Eigener DSL Vertrag auf APL des Nachbarn

vor 4 Jahren

Hallo liebe telekomhilft community

 

Ich habe ein neues Haus erworben, auf dessen gepachtetem Grundstück kein Telefonanschluss liegt. Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht. Aktuell bleibt mir nur Mobilfunk-Versorgung und die schwankt stark in der Qualität.

Die Nachbarn (keine Pächter, sondern Eigentümer) haben allerdings einen APL mit freiem Adernpaar und würden mich unterstützen. Ich habe die Bauherrenabteilung so verstanden, dass eine Mitbenutzung im Sinne der Verlegung einer Kupfer-Versorgungsleitung auf mein Grundstück teuer und unerwünscht ist (Mitbenutzung ist seitens der Telekom schwer zu verwalten und birgt eigene Probleme im Streitfall usw.) außerdem müsste der Eigentümer das beantragen, was einfach nicht geschehen wird.

 

Was mir noch einfällt, wäre, dass ich einen eigenen DSL-Vertrag mit der Telekom schließen könnte, mein Router dann beim Nachbarn an eine separate TAE -Dose hänge und mir mit einem WLAN-Repeater behelfen könnte.

 

Im Streitfall, bei Verkauf der Immobilie oder bewahre im Trauerfall müsste ich den Vertrag dann kündigen, aber es wäre keine klassische Mitversorgung , sondern einfach ein zweiter Vertrag beim Nachbarn, der dann auf meinen Namen liefe und der Nachbar müsste sich nach der Anschaltung auch um nichts kümmern (das ist ihm das Wichtigste). Rechnungen etc. würden dann an meiner Adresse zugestellt und den Router könnte ich im gemeinsam genutzten Schuppen so anbringen, dass ich ihn selbst mit Strom versorgen und im Bedarfsfall neu starten könnte.

 

Ist eine derartige Nutzung möglich? Wie müsste ich das beantragen und welche Zustimmung müssten die Nachbarn erbringen? Am Schalttag dem Techniker Zugang zum EVz , bzw. zur TAE -Dose gewähren ist selbstverständlich.

 

Vielen Dank

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  • vor 4 Jahren

    lasse.zimmer

    Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht.

    Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht.
    lasse.zimmer
    Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht.

    Das wurde bei Anmietung klar kommuniziert?

    Ein Telefonanschluss gehört heute zur Grundausstattung deren fehlen einen Mangel der Mietsache darstellt und damit zur Minderung berechtigt.

    Die einzig korrekte Lösung wäre tatsächlich die Beauftragung eines eigenen APL durch den Eigentümer, kostet außen angebracht, 0 € dauert halt nur lange.

    Alle anderen Lösungen bergen immer gewisse Risiken, da wäre das noch die beste

     

    lasse.zimmer

    dass ich einen eigenen DSL-Vertrag mit der Telekom schließen könnte, mein Router dann beim Nachbarn an eine separate TAE -Dose hänge und mir mit einem WLAN-Repeater behelfen könnte.

    dass ich einen eigenen DSL-Vertrag mit der Telekom schließen könnte, mein Router dann beim Nachbarn an eine separate TAE -Dose hänge und mir mit einem WLAN-Repeater behelfen könnte.
    lasse.zimmer
    dass ich einen eigenen DSL-Vertrag mit der Telekom schließen könnte, mein Router dann beim Nachbarn an eine separate TAE -Dose hänge und mir mit einem WLAN-Repeater behelfen könnte.

     

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @der_Lutz 

     

    APL ...kostet außen angebracht, 0 €...

    APL ...kostet außen angebracht, 0 €...
    APL ...kostet außen angebracht, 0 €...

    Nein, das ist so nicht korrekt.

    Richtig ist vielmehr, dass es hier große regionale Unterschiede gibt. Jede Netzeniederlassung handhabt das anders.  

    Grundsätzlich kostet das Erschließen eines Anwesens im bebauten und von der Telekom erschlossenen Gebiet eine Anschlusspauschale in Höhe von 799 Euro. Egal ob Außen- oder Innen- APL .

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Hubert Eder 

    Ist das neu?

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    lasse.zimmer

    . . . . . Ich habe ein neues Haus erworben, auf dessen gepachtetem Grundstück kein Telefonanschluss liegt. Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht.

     . . . . .

    Ich habe ein neues Haus erworben, auf dessen gepachtetem Grundstück kein Telefonanschluss liegt. Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht.

    lasse.zimmer

     . . . . .

    Ich habe ein neues Haus erworben, auf dessen gepachtetem Grundstück kein Telefonanschluss liegt. Eine Erschließung ist seitens des Eigentümers nicht erwünscht.


    Ich bin etwas irritiert:

     

    Das  Haus, dessen Eigentümer du bist, steht auf einem gepachteten Grundstück?

     

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Das ist korrekt. Eigentum an Grundstück und Haus fallen hier auseinander. Der Vertrag ist vergleichbar mit einem Kleingarten.

     

    Aber wo sonst bekommt man für 50 EUR im Monat und einmaliger Zahlung von 2000 EUR bitteschön in Berlin in ausreichend guter Lage (immer einen Parkplatz vor der Tür, 5min vom S-Bahnhof mit alle 10min Anbindung, etc.) 50m² Wohnfläche auf nem 500m² Grundstück unbefristet?

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Z, B. bei Erbpachtgrundstücken ist das völlig normal das das Grundstück nicht dem Hausbesitzer gehört, was auch Nachteile nach sich ziehen kann.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @lasse.zimmer,

    zu Deinem Anliegen würde ich mich gerne nochmal telefonisch bei dir melden, um mal über die Möglichkeiten zu sprechen. Bitte hinterlege dafür Deine Daten in Deinem Profil und nenne mir doch gerne eine geeignete Rückrufzeit.

    Ganz liebe Grüße
    Neele G.

    0

  • vor 4 Jahren

    Hallo @lasse.zimmer vielen Dank für das Telefonat.

    Bild nicht vorhanden



    Es ist wirklich etwas komplex, aber versuch Du diesbezüglich mal noch was in Erfahrung zu bringen. Sobald das der Fall ist, dann melde Dich gerne wieder bei mir.

    Schönes Wochenende und beste Grüße Anne W.



    0

Uneingeloggter Nutzer

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