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Darf die Telekom die Aufhebung einer IP Sperre bei einem gekündigten Vertrag verweigern

6 years ago

Ich habe meinen Vertrag gekündigt,

leider war eine Sonderkündigung trotz gekündigtem Mietvertrag nach Auskunft der Telekom nicht möglich, sodass auf meinen Wunsch eine IP Sperre eingerichtet wurde und der Vertrag seither für ca. 3 Monate ungenutzt weiterläuft.

Formal hätte ich doch das Recht alle Vertragsbestandteile bis zum Auslaufen des Vertrages zu nutzen? Auf Nachfrage teilt mir die Telekom in der Hotline mit, dass die von mir eingerichtete IP Sperre nur dann aufgehoben werden kann, wenn ich die Kündigung zurückziehe. Sie begründet dies damit, dass deren Software bei gekündigten Verträgen keine Änderungen zulässt. Jetzt sind wir aber nicht bei "Little Britan", sondern im richtigen Leben. Ich suche daher nach der entsprechenden Klausel in den AGBs der Telekom, kann diese aber nicht finden.

Ich bitte um Hilfe: Wo in den AGBs finde ich, dass die Telekom die vertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr erbringen muss, dennoch aber in Rechnung stellen darf, wenn ein Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt wurde?

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    • 6 years ago

      Die Telekom hat sich ganz unter die Herrschaft ihres Systems gegeben.

      Menschen hatten da nur was zu sagen, als diese Systeme programmiert wurden.

       

      Aber natürlich könnte die Telekom die Kündigung intern herausnehmen, um die gewünschte Änderung durchführen, danach die alte Kündigung wieder in Kraft setzen.

       

      Ein normale Telekom-Mitarbeiter kann so was aber nicht machen, das schafft nur jemand der jemanden mit erweiterten System-Rechten kennt.

       

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      6 years ago

      l_eickhoff

      Wäre dies ein Ansatz zu Klage?

      Wäre dies ein Ansatz zu Klage?

       

      l_eickhoff

      Wäre dies ein Ansatz zu Klage?

       


      Das kann dir nur ein Anwalt sagen, am Besten einer, der bereits einschlägige "Telekom-Erfahrung" hat.

       

      Ich kenne aber keinen.

       

       

      l_eickhoff

      . . . . da das bisherige Verhalten der Telekom zwar diskriminierend, aber rechtens war.

       . . . .  da das bisherige Verhalten der Telekom zwar diskriminierend, aber rechtens war.

      l_eickhoff
       . . . .  da das bisherige Verhalten der Telekom zwar diskriminierend, aber rechtens war.


      Sich an die geltenden Gesetze zu halten ist nicht diskriminierend im Sinne des Gesetzes.

      Und wenn du der Meinung bist, dass das Gesetz diskriminierend ist, müsstest du gegen das Gesetz vorgehen.

       

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      6 years ago

      Ich wohne nicht am Arbeitsplatz. Natürlich habe ich einen Wohnsitz. Da habe ich aber weder Telefon, noch brauche ich zuhause Festnetz 

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      6 years ago

      Ich bin der Ansicht: Sonderkündigung für Gewebeaufgabe ja, Sonderkündigung bei aufgabe der Freineruflichen Tätigkeit nein. Das ist meiner Meinung nach systematische Diskriminierung von Freiberuflern.

      Ich kann mir nicht Aussuchen ob mein Beruf unter Freiberuf oder Gewerbe läuft. Das Problem ist nicht das Gesetz sondern die AGB der Telekom die Freiberufler und Gewerbetreibende im Bezug auf Kündigung mit ungleichen Rechten ausgestattet 

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    • 6 years ago

      l_eickhoff

      Auf Nachfrage teilt mir die Telekom in der Hotline mit, dass die von mir eingerichtete IP Sperre nur dann aufgehoben werden kann, wenn ich die Kündigung zurückziehe. Sie begründet dies damit, dass deren Software bei gekündigten Verträgen keine Änderungen zulässt.

      Auf Nachfrage teilt mir die Telekom in der Hotline mit, dass die von mir eingerichtete IP Sperre nur dann aufgehoben werden kann, wenn ich die Kündigung zurückziehe. Sie begründet dies damit, dass deren Software bei gekündigten Verträgen keine Änderungen zulässt.
      l_eickhoff
      Auf Nachfrage teilt mir die Telekom in der Hotline mit, dass die von mir eingerichtete IP Sperre nur dann aufgehoben werden kann, wenn ich die Kündigung zurückziehe. Sie begründet dies damit, dass deren Software bei gekündigten Verträgen keine Änderungen zulässt.

      @l_eickhoff

      Und das ist auch korrekt so:

      Es ist schwer zu erklären, obwohl die Logig dahinter relativ einfach ist...

