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Computerhilfe S

7 years ago

Hallo,

mittlerweile scheint es bei der Telekom Standard zu sein, dass man einen Vertrag über Computerhilfe untergeschoben bekommt,

wenn man eine berechtigte Störung bei der Service Nummer meldet. Der Gipfel der Unverschämtheit ist aber dass man eine mail über eine Widerrufsbelehrung als Anhang  erhält, die in der Flut der täglichen Mails untergeht und die überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde.

Es wird ja nicht mal eine Lesebestätigung angefordert, in der Hoffnung dass die Widerspruchsfrist versäumt wird. Dabei genügt es rein rechtlich nach einem Gespräch mit meinem Anwalt nicht, eine Mail zu verschicken. Hier der betreffende Passus:

 

Da die E-Mail (derzeit) noch nicht als Standard-Kommunikation angesehen werden kann, darf man nach Auffassung von Köhler/Arndt/Fetzer nicht davon ausgehen, dass jeder, der eine E-Mail-Adresse eingerichtet hat, diese auch als Kommunikationsweg für rechtsgeschäftliches Handeln nutzen will. Daher kann der Zugang nur fingiert werden, wenn der Verwender dem Vertragspartner vorher sein Einverständnis erteilt hat, Willenserklärungen an diese Adresse zu senden (vgl. die Parallelproblematik der Zugangseröffnung im Rahmen des § 3a VwVfG vgl. Kapitel 5 Rn. 108 ff.). Der E-Mail-Account muss durch den Inhaber/Empfänger als Empfangsvorrichtung gewidmet worden sein.

Hierbei ist zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu differenzieren. Bei einem Verbraucher ist erforderlich, dass er seine E-Mail-Adresse explizit oder konkludent dem Vertragspartner gegenüber bekannt gibt. Allein aus dem Vorhandensein einer E-Mail-Adresse kann noch nicht auf die Widmung als Empfangsvorrichtung geschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Vertragspartner die E-Mail-Adresse nicht vom Empfänger mitgeteilt wurde, sondern er sie selbst auf anderem Wege erfahren hat.

 

Ich jedenfalls werde zu gegeben Zeit sämtliche Verträge mit der Telekom kündigen und den Anbieter wechseln, falls keine Stornierung der "Computerhilfe S" erfolgt.

809

35

    • 7 years ago

      @logistik-dienste

      Ohne befülltes Profil kann und wird hier gar nichts passieren

      0

    • 7 years ago

      logistik-dienste

      mittlerweile scheint es bei der Telekom Standard zu sein, dass man einen Vertrag über Computerhilfe untergeschoben bekommt, wenn man eine berechtigte Störung bei der Service Nummer meldet. Der Gipfel der Unverschämtheit ist aber dass man eine mail über eine Widerrufsbelehrung als Anhang erhält, die in der Flut der täglichen Mails untergeht und die überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde.

      mittlerweile scheint es bei der Telekom Standard zu sein, dass man einen Vertrag über Computerhilfe untergeschoben bekommt,

      wenn man eine berechtigte Störung bei der Service Nummer meldet. Der Gipfel der Unverschämtheit ist aber dass man eine mail über eine Widerrufsbelehrung als Anhang  erhält, die in der Flut der täglichen Mails untergeht und die überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde.

      logistik-dienste

      mittlerweile scheint es bei der Telekom Standard zu sein, dass man einen Vertrag über Computerhilfe untergeschoben bekommt,

      wenn man eine berechtigte Störung bei der Service Nummer meldet. Der Gipfel der Unverschämtheit ist aber dass man eine mail über eine Widerrufsbelehrung als Anhang  erhält, die in der Flut der täglichen Mails untergeht und die überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde.


      Eine Widerrufsbelehrung ist also erfolgt.

      Wenn die dann (Zitat: ) "in der Flut der täglichen Mails untergeht", liegt das gänzlich außerhalb der Verantwortung der Telekom. Den eigenen "Laden" muss man schon selbst im Griff haben und darf nicht, falls etwas schief geht, andere für die Folgen verantwortlich machen.

       

      hajo777

      17

      Answer

      from

      7 years ago

      logistik-dienste

      dass ich meine Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen habe und meine Rechnungen auf dem postalischen Weg zugestellt haben möchte.

      dass ich meine Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen habe und meine Rechnungen auf dem postalischen Weg zugestellt haben möchte.

      logistik-dienste

      dass ich meine Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen habe und meine Rechnungen auf dem postalischen Weg zugestellt haben möchte.


      Du musst nichts bei deiner Bank widerrufen sondern der Telekom das SEPA Mandat entziehen.

      Bitte beachten, je nach Rechnungslauf wird möglicherweise die nächste Rechnung noch abgebucht. Steht aber dann auch drauf.

      Answer

      from

      7 years ago

      logistik-dienste

      Naja, wie dem auch sei, ich habe auch meine Mittel um mich zu wehren. Ich habe der Telekom heute per Einschreiben mitgeteilt, dass ich meine Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen habe

      Naja, wie dem auch sei, ich habe auch meine Mittel um  mich zu wehren. Ich habe der Telekom heute per Einschreiben mitgeteilt,

      dass ich meine Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen habe

      logistik-dienste

      Naja, wie dem auch sei, ich habe auch meine Mittel um  mich zu wehren. Ich habe der Telekom heute per Einschreiben mitgeteilt,

      dass ich meine Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen habe


      Damit willst der Telekom wohl eins auswischen, bestrafst dich aber durch den größeren Aufwand im Grunde genommen nur selbst.

