Gelöst
Glasfaservertrag aufgeschwatzt bekommen.
vor einem Monat
Bei uns im Ort wird momentan Glasfaser komplett erschlossen, im letzten Quartal 25 ist die Straße in der ich meine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohne dran. Nun hat mich heute im Supermarkt ein Mitarbeiter der Telekom (zumindest stand das auf seinem Stand) angesprochen ob ich Interesse an Glasfaser hätte. Nachdem ich erklärt hatte bereits Telekom-Kunde zu sein und mir mein momentaner VDSL-Anschuss genügt schlug er vor doch beim Ausbau des Straßenzüge zumindest den Glasfaser-Hausanschluss zumindest in den Keller legen zu lassen, es koste ja im Zuge des Ausbaus nichts. Daraufhin habe ich unter der Bedingung meinen VDSL-Vertrag zu behalten und ohne Mehrkosten für mich eingewilligt und auf einem wenig übersichtlichen Tablet unterschrieben.
Kaum zu Hause erhalte ich neben diversen Bestätigungen eine Eingangsbestätigung für die Buchung eines Glasfaser-Tarifs 150 zu einem Mehrpreis von 5,-€ per Monat ab dem 4. Monat. Einen Glasfasertarif den ich nie wollte, da ich ihn wegen erforderlicher Umbaumassnahmen nicht mal nutzen könnte. Ich finde es höchst unseriös mit solchen Methoden Leute zu ködern. Das Ganze ist maximal intransparent und ärgerlich. Hätte mich auch gewundert wenn ein Hausanschluss für lau in den Keller gelegt worden wäre. So hätte ich mir Gedanken und Zeit lassen können eine Lösung zu finden (Leerrohre etc.). So bleibt Glasfaser nun aussen vor! Zumindest so lange ich diese Wohnung bewohne. Ich bin masslos enttäuscht.
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vor 2 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Monat
@dieter-zuendorf mach von Deinem 14-Tägigen Widerrufsrecht gebrauch,
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Antwort
von
vor einem Monat
Hauptsache BGB schreiben
Das BGB sagt das.
Wer sagt das ein Widerrufsrecht besteht?
mach von Deinem 14-Tägigen Widerrufsrecht gebrauch,
@dieter-zuendorf mach von Deinem 14-Tägigen Widerrufsrecht gebrauch,
Wer sagt das ein Widerrufsrecht besteht? Richtig keiner
Das BGB sagt das.
Hauptsache BGB schreiben
Vielleicht sollte man die Frage komplett lesen?
Der "Stand im Supermarkt" ist nicht als Geschäftsraum zu bewerten. Das Schutzziel des § 312 b BGB ist, dem Verbraucher immer dann besondere Rechte zu gewähren, wenn er nicht wissentlich das Geschäft des Unternehmens betritt, sondern während anderer Tätigkeiten vom Unternehmen angesprochen und in ein Verkaufsgespräch verwickelt wird.
Selbst wenn jemand in der Fußgängerzone vor einem T-Punkt angesprochen wird und dann im T-Punkt unterschreibt, gilt dieser Schutz.
Antwort
von
vor einem Monat
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
@Carsten_MK2
Das BGB sagt nur, dass ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht:
Nun hat mich heute
im Supermarkt
ein Mitarbeiter der Telekom (zumindest stand das auf seinem Stand) angesprochen ob ich Interesse an Glasfaser hätte.
Bei uns im Ort wird momentan Glasfaser komplett erschlossen, im letzten Quartal 25 ist die Straße in der ich meine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohne dran. Nun hat mich heute im Supermarkt ein Mitarbeiter der Telekom (zumindest stand das auf seinem Stand) angesprochen ob ich Interesse an Glasfaser hätte. Nachdem ich erklärt hatte bereits Telekom-Kunde zu sein und mir mein momentaner VDSL-Anschuss genügt schlug er vor doch beim Ausbau des Straßenzüge zumindest den Glasfaser-Hausanschluss zumindest in den Keller legen zu lassen, es koste ja im Zuge des Ausbaus nichts. Daraufhin habe ich unter der Bedingung meinen VDSL-Vertrag zu behalten und ohne Mehrkosten für mich eingewilligt und auf einem wenig übersichtlichen Tablet unterschrieben.
Kaum zu Hause erhalte ich neben diversen Bestätigungen eine Eingangsbestätigung für die Buchung eines Glasfaser-Tarifs 150 zu einem Mehrpreis von 5,-€ per Monat ab dem 4. Monat. Einen Glasfasertarif den ich nie wollte, da ich ihn wegen erforderlicher Umbaumassnahmen nicht mal nutzen könnte. Ich finde es höchst unseriös mit solchen Methoden Leute zu ködern. Das Ganze ist maximal intransparent und ärgerlich. Hätte mich auch gewundert wenn ein Hausanschluss für lau in den Keller gelegt worden wäre. So hätte ich mir Gedanken und Zeit lassen können eine Lösung zu finden (Leerrohre etc.). So bleibt Glasfaser nun aussen vor! Zumindest so lange ich diese Wohnung bewohne. Ich bin masslos enttäuscht.
"Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu."
§ 312 g BGB.
Bitte verbessere mich nur dann, wenn du etwas besser weißt .
Ich bin stets bereit zu lernen.
Die Definition des "außerhalb von einem Geschäftsraum geschlossenen Vertrages" findest du im § 312 b BGB - und sie ist weit umfassender, als man denkt.
Antwort
von
vor einem Monat
Vielleicht sollte man die Frage komplett lesen?
Der "Stand im Supermarkt" ist nicht als Geschäftsraum zu bewerten.
Hauptsache BGB schreiben
Das BGB sagt das.
Wer sagt das ein Widerrufsrecht besteht?
mach von Deinem 14-Tägigen Widerrufsrecht gebrauch,
@dieter-zuendorf mach von Deinem 14-Tägigen Widerrufsrecht gebrauch,
Wer sagt das ein Widerrufsrecht besteht? Richtig keiner
Das BGB sagt das.
Hauptsache BGB schreiben
Vielleicht sollte man die Frage komplett lesen?
Der "Stand im Supermarkt" ist nicht als Geschäftsraum zu bewerten. Das Schutzziel des § 312 b BGB ist, dem Verbraucher immer dann besondere Rechte zu gewähren, wenn er nicht wissentlich das Geschäft des Unternehmens betritt, sondern während anderer Tätigkeiten vom Unternehmen angesprochen und in ein Verkaufsgespräch verwickelt wird.
Selbst wenn jemand in der Fußgängerzone vor einem T-Punkt angesprochen wird und dann im T-Punkt unterschreibt, gilt dieser Schutz.
Ach lerne erst das BGB, bevor du irgendwelchen Stammtisch Parolen immer schreibst
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von