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Computerhilfe S

7 years ago

Hallo,

mittlerweile scheint es bei der Telekom Standard zu sein, dass man einen Vertrag über Computerhilfe untergeschoben bekommt,

wenn man eine berechtigte Störung bei der Service Nummer meldet. Der Gipfel der Unverschämtheit ist aber dass man eine mail über eine Widerrufsbelehrung als Anhang  erhält, die in der Flut der täglichen Mails untergeht und die überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde.

Es wird ja nicht mal eine Lesebestätigung angefordert, in der Hoffnung dass die Widerspruchsfrist versäumt wird. Dabei genügt es rein rechtlich nach einem Gespräch mit meinem Anwalt nicht, eine Mail zu verschicken. Hier der betreffende Passus:

 

Da die E-Mail (derzeit) noch nicht als Standard-Kommunikation angesehen werden kann, darf man nach Auffassung von Köhler/Arndt/Fetzer nicht davon ausgehen, dass jeder, der eine E-Mail-Adresse eingerichtet hat, diese auch als Kommunikationsweg für rechtsgeschäftliches Handeln nutzen will. Daher kann der Zugang nur fingiert werden, wenn der Verwender dem Vertragspartner vorher sein Einverständnis erteilt hat, Willenserklärungen an diese Adresse zu senden (vgl. die Parallelproblematik der Zugangseröffnung im Rahmen des § 3a VwVfG vgl. Kapitel 5 Rn. 108 ff.). Der E-Mail-Account muss durch den Inhaber/Empfänger als Empfangsvorrichtung gewidmet worden sein.

Hierbei ist zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu differenzieren. Bei einem Verbraucher ist erforderlich, dass er seine E-Mail-Adresse explizit oder konkludent dem Vertragspartner gegenüber bekannt gibt. Allein aus dem Vorhandensein einer E-Mail-Adresse kann noch nicht auf die Widmung als Empfangsvorrichtung geschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Vertragspartner die E-Mail-Adresse nicht vom Empfänger mitgeteilt wurde, sondern er sie selbst auf anderem Wege erfahren hat.

 

Ich jedenfalls werde zu gegeben Zeit sämtliche Verträge mit der Telekom kündigen und den Anbieter wechseln, falls keine Stornierung der "Computerhilfe S" erfolgt.

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