Glasfaser-Vorvertrag & eigene Sonderkündigung beim Altanbieter: Wie koordinieren wir den Wechsel?

vor 7 Stunden

Hallo Telekom hilft Team,

ich benötige eure manuelle Unterstützung bei der systemischen Buchung für meinen bestehenden Glasfaser-Vorvertrag. Die Adresse befindet sich aktuell noch im Ausbau.

Mein aktueller DSL-Anbieter (1&1) erhöht die Preise. Ich werde daher mein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG  selbst direkt bei 1&1 geltend machen. Gerne mit Datum bzw. wenn von eurer Seite notwendig ohne festes Kalenderdatum, sondern zweckgebunden zum tatsächlichen Umschalttermin, um eine harte Abschaltung der Leitung zu verhindern. Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

Da ich die Kündigung selbst einreiche, möchte ich das weitere Vorgehen im Telekom-System mit euch abstimmen:

  1. Verfahren auf bestehende Sonderkündigung aufsetzen: Könnt ihr das Verfahren in eurem System so einbuchen, dass ihr keine reguläre, automatische Kündigung (VA-KUE-MRN) rausschickt, sondern die anstehende Rufnummernmitnahme auf meine ausgesprochene Sonderkündigung aufsetzt (z. B. via reinem Portierungsauftrag / VA-RRNP oder manueller Abstimmung)? Ziel ist ein fiktiver Schalttermin als Platzhalter, damit die Systeme von 1&1 den koordinierten Wechsel erkennen. Den Termin passen wir dann später per Terminverschiebung (TV) an, sobald der echte Umschalttermin steht. VA-KUE-MRN löst ja meines Wissens nicht die Sonderkündigung aus, außerdem kann ich diese rechtssicher und unumkehrbar nur persönlich aussprechen.
  2. Konditionenschutz: Könnt ihr mir verbindlich bestätigen, dass durch diese prozessuale Anpassung meine damals vereinbarten Glasfaser-Vorvertragskonditionen und Rabatte absolut unangetastet bleiben und ich nicht in eine neuere, teurere Tarifstruktur rutsche?
  3. Plan B: Falls 1&1 sich trotz allem querstellen sollte und die Leitung hart abschaltet: Welche flexiblen Überbrückungslösungen (z. B. eine LTE / 5G -Schnellstart-SIM), die ohne neue DSL-Laufzeit direkt mit der Glasfaseraktivierung enden, bietet ihr für solche Szenarien an? Der GF Übergangstarif kommt zu den aktuellen Konditionen nicht infrage, da unklar ist wann GF bereit steht.

Meine Daten habe ich bereits in meinem Telekom-hilft-Profil für euch hinterlegt.

Vielen Dank vorab für eure manuelle Prüfung und die Unterstützung bei diesem Sonderfall!

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    • vor 7 Stunden

      user1234512345

      Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

      Da ich die Kündigung selbst einreiche, möchte ich das weitere Vorgehen im Telekom-System mit euch abstimmen:

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich benötige eure manuelle Unterstützung bei der systemischen Buchung für meinen bestehenden Glasfaser-Vorvertrag. Die Adresse befindet sich aktuell noch im Ausbau.

      Mein aktueller DSL-Anbieter (1&1) erhöht die Preise. Ich werde daher mein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG  selbst direkt bei 1&1 geltend machen. Gerne mit Datum bzw. wenn von eurer Seite notwendig ohne festes Kalenderdatum, sondern zweckgebunden zum tatsächlichen Umschalttermin, um eine harte Abschaltung der Leitung zu verhindern. Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

      Da ich die Kündigung selbst einreiche, möchte ich das weitere Vorgehen im Telekom-System mit euch abstimmen:

