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Falsche Beratung
6 years ago
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war beim Telekom shop und wurde mir im Angebot 120 Euro router gutschrift vorgeschlagen.
Der Berater hat gesagt dass die 120 Euro Router Gutschrift nur am samstag den 3. März verfügbar ist wegen des Karnavals in Köln. Ich habe den Berater vertraut und am 3. März einen schnellauftrag unterschrieben.
Danach habe ich festgestellt dass es kein Karnavals Angebot gibt und dass die 120 Euro Gutschrift nicht nur am Samstag verfügbar ist aber auch die nächste Woche.
Wenn ich mich nicht irre wurde mir vom Berater falsche Informationen zur Verfügung gestellt.
Als ich beim shop war und nach einer Stonierung gefragt habe hat der Berater die Stonierung abgelehnt obwohl ich erklärt habe das ich missinformiert wurde (friss und stirb).
Wenn ich die Informationen, die mir der Berater gibt, nicht vertrauen kann. Ist es nicht mehr sinnvoll zum shop zu gehen um sich zu erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
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3 years ago
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6 years ago
Wenn ich die Informationen, die mir der Berater gibt, nicht vertrauen kann. Ist es nicht mehr sinnvoll zum shop zu gehen um sich zu erkundigen.
Wenn ich die Informationen, die mir der Berater gibt, nicht vertrauen kann. Ist es nicht mehr sinnvoll zum shop zu gehen um sich zu erkundigen.
Da die Shops oft eigenständig sind, solltest Du das Problem vor Ort klären, zum Beispiel mit dem Shopleiter.
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6 years ago
Leider ist es allein entscheidend was du unterschrieben hast. Mündliche Absprachen zählen nicht
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6 years ago
Hallo @Lookout ,
Verstehe ich nicht ganz.
Du hast direkt zugestimmt, weil so alles passt und der Berater dir vergegaukelt hat, dass dieses Angebot nur kurzfristig (für einen Tag) zu haben ist.
Nun hast du festgestellt, dass dieses Angebot (kein Kanervalsangebot) noch längerfristig zu haben ist.
Was macht den Unterschied ob du am Kanervals Samstag oder zwei bis drei Wochen später dieses Angebot wahr nimmst?
Warst doch mit den Vertragskonditionen Konditionen ansonsten einverstanden.
Nur weil das Angebot nun doch länger verfügbar als ein Tag möchtest du stornieren?
Oder steckt da doch was anderes dahinter?
Grundsätzlich gibt es bei Verträge, die im Shop abgeschlossen werden, keine Widerrufsfrist.
Möglicherweise kann man stornieren oder anfechten, wenn man vorsätzlich falsch beraten wurde.
Worin lag jetzt die Falschberatung?
Wurdest du nun grundsätzlich über das Produkt falsch beraten, so dass nun Mehrkosten auf dich zukommen, als im Beratungsgespräch angeklungen?
Fehlen irgendwelche Optionen, die im Beratungsgespräch versprochen worden sind?
Oder zielt die Falschberatung einzig darauf ab, dass es dieses Angebot doch nun länger gibt (egal ob Karnevals Angebot oder xy Angebot genannt)?
Das ist keine Falschberatung im eigentlichen Sinn, weil dir bezüglich der angebotenen Konditionen keine Nachteile enstehen.
Der Verkäufer wollte anscheinend einen schnellen Vertragsabschluss. Das ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber in Bezug auf Falschberatung hat das meiner Meinung nach nichts zu tun.
Bei Einkäufe:
Wie oft höre ich "Dieses Produkt" ist für den Preis xx nur noch diese Woche oder nur noch heute zu haben.
In Wirklichkeit wollen die Händler teilweise nur ihre Ladenhüter los werden oder schnelle Geschäfte machen.
Auch das wäre kein Grund für ein Umtausch wegen Falschberatung, sellbst eine Woche später das Nachfolgemodell für einen ähnlichen Preis zu bekommen wäre.
Davon mal ganz abgesehen ist der Shop die einzige Anlaufstelle.
Es geht ja nicht um das Vertrauen des Shops, sondern nur um das Vertrauen eines Mitabeiters.
Ich gehe mal davon aus, dass auch andere Mitarbeiter inclusive Shopleiter ansprechbar sind.
Auf Verträge die im Shop abgeschlossen wurde, können nich einmal die Teamis Einfluss nehmen.
Wenn´s mal ganz haarig läuft (trifft aber nicht auf dich zu) können sie vielleich mal eine Anfrage starten (also alles im Rahmen Ihrer Möglichkeiten). Direkte Vertragsänderungen oder Aufhebungen etc. sind hier so oder so nicht möglich.
