den nicht schalten  kann.

       

      dann hast du ein Sonderkündigungsrecht  von drei Monaten zum Monatsende — also Ende April. bis dahin musst du so oder so zahlen.

      2

      Answer

      from

      7 years ago

      Sehe das genauso wie Stefan.

      Ich würde dir dringend zu einem Umzug an den Hauptwohnsitz raten, sonst kannst du noch Ärger mit dem Vermieter bekommen. Du belegst nämlich dann mit deinem Anschluss in der Wohnung die Telefonleitung. Der Nachmieter wird dann möglicherweise solange keinen eigenen Anschluss haben können, bzw. ggf. auch noch mit deinem was "anstellen" können.

      Viele Grüße
      Piwi

      Answer

      from

      7 years ago

      @Piwi

      Ich glaube das geht nicht. Es ist ein DSL Anschluss und ohne Zugangsdaten kann der Nachmieter damit nichts anfangen. Es wird lediglich der Anschluss belegt. Die Telekom tut sich selbst damit aber auch kein Gefallen.

       

      Ich denke gerade an das Telefongespräch am 02.01.2018, nach 60min Warteschleife!,  mit dem Kundenservive der Telekom. Ich frage mich, warum ich dort überhaupt angerufen habe. Die Auskunft, die ich dort bekommen habe, ist doch völlig falsch. Es wurde auch nichts hinterfragt. Man hat mich zum Umzugsservice weiterverbunden und auch die bestätigten, dass ich doch unter den vorliegenden Voraussetzungen kündigen kann. Man schickte mir dann den Link. Keine weitere Aufklärung, kein weiterer Service. Toll!

      Gute Nacht!

       

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 7 years ago

      Hallo @Ronny318,

      willkommen in unserer Community.

      Wie hier schon gesagt wird, ist die Aufgabe kein Grund für eine Sonderkündigung, tut mir leid.

      Grüße
      Sarah S.

      2

      Answer

      from

      7 years ago

      Die perfekte Hilfe, wenn jeder Mitarbeiter eine andere Auskunft zur Problematik gibt. 

      Answer

      from

      7 years ago

      Hallo @Ronny318,

      ich kann verstehen, dass es verwirrend ist, wenn man unterschiedliche Auskünfte bekommt.

      Wie jedoch hier auch schon gesagt wird, besteht in deinem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Dass die Kollegen dies nicht direkt mitgeteilt haben, kann ich nur entschuldigen.

      Grüße
      Sarah S.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      Hallo @Ronny318,

      ich kann verstehen, dass es verwirrend ist, wenn man unterschiedliche Auskünfte bekommt.

      Wie jedoch hier auch schon gesagt wird, besteht in deinem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Dass die Kollegen dies nicht direkt mitgeteilt haben, kann ich nur entschuldigen.

      Grüße
      Sarah S.

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      Hallo @Ronny318,

      ich kann verstehen, dass es verwirrend ist, wenn man unterschiedliche Auskünfte bekommt.

      Wie jedoch hier auch schon gesagt wird, besteht in deinem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Dass die Kollegen dies nicht direkt mitgeteilt haben, kann ich nur entschuldigen.

      Grüße
      Sarah S.

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from

      This could help you too

      Solved

      5 years ago

      in  

      328

      0

      3

      Solved

      3 years ago

      in  

      1009

      0

      5