Bitte um Kulanz: Auflösung Festnetzvertrag wegen Trennung und bestehendem Zweitvertrag

vor 2 Stunden

Hallo Telekom-hilft-Team,
ich habe mich getrennt und bin umgezogen. An meiner neuen Adresse habe ich bereits einen aktiven Telekom-Festnetzvertrag laufen.
Ich möchte daher den alten Vertrag mit der Vertragsnummer xxxxxxxx wegen dieser Haushaltszusammenführung auf Kulanzbasis auflösen lassen. Der Telefonsupport hat mein Anliegen leider blockiert, da an der neuen Adresse technisch Telekom verfügbar wäre – dort habe ich aber wie gesagt schon einen Vertrag.
Anbei die zwei Vertrage, nehme auch gerne den Günstigeren ihn Dieburg.
Meine Kundendaten hinterlege ich gleich in meinem Profil, damit Sie reinschauen können. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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( @Marcel2605  )

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    • vor 2 Stunden

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      3

      von

      vor 2 Stunden

      Danke

      von

      vor 2 Stunden

      Marcel2605

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      Marcel2605

      Haushaltszusammenführung nur bei Telekom Anschluss

      @Marcel2605 da beide Anschlüsse auf @Julius.C. laufen funktioniert das nicht

      von

      vor 2 Stunden

      der_Lutz

      @Marcel2605 da beide Anschlüsse auf @Julius.C. laufen funktioniert das nicht

      Marcel2605

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      Marcel2605

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      @Marcel2605 da beide Anschlüsse auf @Julius.C. laufen funktioniert das nicht

      der_Lutz

      @Marcel2605 da beide Anschlüsse auf @Julius.C. laufen funktioniert das nicht

      Ja, da ist was dran @der_Lutz 

      @Julius.C. 

      Wird nicht klappen 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Julius.C.

      Der Telefonsupport hat mein Anliegen leider blockiert, da an der neuen Adresse technisch Telekom verfügbar wäre – dort habe ich aber wie gesagt schon einen Vertrag.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe mich getrennt und bin umgezogen. An meiner neuen Adresse habe ich bereits einen aktiven Telekom-Festnetzvertrag laufen.
      Ich möchte daher den alten Vertrag mit der Vertragsnummer TB1200834126 wegen dieser Haushaltszusammenführung auf Kulanzbasis auflösen lassen. Der Telefonsupport hat mein Anliegen leider blockiert, da an der neuen Adresse technisch Telekom verfügbar wäre – dort habe ich aber wie gesagt schon einen Vertrag.
      Anbei die zwei Vertrage, nehme auch gerne den Günstigeren ihn Dieburg.
      Meine Kundendaten hinterlege ich gleich in meinem Profil, damit Sie reinschauen können. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
      Julius.C.

      Der Telefonsupport hat mein Anliegen leider blockiert, da an der neuen Adresse technisch Telekom verfügbar wäre – dort habe ich aber wie gesagt schon einen Vertrag.

      Dir bleibt nur den Umzug zu beauftragen, sollte der wirklich 1 zu 1 möglich sein dann hast du zwei Anschlüsse an der Adresse.

      Eine Kulanzkündiugn wegen Haushaltszusammenführung greift bei dir nicht da es ja beides deine Anschlüsse sind, blöd.

      14

      von

      vor einer Stunde

      Julius.C.

      P.s.
      Ja, das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ist gesetzlich im Telekommunikationsgesetz ( TKG ) verankert. Konkret regelt dies § 60 Absatz 2 TKG , wonach Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung (z. B. Internetgeschwindigkeit oder Glasfaseranschluss) am neuen Wohnort nicht erbringen kann.

      CobraCane

      Habe mich leider getrennt und in Dieburg habe ich den Vertrag für meine Mutter schon ewig, da der Wohnungsmarkt gerade sehr bescheiden ist bin ich von Jockgrim nach Dieburg gezogen und jetzt habe ich den Salat an der Backe.
      Habe mir das nicht so ausgesucht.
       
      P.s.
      Ja, das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ist gesetzlich im Telekommunikationsgesetz ( TKG ) verankert. Konkret regelt dies § 60 Absatz 2 TKG , wonach Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung (z. B. Internetgeschwindigkeit oder Glasfaseranschluss) am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
      Julius.C.

