Einseitige Mietpreiserhöhung (von 1,21 € auf 7,95 €) nach Router-Austausch wegen Defekt
vor 58 Minuten
Hallo Telekom-hilft-Team,
ich benötige dringend eure Hilfe, da der normale Kundenservice per E-Mail mein Anliegen leider überhaupt nicht verstanden hat.
Mein gemieteter Router (Speedport W 723V) war defekt. Der Kundenservice hat mir daraufhin ein Nachfolgemodell zugeschickt. Der alte Mietvertrag zu 1,21 Euro/Monat wurde mir gekündigt, und für den neuen Router soll ich nun 7,95 Euro/Monat zahlen – das ist mehr als das Sechsfache!
Auf meine Beschwerde hin wurde mir per E-Mail von Herrn xxx lediglich geantwortet, dass der alte W 723V nicht mehr lieferbar ist und man deshalb das Nachfolgemodell schicken musste.
Hier liegt das Missverständnis:
Mir ist völlig klar und es ist für mich absolut in Ordnung, dass ich ein moderneres Nachfolgemodell erhalte. Mein Problem ist aber die drastische Preiserhöhung.
Mir ist völlig klar und es ist für mich absolut in Ordnung, dass ich ein moderneres Nachfolgemodell erhalte. Mein Problem ist aber die drastische Preiserhöhung.
Ein technischer Defekt des Mietgeräts liegt im Risikobereich der Telekom. Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen – und zwar zu den vereinbarten Vertragskonditionen. Ein Gerätedefekt darf nicht als Hebel genutzt werden, um mir mitten im laufenden Serviceverhältnis einen sechsmal teureren Tarif aufzuzwingen.
Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich bitte ein Teammitglied von Telekom hilft inständig darum, sich den Fall anzuschauen und den Mietpreis auf die alten Konditionen von 1,21 Euro/Monat anzupassen (z.B. über eine dauerhafte monatliche Gutschrift).
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
T+K
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vor 41 Minuten
Auch dir ein freundliches Hallo @T+K
Lösche bitte sofort den Namen des Mitarbeiters.
Hat im weltweiten Netz nix zum Suchen.
Grüßle
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vor 38 Minuten
Die Telekom hat genau wie du das Recht, einen Endgeräte-Servicevertrag nach Ablauf der MVLZ ordentlich mit der angegebenen Frist (ich meine 6 Tage) zu kündigen.
Das ist hier wohl geschehen. Dir bleibt die Möglichkeit ein Gerät neu bei der Telekom zu mieten oder zu kaufen oder aber dir unabhängig selbst zu besorgen.
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vor 37 Minuten
Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen – und zwar zu den vereinbarten Vertragskonditionen.
Mir ist völlig klar und es ist für mich absolut in Ordnung, dass ich ein moderneres Nachfolgemodell erhalte. Mein Problem ist aber die drastische Preiserhöhung.
Kannst du mir grad die Stelle im 535er zeigen.
Ich finde sie grad nicht.
Deine >Mietsache-< 723 ist abgekündigt.
Jetzt gilt ein neuer Vertrag für ein nicht genanntes Gerät.
Grüßle
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vor 32 Minuten
§ 535 BGB - Einzelnorm
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
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vor 30 Minuten
dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
§ 535 BGB - Einzelnorm
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
ist gekündigt!
Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen
Mir ist völlig klar und es ist für mich absolut in Ordnung, dass ich ein moderneres Nachfolgemodell erhalte. Mein Problem ist aber die drastische Preiserhöhung.
Und das steht jetzt wo?
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von
vor 22 Minuten
§ 535 BGB - Einzelnorm
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
@T+K
hier irrst du, es liegt gerade keine Mietvertrag vor, du hast einen Endgeräteservicevertrag abgeschlossen der die Bereitstellung eines Endgerätes während der Laufzeit inkludiert.
In der Sache bin ich aber voll bei dir und die Telekom hat das so bisher auch gehandhabt, wenn sie das ursprüngliche Endgerät nicht mehr zur Verfügung hat gab es selbstredend ein Nachfolgemodell.
Meine Vermutung geht eher dahin dass ein Mitarbeiter nicht ganz korrekt gearbeitet hat.
Da du dein Profil befüllt hats kann dich ja ein Teamie anrufen und alles weitere mit dir klären.
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von
vor 7 Minuten
@der_Lutz
In Teilen muss ich dir recht geben.
Dagegen spricht nur der Punkt 5.1b der >Zusätzlichen Bedingungen
Vermarktungspakete Endgeräte und Leistungen.<
Warten wir mal ab!
Grüßle
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Uneingeloggter Nutzer
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