      Ich versuche es trotzdem einmal:

       

      Die Kündigung enthält einen Ist- und Soll- Zustand... incl. der Kalender-Daten...

      Dafür wurde ein softwaretechnischer Produkionsplan angeworfen.. der genauso "Ist" und "Soll" abarbeiten soll.

      Weiterhin wurde eine Kündigungsbesgtätigung erstellt mit "Wegfall" bisher gebuchter Leistungen - Und genau Diese ist gültig!

      Die IP-Sperre(-Aufhebung) wäre jetzt eine Leistung, die sich in den Produktionsplan nicht einfügen lässt...

      Es ist richtig, dass man Leistungen nur dann einbuchen kann, wenn ihr Datum erst nach Erfüllung/Abschluss des letzten Auftrages durchgeführt werden.

      Bei einer Kündigung jedoch schlecht machbar... (was soll ein Auftrag nach Termin der Kündigung).

      Ergo muss die Kündigung storniert werden, und dann nach Durchlauf der Stornierung der neue Auftrage (IP-Sperre(-Aufhebung)) eingetragen werden und danach die Kündigung neu eingetragen werden....

      Dann ist in der Kündigung auch der Wegfall des Produckts "IP-Sperre(-Aufhebung)" enthalten.

      Dein Wunsch ist nur mit etwas aufwendiger "Handarbeit" in den Systemen zu lösen - Ich denke, die Teamis können da weiterhelfen.

       

      Hinterlege mal bitte Deine Kundennummer sowie Rückrufnummer in das Profil <--- KLICK
      Diese Daten sind nicht öffentlich und nur für Dich und das Team einsehbar.
      Wenn Du die Daten eingetragen hast, bitte hier nochmal kurz melden.

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      6 years ago


      @l_eickhoff  schrieb:

      . Ich habe den begründeten Verdacht dass die Telekom gar nicht mehr liefern mindest nicht beide Anschlüsse parallel. 

      Zu einer TAE führen immer 2DA, die Aufschaltung eines zweiten Anschlusses ist kein Problem.

      Du hast also einen unbegründeten Verdacht.

       

      Darum, zum dritten mal, fordere die Telekom schriftlich auf.

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      6 years ago

      jetztZufriedenerKunde: Das entspicht der Aussage meiner heutigen anwaltlichen Beratung.  

      Ich werde in diese Richtung gehen wenn möglich.

      Bevor ich das tue, wollte ich die Frage klären ob mir irgendwas im Vertrag entgangen ist, dass der Telekom erlaubt so zu handeln wie die Beraterin es heute mitgeteilt hat.

       

      Die Hilfeversuche und Erklärungen von Propaganda waren daher zwar rührend und voll gutem Willens aber eben nicht das was ich gefragt hatte sondern nur eine “Interpretation” meines Problems.

       

      Ein Spiel ist dies nicht, sondern eine konkrete Frage:

      ich habe heute eine verbindliche Aussage erhalten. Ist diese rechtlich in Ordnung oder bei näherer Betrachtung falsch?

       

      Es liegt mir fern Technikern Sisyphusarbeit aufzutragen. Bitte nicht!!!!! 

       

      Es geht darum wie die Telekom mich behandelt. Ich gabe schon vor Monaten den Vertrag ausbezahlen wollen um die Kosten steuerlich miner freiberuflicheb Tätigkeit zuordnen zu können. Ich habe jede Menge Vorschläge gemacht. Nie ging es mir darum Geld zu sparen. Aber die Art und weise wie ich behandelt wirde war unmenschlich. Daher ist meine Geduld seit der heutigen Aussage ziemlich überbeansprucht.

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      6 years ago

      @l_eickhoff

      Lies die Auskunft von @Oliver I. und stell deinen Feldzzg ein ganz einfach.

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      6 years ago

      Hallo @l_eickhoff,

      herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank, dass Sie Ihre Daten bereits hinterlegt haben.

      Beim "überfliegen" der Situation kann ich ein paar Stellen finden, die auf jeden Fall nicht so ganz korrekt gelaufen sind. Hierfür möchte ich mich im Vorfeld entschuldigen.

      Nun aber erstmal die Sachlage:
      Sie besitzen einen "normalen" Privatkundentarif der auch nicht als z. B. Freiberufler angelegt wurde. Daher kann eine Kündigung wegen Geschäftsaufgabe hier nicht in Frage kommen.

      Hier hätte aber ggf. ein Umzug beauftragt werden können. Wenn sich dann herausgestellt hätte, dass der Tarif nicht 1:1 am neuen Standort weitergeführt werden kann, hätte der Tarif mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden können.