      P.s.
      Ja, das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ist gesetzlich im Telekommunikationsgesetz ( TKG ) verankert. Konkret regelt dies § 60 Absatz 2 TKG , wonach Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung (z. B. Internetgeschwindigkeit oder Glasfaseranschluss) am neuen Wohnort nicht erbringen kann.

      Nichts anderes sagen wir und die Telekom ja auch, daher:

      Umzug beantragen und wenn die Telekom am neuen Standort die Leistung erfüllen kann dann hast du eben kein Sonderkündigungsrecht.

      Julius.C.

      Habe mich leider getrennt und in Dieburg habe ich den Vertrag für meine Mutter schon ewig, d

      CobraCane

      Habe mich leider getrennt und in Dieburg habe ich den Vertrag für meine Mutter schon ewig, da der Wohnungsmarkt gerade sehr bescheiden ist bin ich von Jockgrim nach Dieburg gezogen und jetzt habe ich den Salat an der Backe.
      Habe mir das nicht so ausgesucht.
       
      P.s.
      Ja, das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ist gesetzlich im Telekommunikationsgesetz ( TKG ) verankert. Konkret regelt dies § 60 Absatz 2 TKG , wonach Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung (z. B. Internetgeschwindigkeit oder Glasfaseranschluss) am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
      Julius.C.

      Habe mich leider getrennt und in Dieburg habe ich den Vertrag für meine Mutter schon ewig, d

      Das ist dann natürlich doof wenn der Vertrag der Mutter auf dich als Vertragsinhaber läuft.  Aber wenn der doch schon ewig läuft ist ja ggfs die Mindestlaufzeit schon erreicht und der kann gekündigt werden

      von

      vor 57 Minuten

      Hier ging nur Telekom seit ca. 2017-2018 haben wir den Vertrag, aber wie oft man wird angerufen und dann wird was dazu gebucht usw. und dann hat man wieder ne Vertragt Laufzeit Aktuell geht die bis 8. Juli 2028

      Hier war mal eine Telekom Vertreter wegen Glasfaser und wenn das kommt der Vertag umgestellt wird oder so, eventuell das es das ist.

      Aber wenn ich der Vertragspartner bin und ich meine Mutter keine Vollmacht gegeben habe weis nicht ihn wie weit das Rechtens ist was mit meiner Mutter auszumachen...müsste aber erst prüfen ob da was macht wurde.

      0

      von

      vor 37 Minuten

      Julius.C.

      Aber wenn ich der Vertragspartner bin und ich meine Mutter keine Vollmacht gegeben habe weis nicht ihn wie weit das Rechtens ist was mit meiner Mutter auszumachen...müsste aber erst prüfen ob da was macht wurde.

      Hier ging nur Telekom seit ca. 2017-2018 haben wir den Vertrag, aber wie oft man wird angerufen und dann wird was dazu gebucht usw. und dann hat man wieder ne Vertragt Laufzeit Aktuell geht die bis 8. Juli 2028

      Hier war mal eine Telekom Vertreter wegen Glasfaser und wenn das kommt der Vertag umgestellt wird oder so, eventuell das es das ist.

      Aber wenn ich der Vertragspartner bin und ich meine Mutter keine Vollmacht gegeben habe weis nicht ihn wie weit das Rechtens ist was mit meiner Mutter auszumachen...müsste aber erst prüfen ob da was macht wurde.

      Julius.C.

      Aber wenn ich der Vertragspartner bin und ich meine Mutter keine Vollmacht gegeben habe weis nicht ihn wie weit das Rechtens ist was mit meiner Mutter auszumachen...müsste aber erst prüfen ob da was macht wurde.

      Das ist rechtlich überhaupt kein Problem da sie ja in der Wohnung wohnt.

      Rechtlich könnte man eher den Spieß umdrehen und sich fragen warum du gegen die AGB verstößt indem du den Anschluss zur alleinigen Überlassung an Dritte weitergibst.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Ist das selbe Spiel wie bei jedem der zwei Wohnsitze hat und sie dann an nur einen Ort wohnt bzw. den anderen aufgibt. Da gibt es keine Haushaltszusammenführung. Aber wer weis... irgendwo kommt bestimmt eine Fee her und zack, geht es doch. 

      1

      von

      vor einer Stunde

      Hoffe ich mal, brauche nicht noch eine Baustelle.

      Bin gerade mit so Sachen mehr als genug Bedient...

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      Uneingeloggter Nutzer

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