      1. Verfahren auf bestehende Sonderkündigung aufsetzen: Könnt ihr das Verfahren in eurem System so einbuchen, dass ihr keine reguläre, automatische Kündigung (VA-KUE-MRN) rausschickt, sondern die anstehende Rufnummernmitnahme auf meine ausgesprochene Sonderkündigung aufsetzt (z. B. via reinem Portierungsauftrag / VA-RRNP oder manueller Abstimmung)? Ziel ist ein fiktiver Schalttermin als Platzhalter, damit die Systeme von 1&1 den koordinierten Wechsel erkennen. Den Termin passen wir dann später per Terminverschiebung (TV) an, sobald der echte Umschalttermin steht. VA-KUE-MRN löst ja meines Wissens nicht die Sonderkündigung aus, außerdem kann ich diese rechtssicher und unumkehrbar nur persönlich aussprechen.
      2. Konditionenschutz: Könnt ihr mir verbindlich bestätigen, dass durch diese prozessuale Anpassung meine damals vereinbarten Glasfaser-Vorvertragskonditionen und Rabatte absolut unangetastet bleiben und ich nicht in eine neuere, teurere Tarifstruktur rutsche?
      3. Plan B: Falls 1&1 sich trotz allem querstellen sollte und die Leitung hart abschaltet: Welche flexiblen Überbrückungslösungen (z. B. eine LTE / 5G -Schnellstart-SIM), die ohne neue DSL-Laufzeit direkt mit der Glasfaseraktivierung enden, bietet ihr für solche Szenarien an? Der GF Übergangstarif kommt zu den aktuellen Konditionen nicht infrage, da unklar ist wann GF bereit steht.

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      user1234512345

      Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

      Da ich die Kündigung selbst einreiche, möchte ich das weitere Vorgehen im Telekom-System mit euch abstimmen:

      Diese Annahme passt aber nicht da bei einem Vorvertrag noch kein Anbieterwechsel initiiert werden kann.

      Zudem musst du im Falle einer Sonderkündigung selber kündigen und dann schaltet 1&1 halt demnächst ab und wartet nicht damit bis in zig Monaten irgendwann der Ausbau der Telekom fertig ist.

      Was du machen könntest:

      JETZT nen Telekom-DSL-Vertrag machen mit Portierung der Nummer, dann kann auch zeitnah das erfolgen

      DSL-Laufzeit ist in dem Fall dann egal weil der DSLer dann durch den Glasfaseranschluss abgelöst wird

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    • vor 7 Stunden

      user1234512345

      Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

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      Mein aktueller DSL-Anbieter (1&1) erhöht die Preise. Ich werde daher mein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG  selbst direkt bei 1&1 geltend machen. Gerne mit Datum bzw. wenn von eurer Seite notwendig ohne festes Kalenderdatum, sondern zweckgebunden zum tatsächlichen Umschalttermin, um eine harte Abschaltung der Leitung zu verhindern. Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

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      1. Verfahren auf bestehende Sonderkündigung aufsetzen: Könnt ihr das Verfahren in eurem System so einbuchen, dass ihr keine reguläre, automatische Kündigung (VA-KUE-MRN) rausschickt, sondern die anstehende Rufnummernmitnahme auf meine ausgesprochene Sonderkündigung aufsetzt (z. B. via reinem Portierungsauftrag / VA-RRNP oder manueller Abstimmung)? Ziel ist ein fiktiver Schalttermin als Platzhalter, damit die Systeme von 1&1 den koordinierten Wechsel erkennen. Den Termin passen wir dann später per Terminverschiebung (TV) an, sobald der echte Umschalttermin steht. VA-KUE-MRN löst ja meines Wissens nicht die Sonderkündigung aus, außerdem kann ich diese rechtssicher und unumkehrbar nur persönlich aussprechen.
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      3. Plan B: Falls 1&1 sich trotz allem querstellen sollte und die Leitung hart abschaltet: Welche flexiblen Überbrückungslösungen (z. B. eine LTE / 5G -Schnellstart-SIM), die ohne neue DSL-Laufzeit direkt mit der Glasfaseraktivierung enden, bietet ihr für solche Szenarien an? Der GF Übergangstarif kommt zu den aktuellen Konditionen nicht infrage, da unklar ist wann GF bereit steht.