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6 years ago
@juergen3004 Ich habe nur einen schnellauftrag unterschrieben. Ich habe noch nicht den eigentlichen Vertrag gesehen oder unterschrieben. Zuerst wurde es mir gesagt dass ich noch einmal kommen muss um den Vertrag zu unterschreiben und dann sagt mir der Berater dass den Vertrag per E-mail in zwei Tage geschikt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine E-mail mit dem Vertrag gekommen. Inkompetenz ist nicht ausreichend um die Situation zu beschreiben Erster eindruck auf Telekom Inkompetenz und Lügen. Unglaublich dass es keine konsequenzen oder Stonierungsmöglichkeit für so eine Situation gibt.
@juergen3004 Ich habe nur einen schnellauftrag unterschrieben. Ich habe noch nicht den eigentlichen Vertrag gesehen oder unterschrieben. Zuerst wurde es mir gesagt dass ich noch einmal kommen muss um den Vertrag zu unterschreiben und dann sagt mir der Berater dass den Vertrag per E-mail in zwei Tage geschikt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine E-mail mit dem Vertrag gekommen. Inkompetenz ist nicht ausreichend um die Situation zu beschreiben
Erster eindruck auf Telekom Inkompetenz und Lügen.
Unglaublich dass es keine konsequenzen oder Stonierungsmöglichkeit für so eine Situation gibt.
@Lookout, was Du unterschrieben hast, dürfte die Bestellung der Leistung sein.
Dann kommt normalerweise eine Eingangsbestätigung
Zum Schluss kommt eine Auftragsbestätigung; dieser liegt eine Widerrufsbelehrung und ein Musterwiderrufsformular bei. Du hast eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
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6 years ago
Zum Schluss kommt eine Auftragsbestätigung; dieser liegt eine Widerrufsbelehrung und ein Musterwiderrufsformular bei. Du hast eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Zum Schluss kommt eine Auftragsbestätigung; dieser liegt eine Widerrufsbelehrung und ein Musterwiderrufsformular bei. Du hast eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Er hat im Shop abgeschlossen, da gibt es keine Widerrufsfrist.
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6 years ago
So ist es.
@sg-flinux liegt hier leider falsch, @CobraCane dagegen Gold richtig.
Bei Verträgen, die in Shops abgeschlossen wurden, gibt es keine Widerrufsfrist.
Die gibt es nur bei Fernabsatzgeschäfte (Internenet, Telefon, Fax).
Ausnahme sind hier noch die so genannten "Haustürgeschäfte".
@Lookout da du ein "Schnellauftrag" erwähnst:
Ist es möglich, dass es sich bei dem Shop lediglich um ein Partnershop der TK handelt?
Dubiose Schnellaufträge sind z.B. von "Paschke" bekannt.
Da die TK eigentlich nur zufriedene Kunden möchte, solltest du die Angelegenheit wie schon des öfteren von mir erwähnt, im Shop klären. Keine andere Stelle wird dir hier weiter helfen können.
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6 years ago
Ihren Ärger kann ich verstehen. Allerdings ist es so, wie es hier auch schon ganz richtig geschrieben wurde. Bei Aufträgen, die in einem Telekom Shop abgeschlossen wurden, besteht kein Widerrufsrecht. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, dass Sie sich erneut an den Shop wenden, um dort alles zu klären.
Viele Grüße
Melanie S.
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6 years ago
Die Telekom Agenten können per Telefon soviel falsch oder so unzureichend informiernen wie sie wollen. Sie können in Fehler induzieren usw. Die Agenten können Kündigungen für Router entgegen nehmen aber es unterlassen den Kunden über die Rücksendefristen zu informieren usw. Alles und immer zu Lasten des Kunden, denn der liegt in der Beweispflicht. Der Kunde müsste beweisen können was per Telefon von beiden Seiten, sprich von ihm dem Kunden und dem Agenten gesagt wurde. Die Telekom hat immer Recht den es gibt ja die AGBs. Nun hat man die nicht immer parat und schon gar nicht im Kopf...
Wenn man bei der Telekom anruft sollte sofort eine Nachricht kommen das man sich auf die Aussagen der Agenten nicht verlassen kann, das Sie Informationen verschweigen, falsche Aussagen machen können und dies dann immer zu Lasten des Kunden geht bzw der die Konsequenzen der falschen oder fehlenden Informationen bezahlen muss.
Callcentersysteme sind perse Organisationen die ohne gesunden Menschenverstand funktionieren und ohne echte Entscheidungsbefugnis. Man sollte diese Systeme / Organisationen gleich durch Siri, Alexa oder Cortana ersetzen und deren Informationen sollten vom TÜF kontroliert werden.
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