      Sei's drum, jeder ist eben seines eigenen Glückes Schmied.

      Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass du evtl. Mahnungen in den "Postbergen" nicht übersiehst. Das könnte nämlich üble Folgen haben.

       

      hajo777

      Answer

      from

      7 years ago

      Die Angelegenheit wird sich hier im Forum sowieso nicht schlußendlich klären lassen. Ich habe jetzt erst mal per Einschreiben an die Telekom den Sachverhalt dargelegt und gebeten die "Computerhilfe S" zu stornieren. Ich erwäge eine fristgerechte Kündigung meiner Verträge, schließlich gibt es auch noch andere Internetanbieter.

      Ich möchte mich bei allen für eure Beiträge bedanken

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 7 years ago

      Hallo @logistik-dienste,

       

      ich kann deine Verärgerung nachvollziehen. Wie bereits von einem meiner Vorredner vorgeschlagen, befülle bitte dein Profil damit ein Telekom Hilft Mitarbeiter die Buchung recherchieren kann. 

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata

       

      Seit wann ist die Computerhilfe denn gebucht?

      VG

      0

    • 7 years ago

      Es ist letztlich alles falsch oder widersprüchlich, was in Deinem Beitrag steht!

       

      Wenn eine Widerrufsbelehrung in der Flut der täglichen eMails

      untergeht, so ist das Dein Fehler.

      Du gibst also damit zu, daß Du geschlampt hast.

      Die Widerrufsfrist läuft ab Erhalt/Zustellung, nicht ab Kenntnisnahme!

       

      Eine Lesebestätigung -- per eMail -- widerspricht sich damit, daß eMail

      (angeblich) kein Standard-Kommunikationsweg sein soll.

       

      Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit in Deinen Daten im Kundencenter

      eine eMail-Adresse ausdrücklich Für vertragliche Informationen angegeben!

       

      Die Computerhilfe wirst Du hier wohl wegbekommen.

       

       

      10

      Answer

      from

      7 years ago

      @ eva.ste49 Ergänzung zu deinem Problem

       

      Grundsatz Schweigen als rechtliches Nullum

      Grundsätzlich stellt das Schweigen auf eine Erklärung wie oben erwähnt ein rechtliches Nullum dar und entfaltet keine Wirkung. Der Erklärungstatbestand einer Willenserklärung, also der objektive Teil wird meist ausdrücklich gesetzt, etwa durch Unterschrift unter einem Vertrag oder Konkludent, wie etwa durch nicken auf ein Vertragsangebot. Konkludent bedeutet insofern, dass eine Person zwar nicht ausdrücklich seinen Willen erklärt, sich der Wille aber im Endeffekt aus der Sicht eines objektiven Betrachters in irgendeiner Form manifestiert. Dass das Schweigen einer Person keine Wirkung entfaltet hat der Gesetzgeber in § 241 a BGB für einen Verbrauchsgüterkauf sogar ausdrücklich niedergeschrieben.

      Answer

      from

      7 years ago

      Hallo @eva.ste49,

      vielen Dank für das freundliche Gespräch, schön, dass wir uns doch noch einig werden konnten. Fröhlich

      Viele Grüße
      Anna Si.

      Answer

      from

      7 years ago

      Hallo @eva.ste49,

      na bitte, geht doch.

      Unlogged in user

      Answer

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    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      Hallo und willkommen in unserer Community @logistik-dienste,

      wie ich gerade im System gesehen habe, wurde die Computerhilfe am 03.04.2018 zum Ende der regulären Vertragslaufzeit 08.02.2020 gekündigt, da Ihr Widerruf zu spät kam. Aus Kulanz habe ich die eingestellte Kündigung nun storniert und diese anschließend erneut, aber rückwirkend zum Einrichtungstermin 08.02.2018, gebucht. Die Kündigungsbestätigung sollten Sie in einigen Minuten erhalten. Die bereits bezahlten Gebühren werden automatisch in einer der nächsten beiden Rechnungen erstattet.

      Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und sollte noch einmal etwas sein, melden Sie sich gerne wieder hier Fröhlich

      Viele Grüße
      Nicole G.

      1

      Answer

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      7 years ago

      Hallo Nicole,

      ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen für ihren Einsatz und ihr Verständnis bedanken.

       

      Viele Grüße

      Klaus

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 years ago

      ich habe leider auch diese erfahrung machen müssen.
      ich möchte die computerhilfe zum nächstmöglichen termin kündigen.

      1

      Answer

      from

      6 years ago

      Hallo @heide-boecker,

      gern bin ich behilflich und erläutere dir die Möglichkeiten.

      Hinterleg' dazu bitte einmal deine Daten in deinem Profil. Das klappt am besten über den Link in meiner Signatur. Bitte kurz Bescheid geben, wenn die Daten hinterlegt sind, damit ich mich zeitnah bei dir melden kann.

      Beste Grüße
      Malte M.

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