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      user1234512345

      Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

      Wenn Du gekündigt hast?

      Ich glaube das eher nicht.

      Wie hoch ist denn die Preiserhöhung?

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    • vor 6 Stunden

      user1234512345

      Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

      Hallo Telekom hilft Team,

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      Mein aktueller DSL-Anbieter (1&1) erhöht die Preise. Ich werde daher mein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG  selbst direkt bei 1&1 geltend machen. Gerne mit Datum bzw. wenn von eurer Seite notwendig ohne festes Kalenderdatum, sondern zweckgebunden zum tatsächlichen Umschalttermin, um eine harte Abschaltung der Leitung zu verhindern. Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

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      1. Verfahren auf bestehende Sonderkündigung aufsetzen: Könnt ihr das Verfahren in eurem System so einbuchen, dass ihr keine reguläre, automatische Kündigung (VA-KUE-MRN) rausschickt, sondern die anstehende Rufnummernmitnahme auf meine ausgesprochene Sonderkündigung aufsetzt (z. B. via reinem Portierungsauftrag / VA-RRNP oder manueller Abstimmung)? Ziel ist ein fiktiver Schalttermin als Platzhalter, damit die Systeme von 1&1 den koordinierten Wechsel erkennen. Den Termin passen wir dann später per Terminverschiebung (TV) an, sobald der echte Umschalttermin steht. VA-KUE-MRN löst ja meines Wissens nicht die Sonderkündigung aus, außerdem kann ich diese rechtssicher und unumkehrbar nur persönlich aussprechen.
      2. Konditionenschutz: Könnt ihr mir verbindlich bestätigen, dass durch diese prozessuale Anpassung meine damals vereinbarten Glasfaser-Vorvertragskonditionen und Rabatte absolut unangetastet bleiben und ich nicht in eine neuere, teurere Tarifstruktur rutsche?
      3. Plan B: Falls 1&1 sich trotz allem querstellen sollte und die Leitung hart abschaltet: Welche flexiblen Überbrückungslösungen (z. B. eine LTE / 5G -Schnellstart-SIM), die ohne neue DSL-Laufzeit direkt mit der Glasfaseraktivierung enden, bietet ihr für solche Szenarien an? Der GF Übergangstarif kommt zu den aktuellen Konditionen nicht infrage, da unklar ist wann GF bereit steht.

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      user1234512345

      Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

      Falsch! Einer Weiterversorgung gibt es nur bei Anbieterwechsel, nicht bei eigenen Kündigung.

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    • vor 6 Stunden

      user1234512345

      Mein aktueller DSL-Anbieter (1&1) erhöht die Preise. Ich werde daher mein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG  selbst direkt bei 1&1 geltend machen.

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      Mein aktueller DSL-Anbieter (1&1) erhöht die Preise. Ich werde daher mein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG  selbst direkt bei 1&1 geltend machen. Gerne mit Datum bzw. wenn von eurer Seite notwendig ohne festes Kalenderdatum, sondern zweckgebunden zum tatsächlichen Umschalttermin, um eine harte Abschaltung der Leitung zu verhindern. Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

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      1. Verfahren auf bestehende Sonderkündigung aufsetzen: Könnt ihr das Verfahren in eurem System so einbuchen, dass ihr keine reguläre, automatische Kündigung (VA-KUE-MRN) rausschickt, sondern die anstehende Rufnummernmitnahme auf meine ausgesprochene Sonderkündigung aufsetzt (z. B. via reinem Portierungsauftrag / VA-RRNP oder manueller Abstimmung)? Ziel ist ein fiktiver Schalttermin als Platzhalter, damit die Systeme von 1&1 den koordinierten Wechsel erkennen. Den Termin passen wir dann später per Terminverschiebung (TV) an, sobald der echte Umschalttermin steht. VA-KUE-MRN löst ja meines Wissens nicht die Sonderkündigung aus, außerdem kann ich diese rechtssicher und unumkehrbar nur persönlich aussprechen.
      2. Konditionenschutz: Könnt ihr mir verbindlich bestätigen, dass durch diese prozessuale Anpassung meine damals vereinbarten Glasfaser-Vorvertragskonditionen und Rabatte absolut unangetastet bleiben und ich nicht in eine neuere, teurere Tarifstruktur rutsche?
      3. Plan B: Falls 1&1 sich trotz allem querstellen sollte und die Leitung hart abschaltet: Welche flexiblen Überbrückungslösungen (z. B. eine LTE / 5G -Schnellstart-SIM), die ohne neue DSL-Laufzeit direkt mit der Glasfaseraktivierung enden, bietet ihr für solche Szenarien an? Der GF Übergangstarif kommt zu den aktuellen Konditionen nicht infrage, da unklar ist wann GF bereit steht.

