Gelöst
BGH-Urteil Az. III ZR 8/25: Telekom verweigert Kündigung trotz Ablauf der 24 Monate ab Vertragsschluss
vor einem Tag
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Tag
Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023.
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
@AnMo74 : Du hast sicherlich keine Auftrags- sondern nur eine Bestellbestätigung bekommen.
wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
In diesem Zeitraum hast Du dann die rechtlich wirksame Auftragsbestätigung bekommen.
Gruß Ulrich
0
vor einem Tag
Ich habe am 10.11.23 eine Auftragsbestätigung erhalten.
0
10
von
vor einem Tag
Diese Mail habe ich auch. Und dann noch den Auftrag für den Tarif.
@AnMo74 : Ja, in der E-Mail gab es noch einen PDF-Anhang. Aber auch der ist keine Auftragsbestätigung, denn alles, was mit Preisen zusammenhängt wird nur unter Bestellansicht aufgeführt:
Gruß Ulrich
von
vor einem Tag
wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus?
Die Telekom handelt die Gestaltung der Verträge einfach anders, sprich hat schlicht schon vorm BGH Urteil die Gesetzeslage (vermutlich) korrekt interpretiert.
Hier baut die Telekom sicher nicht aus, und daher kenne ich die entsprechenden Verträge und deren Bedingungen nicht. Man betreibt Werbung für den Glasfaser-Ausbau und schließt vermutlich Vorverträge. Wenn ein Vertrag neben der Errichtung des GF-Anschlusses nicht einen auf die ferne Zukunft gerichteten Kommunikationsvertrag beinhaltet, wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus?
Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.
von
vor einem Tag
Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.
wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus?
Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.
Und genau mit der Aktivierung beginnt die MVLZ . Man stimmt den AGB und der AB ja zu.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Tag
und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz.
1
von
vor einem Tag
oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt?
und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz.
Wenn du das BGH-Urteil verstanden hast, dann weißt du, dass das keine Rolle für die Bewertung spielte.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
Ich meine das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) betrifft die Deutsche GigaNetz GmbH und nicht die Telekom, daher sollte alles rechtens sein.
8
von
vor einem Tag
Ihr meint also, jeder Betroffene, der nicht Kunde der Dt. Giganetz ist, müsste bei gleichlautenden Voraussetzungen den Klageweg bestreiten, obwohl bereits ein höchstrichterliches Urteil vorliegt?
Du missverstehst da etwas, hier geht es um die Telekom und diese handelt nun einmal die ganzen Auftrage beim Glasfaserausbau anders als die deutsche Giganetz.
Aber ja, rein juristisch betrachtet gilt das Urteil nur für die Prozessbeteiligten und das war hier die deutsche Giganetz.
Das BGH hat letztlich nur klargestellt wie es die entsprechenden Paragraphen auslegt, nur daran muss sich kein anderer Richter halten, siehe Art. 97 Abs. 1 GG, praktisch folgen sie allerdings den Entscheidungen des BGH.
von
vor einem Tag
Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt
Und wo genau siehst du da KI am Werk?
Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt 🤭
Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt. Ich hätte einen entsprechenden Text ebenso formuliert.
0
von
vor einem Tag
Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt.
Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt
Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt. Ich hätte einen entsprechenden Text ebenso formuliert.
sie gibt lediglich Wahrscheinlichkeiten an und bei dem Text hier oben tendiere ich dazu ihr Recht zu geben, da wurde mindestens massiv mit KI nachgeholfen, ist aber ja auch völlig egal für den "Fall" an sich.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
Versteh nicht, warum ständig richtige Antworten entlöst werden.
@AnMo74
4
von
vor einem Tag
werde daher andere Stellen einschalten.
Weil es keine Lösungen sind. Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten.
Mach das .. evtl. erklärt dir die andere Stelle dann auch mal, was für Verträge du überhaupt abgeschlossen hast.
von
vor einem Tag
Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten.
Weil es keine Lösungen sind. Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten.
