Gelöst
Festnetz- & Internetvertrag – Vorgehen bei Auszug
vor 15 Tagen
Sehr geehrte Telekomhilft-Community,
sehr geehrte Expertinnen und Experten,
ich hoffe, Sie können mir bei folgender Situation weiterhelfen:
Im Februar / März dieses Jahres habe ich für meine Mietwohnung in Bonn – damals noch gemeinsam mit meiner (Noch-)Frau – einen neuen Telekom-Vertrag abgeschlossen, da dort endlich Glasfaser verfügbar war (Glasfaser 300, MagentaTV MegaStream 2.0).
Inzwischen hat sich meine private Situation leider verändert. Durch die Trennung und die damit verbundene Auflösung des Mietverhältnisses werde ich die Wohnung voraussichtlich zum 31.10.2025, spätestens jedoch zum 31.12.2025, verlassen.
Ich bemühe mich aktuell um einen Nachmieter, weiß aber noch nicht, ob dieser den Vertrag übernehmen möchte.
Da ich anschließend aus finanziellen Gründen in mein Elternhaus zurückziehe – wo bereits seit vielen Jahren ein Telekom-Anschluss besteht – kann ich den Vertrag leider nicht mitnehmen.
Daher meine Frage: Wie kann ich in einem solchen Fall am besten vorgehen? Gibt es eventuell eine Möglichkeit für eine vorzeitige Vertragsbeendigung oder eine andere Lösung?
Ich bedanke mich schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung und Ihre Zeit!
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 15 Tagen
@user_7633bb
Dein Nachmieter kann den Vertrag nicht übernehmen
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/aenderung/uebernahme-festnetz
Ggf besteht aufgrund vorhandenen Telekom Anschuss eine Haushaltszusammenführunng
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung
Diese Punkte wählen (im Spoiler)
Anders sieht es aus, dass du trotzdem einen Umzug melden musst und dein Anschluss nicht 1:1 geschaltet werden kann, weil keine Kapazitäten etc frei sind, dann kommst du mit Sonderkündigung in 1 Monat raus
7
von
vor 14 Tagen
Für das Kontaktformular brauchst du auf jeden Fall den Nachweis, Mietvertrag, Meldebescheinigung oder Wohnungsgeberschein. 🙏🏽 Du kannst es auch erst beauftragen, sobald du alle Unterlagen vorliegen hast. Es gibt eh dann eine einmonatige Sonderkündigungsfrist.
Viele Grüße
Timur
von
vor 14 Tagen
@Timur K.
Verstanden, ich fasse zusammen:
Sobald ich die Wohnung verlassen habe (nicht früher), lasse ich mir gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen –
entweder (sofern möglich) vom Vermieter der aktuellen Wohnung über den Auszug oder von meinen Eltern (Eigentümer) über den Einzug ins Elternhaus.
Einen Mietvertrag wird es in diesem Fall nicht geben.
Die Meldebescheinigung kann ich gerne nachreichen, sobald sie vorliegt.
Ist dieses Vorgehen so in Ordnung, also „lediglich“ mit mit dem Nachweis einer bzw. beiden Wohnungsgeberbestätigungen, wie beschrieben?
Lg
Manuel
0
von
vor 14 Tagen
Hi Manuel,
genau sobald die Unterlagen vorliegen, füllst du einfach das verlinkte Formular aus. Du kannst es dir jetzt schon mal anschauen, dann siehst du, was alles benötigt wird. 👍🏽
Viele Grüße
Timur
Uneingeloggter Nutzer
von