Gelöst
Erstattung wegen des Dienstausfalls
vor 2 Tagen
Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.
Wie wird dies abgewickelt?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Tagen
Du sprichst von Dienstausfall, um was für einen Tarif geht es denn?
Wenn das Internet bereits am 17. ausgefallen ist, warum wurde dann erst am 21. gemeldet?
Anrecht auf "Entschädigung" gibt es erst bei Meldung der Störung. Das wären dann also 2 Tage und da es erst ab Tag 3 was gibt kannst du maximal auf Kulanz hoffen dass man dir etwas entgegenkommt
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von
vor 2 Tagen
Ach so, deine Frau ist also Untermieterin?
Glaube ich weniger daher würde ich dein Szenario auch nicht mit dem Szenario des TE versuchen zu vergleichen, das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".
Wenn ich im Büro bin und meine Frau im HomeOffice ist und meinen DSL-Anschluss nutzt, dann ist das vermutlich so ähnlich wie beim Fall des Untermieters hier im Thread.
Ach so, deine Frau ist also Untermieterin?
Glaube ich weniger daher würde ich dein Szenario auch nicht mit dem Szenario des TE versuchen zu vergleichen, das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".
Nehmen wir ein anderes Beispiel:
Wenn in einer WG auf einen Bewohner der Vertrag gemacht wird und dieser fährt dann 2 Wochen in den Urlaub. Dürfen dann deiner Ansicht nach, in dieser Zeit, die anderen Bewohner den Anschluss nicht nutzen? Ich halte diese Auslegung der AGB nicht für sinnvoll. So ist das auch von der Telekom nicht gedacht.
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von
vor 2 Tagen
das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".
Wenn ich im Büro bin und meine Frau im HomeOffice ist und meinen DSL-Anschluss nutzt, dann ist das vermutlich so ähnlich wie beim Fall des Untermieters hier im Thread.
Ach so, deine Frau ist also Untermieterin?
Glaube ich weniger daher würde ich dein Szenario auch nicht mit dem Szenario des TE versuchen zu vergleichen, das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".
Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.
Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.
Am ähnlichsten ist der Fall dieses Threads vermutlich dem Fall einer WG - einer hat den Anschluss, die Kosten werden geteilt. Und auch wenn der Anschlussinhaber mal zwei Wochen in Urlaub ist, dann dürfen die anderen den Anschluss weiter nutzen.
von
vor 2 Tagen
Wenn in einer WG auf einen Bewohner der Vertrag gemacht wird und dieser fährt dann 2 Wochen in den Urlaub. Dürfen dann deiner Ansicht nach, in dieser Zeit, die anderen Bewohner den Anschluss nicht nutzen?
Ach so, deine Frau ist also Untermieterin?
Glaube ich weniger daher würde ich dein Szenario auch nicht mit dem Szenario des TE versuchen zu vergleichen, das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".
Nehmen wir ein anderes Beispiel:
Wenn in einer WG auf einen Bewohner der Vertrag gemacht wird und dieser fährt dann 2 Wochen in den Urlaub. Dürfen dann deiner Ansicht nach, in dieser Zeit, die anderen Bewohner den Anschluss nicht nutzen? Ich halte diese Auslegung der AGB nicht für sinnvoll. So ist das auch von der Telekom nicht gedacht.
Magst du mir schreiben wo ich so was behauptet habe?
Ich halte diese Auslegung der AGB nicht für sinnvoll.
Ach so, deine Frau ist also Untermieterin?
Glaube ich weniger daher würde ich dein Szenario auch nicht mit dem Szenario des TE versuchen zu vergleichen, das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".
Nehmen wir ein anderes Beispiel:
Wenn in einer WG auf einen Bewohner der Vertrag gemacht wird und dieser fährt dann 2 Wochen in den Urlaub. Dürfen dann deiner Ansicht nach, in dieser Zeit, die anderen Bewohner den Anschluss nicht nutzen? Ich halte diese Auslegung der AGB nicht für sinnvoll. So ist das auch von der Telekom nicht gedacht.
Kannst du, ist dein gutes Recht dir deine eigene Meinung darüber zu bilden.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Wie wird dies abgewickelt?
Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.
Wie wird dies abgewickelt?
Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde.
1
von
vor 2 Tagen
Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde.
Wie wird dies abgewickelt?
Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.
Wie wird dies abgewickelt?
Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde.
Die Erstattung erfolgt in der Regel sogar unabhängig von einer Ersatzlösung.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Tagen
@JIt. Wenn Du die Störung erst am 21.9. gemeldet hast und der Anschluss dann im Laufe des 23.9. wieder funktioniert hat, dann hast Du m.E. keinen gesetzlichen Anspruch.
Dein Vertrag mit der Telekom sagt übrigens, dass der Anschluss aufs Jahr bis zu 11 Tage komplett ausfallen darf (formuliert als "Verfügbarkeit 97%" in den AGB)
Mag sein, dass die Telekom Dir auf Kulanz einen Gutschein über 10€ zur Einlösung im Telekom Shop schickt - oder auch nichts oder auch etwas anderes.
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von
vor 2 Tagen
Wenn dem so entschieden wird, muss ich das akzeptieren. Ich werde es trotzdem weiter versuchen.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Noch auf dem Weg mitgegeben:
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von
vor 2 Tagen
@*Paz Vizsla* Ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher ob Du da nicht einen falschen Ausschnitt hier eingestellt hast.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
in dem Screenshot ist von "alleiniger Nutzung" die Rede , die kann ja einer Leitung nicht vorliegen, oder?
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vor 14 Stunden
Hey @Jlt.,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Gern schau ich mir das genauer an.
Hinterlege hier bitte in deinem Profil deine korrekte Rückrufnummer und nenn mir auch gern ein passendes Zeitfenster.
Liebe Grüße
Behar
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Uneingeloggter Nutzer
von