Dann informiere uns bitte für zukünftige Fälle, wenn du weiter gekommen bist.
von
vor einem Tag
Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft
Weil es keine Lösungen sind. Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten.
das ist so nicht richtig.
Du schriebst:
ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams,
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
dann solltest Du darauf einfach warten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
Warum verstehst du nicht, was für Verträge du abgeschlossen hast?
Sooooo schwer isses nicht, drauf aufzupassen, was man wann abschließt?!?
Kaufst du auch immer blind irgendwelche Sachen?
Der Vertrag der im Januar 2026 bereitgestellt wurde ist NICHT von 2023!
2023 hast du den Ausbauvertrag geschlossen.
Mit der finalen Terminbuchung im Glasfaserportal, also zur Installation/Inbetriebnahme der Dose vor Ort, hast du erst den Telekommunikationsvertrag geschlossen!
Also nix 2023 und höhö ich kann ja schon lange kündigen.
Dein Vertrag ist tau frisch von dir erst bestellt worden.
Pass halt mal auf, was für Verträge du wann abschließt!
0
vor einem Tag
Bestellung Glasfaserausbau 2023
Ausbau fertig, dann erfolgt die AB zum Glasfasertarif mit dem Startdatum
0
vor einem Tag
Die Telekom hat in der E-Mail vom 10.11.23 den Auftrag (Tarif) bestätigt.
image.jpg
0
12
von
vor 12 Stunden
Richtig, oder eben vor Fertigstellung stornieren
Dass der Empfänger einer solchen Auftragsbestätigung widersprechen muss, wenn er den Anschluss nicht mehr will?
Richtig, oder eben vor Fertigstellung stornieren
„Hiermit bestätigen wir Ihnen die Lieferung Ihres Trabant 601 gemäß Ihres geschätzten Auftrags vom 03. Okt. 1986“.
Ich freu mich schon auf die Reaktion des Autohauses, wenn man so ein Schreiben statt zu stornieren der „Ablage rund“ überlässt.
0
von
vor 11 Stunden
„Hiermit bestätigen wir Ihnen die Lieferung Ihres Trabant 601 gemäß Ihres geschätzten Auftrags vom 03. Okt. 1986“.
Richtig, oder eben vor Fertigstellung stornieren
„Hiermit bestätigen wir Ihnen die Lieferung Ihres Trabant 601 gemäß Ihres geschätzten Auftrags vom 03. Okt. 1986“.
Ich freu mich schon auf die Reaktion des Autohauses, wenn man so ein Schreiben statt zu stornieren der „Ablage rund“ überlässt.
Die KFZ Bestellung beim IFA Vertrieb erfolgte unter anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen, ich warte immer noch.
von
vor 11 Stunden
Dass der Empfänger einer solchen Auftragsbestätigung widersprechen muss, wenn er den Anschluss nicht mehr will?
so wie ich schrieb, die Bestätigung für den Tarif kommt erst wenn er bereitgestellt werden kann, mit allen Konsequenzen
Wenn ein Auftrag z. B. erst nach 3, 5, 10 oder noch mehr Jahren „bestätigt“ wird, welche Konsequenzen sollte das haben und für wen? Dass der Empfänger einer solchen Auftragsbestätigung widersprechen muss, wenn er den Anschluss nicht mehr will?
Widerrufen ist das korrekte Vorgehen
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
Vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. 🙏
Schade natürlich, dass du uns verlassen möchtest. 😕 Gerne können wir gemeinsam den Sachverhalt bezüglich der gültigen Vertragslaufzeit prüfen. Wann kann ich dich dann dazu unter der hinterlegten Rückrufnummer erreichen?
Viele Grüße
Timur
2
von
vor einem Tag
Ich bitte um Rückruf am kommenden Montag zwischen 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Vielen Dank
von
vor 21 Stunden
Ich bitte um Rückruf am kommenden Montag zwischen 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Ich bitte um Rückruf am kommenden Montag zwischen 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Vielen Dank
@Timur K.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von