      Hierfür wäre es aber jetzt leider zu spät, da der Zeitpunkt immer ab Datum der Umzugsmeldung gilt.

      Jetzt hatten Sie normal über das Onlineformular gekündigt. Dieses wurde auch so gebucht. Da anschließend nun die IP-Sperre eingerichtet werden sollte, wurde hier die Kündigung storniert und zum ursprünglichen Datum wieder eingerichtet.

      Warum das so ist, hat @prophaganda sehr gut beschrieben.
      Kurzfassung davon: Die Kündigung wird mit allen aktuellen Bestandteilen bestätigt. Eine Änderung vom Datenbestand ist dann nicht mehr möglich. Hierfür muss erst die Kündigung storniert werden und nach der Anpassung wieder eingestellt werden, da ansonsten Inhalte der Kündigungsbestätigung nicht mehr stimmen würden.

      Grundsätzlich wäre es jetzt auch nicht das Problem, die Kündigung erneut zu stornieren, die IP-Sperre aufzuheben und danach die Kündigung zum eigentlichen Kündigungsdatum wieder einzustellen.

      Ich frage mich, ist es jetzt wirklich das, was Sie wollen. Es ist ja so gesehen schon ein kleines "hin und her". Und wenn Sie selbst nicht mehr am Standort des alten Tarifes wohnen/arbeiten (Mietvertrag wurde ja gekündigt), wollen Sie dann dem aktuellen Mieter Ihre Vertragsdaten für die Zeit überlassen? Das wäre auch mehr als fragwürdig...

      Daher frage ich jetzt direkt:
      Soll die IP-Sperre aufgehoben werden oder nicht? Wenn ja, füllen Sie bitte noch unser Kontaktformular (http://bit.ly/Teamkontakt) aus (das kommt direkt zu uns, dem Telekom hilft Team) und nennen dort neben Namen, Kundennummer, Buchungskonto auch noch einmal, dass die IP-Sperre entfernt werden soll und es ok ist, dass wir hierzu die Kündigung stornieren und nach Aufhebung der Sperre wieder zum identischen Datum buchen.

      Nach Absenden des Formulars bitte noch einmal kurz hier schreiben, dann können wir uns gleich darum kümmern.

      Viele Grüße
      Oliver I.

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      6 years ago

      jetztZufriedererKunde: ich bin aber nicht umgezogen. Ich habe den Standort aufgegeben. Und ich habe von Anfang an Angeboten die Restlaufzeit komplett zu bezahlen. Das wurde abgelehnt.

       

      Es ist für Sie vielleicht nicht logisch, aber die Telekom erhält somit das gleiche Geld, mich kostet es aber das doppelte weil ich erst nach versteuerung bezahle. Ab 1.11. geht das nicht mehr als Betriebsausgabe vor Steuer. 

       

      Für mich ist es egal jetzt. Die Telekom hat sich auf keinen Deal eingelassen und ich wurde heute möglicherweise - das wird der Richter klären müssen - belogen. Ich bestehe auf die Bereitschaft der Telekom den Vertrag zu erfüllen, sonst hat sie meines Erachtens den Vertrag verletzt.

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      6 years ago


      @l_eickhoff  schrieb:

      Ich bestehe auf die Bereitschaft der Telekom den Vertrag zu erfüllen, sonst hat sie meines Erachtens den Vertrag verletzt.



      Noch ein letztes mal, genau das hat dir @Oliver I. angeboten, genau wie du es wünschst.

      Wenn du da jetzt nicht darauf eingehst brauchst du dich auch nicht zu beschweren.

       

      Richter? Na wers glaubt.

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      6 years ago

      @l_eickhoff

      Du hast einen Privatkunden-Anschluss, den Du lediglich geschäftlich genutzt hast.

      Für PK-Anschlüsse und GK-Anschlüsse gelten jedoch unterschiedliche Regularien (deshalb gibt es ja diese Trennung Idee)

      Wenn Du Den Standort aufgegeben hast, dann wäre der Umzug des PK-Anschlusses an Deine Privat-Adresse der auszuführende Schritt gewesen.

      Und dann, wie bereits mehrfach erwähnt: wenn der Anschluss an Deiner Privat-Adresse nicht 1zu1 zu Verfügung gestellt werden können, hätte das Sonderkündigungsrecht nach TKG gegriffen (Sonderkündigung mit Kündigsfrist von 3Monaten zum Monatsende)

       

      Da das im TKG klar geregelt ist, wird spätestends der Richter Dein Vorgehen belächen... naja.. usw...

      Und @Oliver I. hat Dir klar angeboten, die IP-Sperre aufzuheben! Also was Du dann mit dem Richter wilsst, von Wegen "Vertrag nicht erfüllt"... ?

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