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      user1234512345

      Mein aktueller DSL-Anbieter (1&1) erhöht die Preise. Ich werde daher mein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG  selbst direkt bei 1&1 geltend machen.

      hat man da nicht nur eine gewissen Zeit die Möglichkeit, die Sonderkündigung auszusprechen, zb 2 oder 4 Wochen? Wenn man dann die Sonderkündigung ausspricht, dann ist die doch auch spätestens 4 Wochen später durch und man kann sich da doch kein Datum aussuchen.

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    • vor 6 Stunden

      user1234512345

      Welche flexiblen Überbrückungslösungen (z. B. eine LTE / 5G -Schnellstart-SIM), die ohne neue DSL-Laufzeit direkt mit der Glasfaseraktivierung enden, bietet ihr für solche Szenarien an? Der GF Übergangstarif kommt zu den aktuellen Konditionen nicht infrage, da unklar ist wann GF bereit steht.

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich benötige eure manuelle Unterstützung bei der systemischen Buchung für meinen bestehenden Glasfaser-Vorvertrag. Die Adresse befindet sich aktuell noch im Ausbau.

      Mein aktueller DSL-Anbieter (1&1) erhöht die Preise. Ich werde daher mein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG  selbst direkt bei 1&1 geltend machen. Gerne mit Datum bzw. wenn von eurer Seite notwendig ohne festes Kalenderdatum, sondern zweckgebunden zum tatsächlichen Umschalttermin, um eine harte Abschaltung der Leitung zu verhindern. Meine Annahme ist, dass die gesetzliche Weiterversorgung nach § 59 TKG greift, bis die Glasfaserleitung tatsächlich betriebsbereit ist.

      Da ich die Kündigung selbst einreiche, möchte ich das weitere Vorgehen im Telekom-System mit euch abstimmen:

      1. Verfahren auf bestehende Sonderkündigung aufsetzen: Könnt ihr das Verfahren in eurem System so einbuchen, dass ihr keine reguläre, automatische Kündigung (VA-KUE-MRN) rausschickt, sondern die anstehende Rufnummernmitnahme auf meine ausgesprochene Sonderkündigung aufsetzt (z. B. via reinem Portierungsauftrag / VA-RRNP oder manueller Abstimmung)? Ziel ist ein fiktiver Schalttermin als Platzhalter, damit die Systeme von 1&1 den koordinierten Wechsel erkennen. Den Termin passen wir dann später per Terminverschiebung (TV) an, sobald der echte Umschalttermin steht. VA-KUE-MRN löst ja meines Wissens nicht die Sonderkündigung aus, außerdem kann ich diese rechtssicher und unumkehrbar nur persönlich aussprechen.
      2. Konditionenschutz: Könnt ihr mir verbindlich bestätigen, dass durch diese prozessuale Anpassung meine damals vereinbarten Glasfaser-Vorvertragskonditionen und Rabatte absolut unangetastet bleiben und ich nicht in eine neuere, teurere Tarifstruktur rutsche?
      3. Plan B: Falls 1&1 sich trotz allem querstellen sollte und die Leitung hart abschaltet: Welche flexiblen Überbrückungslösungen (z. B. eine LTE / 5G -Schnellstart-SIM), die ohne neue DSL-Laufzeit direkt mit der Glasfaseraktivierung enden, bietet ihr für solche Szenarien an? Der GF Übergangstarif kommt zu den aktuellen Konditionen nicht infrage, da unklar ist wann GF bereit steht.

      Meine Daten habe ich bereits in meinem Telekom-hilft-Profil für euch hinterlegt.

      Vielen Dank vorab für eure manuelle Prüfung und die Unterstützung bei diesem Sonderfall!

      user1234512345

      Welche flexiblen Überbrückungslösungen (z. B. eine LTE / 5G -Schnellstart-SIM), die ohne neue DSL-Laufzeit direkt mit der Glasfaseraktivierung enden, bietet ihr für solche Szenarien an? Der GF Übergangstarif kommt zu den aktuellen Konditionen nicht infrage, da unklar ist wann GF bereit steht.

      dann bleibt Dir bei der Telekom eigentlich nur ein Flex Tarif, wenn Du den Übergangstarif bzw. DSL Laufzeittarif nicht möchtest. Ein MagentaZuhause Schnelltstart gibt es nur im Störungsfall von aktiven Anschlüssen und der liegt bei Dir nicht vor. 

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    • vor 6 Stunden

      Danke für die Rückmeldungen. Die DSL Option ist wirtschaftlich deutlich schlechter. Dann könnte man sich bei einem Drittanbieter nach einem 5G Tarif umschauen oder erst in 2 Jahren zur Telekom über den normalen Anbieterwechsel gehen. Die Frage nach einer guten weiteren Vorgehensweise mit der Telekom bleibt also unbeantwortet.

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      von

      vor 6 Stunden

      user1234512345

      Die Frage nach einer guten weiteren Vorgehensweise mit der Telekom bleibt also unbeantwortet.

      Danke für die Rückmeldungen. Die DSL Option ist wirtschaftlich deutlich schlechter. Dann könnte man sich bei einem Drittanbieter nach einem 5G Tarif umschauen oder erst in 2 Jahren zur Telekom über den normalen Anbieterwechsel gehen. Die Frage nach einer guten weiteren Vorgehensweise mit der Telekom bleibt also unbeantwortet.

      user1234512345

      Die Frage nach einer guten weiteren Vorgehensweise mit der Telekom bleibt also unbeantwortet.

      Eigentlich nicht, die genannten Optionen gefallen Dir nicht.

      Warum bleibst Du nicht bei Deinem Provider?

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Hallo @user1234512345 schön, dass du auch den Weg zu uns gefunden hast. Herzlich willkommen in unserer Community. 😊

      Ich freue mich, dass du mit Glasfaser zu uns kommen möchtest. Wenn sich der Ausbau noch zieht, dann ist die aktuelle Konstellation in der Tat schwierig. Ob es die Möglichkeit gibt dich trotz Sonderkündigung zu portieren, weiß ich nicht. Daher hole ich einmal meine lieben Kolleg*innen vom Anbieterwechsel mit ins Boot. 

      Wobei du bei einer Weiterversorgung ja auch an den aktuellen Anbieter weiterzahlst und vermutlich auch den höheren Preis. 

      Du bekommst dann hier oder telefonisch eine Rückmeldung.

      Beste Grüße Anne

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      2

      von

      vor 5 Stunden

      Hallo Anne, vielen Dank für deine Rückmeldung und die Möglichkeit hier nochmal mit euch gemeinsam nach der besten Lösung zu suchen!

      von

      vor 4 Stunden

      Hallo @user1234512345, 

      vielen Dank für das nette Telefonat. 

      Wie besprochen gibt es für die Überbrückung bis zum Glasfaser-Ausbau verschiedene Möglichkeiten.

      Bei Rückfragen melde ich mich gerne erneut - bitte einfach wieder hier Bescheid geben🙂

      Viele Grüße aus dem Team Anbieterwechsel 
      Maurice 

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      Uneingeloggter Nutzer

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