Anfrage Kulanz Speedport 7
vor einer Stunde
Hallo zusammen,
ich wechsle demnächst von der Telekom zur Congstar. Die entsprechende Kündigungsbestätigung der Telekom liegt mir bereits vor.
Mein Schaltungstermin für den Telekom-Flex-Vertrag war Anfang 2026 . Da ich den Speedport 7 zum Wechsel zu Congstar nicht mehr benötige und ich (nur) noch ein wenig entfernt bin vor Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit bzgl. dem Gerät, möchte ich mich erkundigen, ob es möglich wäre, dass ich das Gerät eher zurückschicken und somit kündigen kann, ohne dass mir ein Schadensersatz für das Mietgerät berechnet wird. Ich würde mich über ein Entgegenkommen sehr freuen. Die Kundendaten habe ich in meinem Profil für das Team hinterlegt.
Vielen Dank vorab für die Hilfe und viele Grüße!
Kurze Randnotiz: Den Router bräuchte ich noch bis zum Schalttermin - also ca. einen Monat noch.
60
0
20
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 20 Stunden
75
0
14
32
0
14
vor einer Stunde
39
0
7
vor 7 Tagen
79
0
11
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor einer Stunde
Du kannst eher zurück schicken
Es fällt ein Schadenersatz von 50%, der Restmiete bis Ende der Laufzeit an
Beispiel
7€ Miete, noch 6 Monate
7x6 = 42€ / 50% = 21€ Schadenersatz
Wenn der Monat rum ist, dann hier kündigen
https://www.telekom.de/hilfe/miete/
Nachtrag ,
Wenn nur noch 2 bis 3 Monate läuft , weil du von Anfang 2026 schreibst , und die Mindestlaufzeit eines Mietgerätes 12 Monate beträgt., dürfte der Schaden sicher bei rund 10€ liegen
7
von
vor 36 Minuten
😁Ist Sonntag, der zweite oder dritte Kaffee ruft
Oh man , Marcel . . .
😁Ist Sonntag, der zweite oder dritte Kaffee ruft
Trotzdem peinlich gerade für mich .
Realschule war ich Einser Kandidat in Mathe
Berufsschule Energieelektroniker, technische Mathematik nur Einsen, Grundlagen Elektrotechnik...
Meisterschule, Elektrotechniker, nur Einsen in, technische Mathematik.
Und ich unterstütze jetzt meine Tochter, 9. Klasse, wo Mathe überhaupt nicht ihr Ding ist
Von daher...
😅
von
vor 32 Minuten
Von daher...
😁Ist Sonntag, der zweite oder dritte Kaffee ruft
Trotzdem peinlich gerade für mich .
Realschule war ich Einser Kandidat in Mathe
Berufsschule Energieelektroniker, technische Mathematik nur Einsen, Grundlagen Elektrotechnik...
Meisterschule, Elektrotechniker, nur Einsen in, technische Mathematik.
Und ich unterstütze jetzt meine Tochter, 9. Klasse, wo Mathe überhaupt nicht ihr Ding ist
Von daher...
😅
PIZZABLECH!!!! 🍕
von
vor 31 Minuten
PIZZABLECH!!!! 🍕
Von daher...
PIZZABLECH!!!! 🍕
Du vergisst nie was 🤣
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 40 Minuten
ob es möglich wäre, dass ich das Gerät eher zurückschicken und somit kündigen kann, ohne dass mir ein Schadensersatz für das Mietgerät berechnet wird
Hallo zusammen,
ich wechsle demnächst von der Telekom zur Congstar. Die entsprechende Kündigungsbestätigung der Telekom liegt mir bereits vor.
Mein Schaltungstermin für den Telekom-Flex-Vertrag war Anfang 2026 . Da ich den Speedport 7 zum Wechsel zu Congstar nicht mehr benötige und ich (nur) noch ein wenig entfernt bin vor Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit bzgl. dem Gerät, möchte ich mich erkundigen, ob es möglich wäre, dass ich das Gerät eher zurückschicken und somit kündigen kann, ohne dass mir ein Schadensersatz für das Mietgerät berechnet wird. Ich würde mich über ein Entgegenkommen sehr freuen. Die Kundendaten habe ich in meinem Profil für das Team hinterlegt.
Vielen Dank vorab für die Hilfe und viele Grüße!
Kurze Randnotiz: Den Router bräuchte ich noch bis zum Schalttermin - also ca. einen Monat noch.
Du gehst und willst noch ein endgegenkommen von der Telekom?
Ich finde, du solltest froh sein, dass man überhaupt die Möglichkeit hat mit dem Schadensersatz Geld einzusparen.
Normalerweise könnte man auch sagen, Vertrag geht über 12 Monate, also zahle für die 12 Monate.
Von daher, passt doch mit dem Schadensersatz, welcher auch übersichtlich ausfallen würde ;)
5
von
vor 19 Minuten
Trotzdem vollkommend getrennte Prozesse
Ich gehe zu einer 100%igen Tochtergesellschaft.
Ich gehe zu einer 100%igen Tochtergesellschaft. Vertragspartner ist weiterhin die Telekom. Wahrscheinlich fließen sogar die kompletten Einnahmen an die Telekom. "Gehen" tue ich also nicht wirklich. Das wäre erst der Fall, wenn ich z. B. einen Kabel-Anschluss bei Vodafone bestellen würde.
Und das mit den 50% ist mir nirgends ersichtlich, lediglich "berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung" und Foren-Kommentare mit AGB-Auszügen von vor 11 Jahren.
Trotzdem vollkommend getrennte Prozesse
Und das mit den 50% ist mir nirgends ersichtlich, lediglich "berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung" und Foren-Kommentare mit AGB-Auszügen von vor 11 Jahren.
Ich gehe zu einer 100%igen Tochtergesellschaft. Vertragspartner ist weiterhin die Telekom. Wahrscheinlich fließen sogar die kompletten Einnahmen an die Telekom. "Gehen" tue ich also nicht wirklich. Das wäre erst der Fall, wenn ich z. B. einen Kabel-Anschluss bei Vodafone bestellen würde.
Und das mit den 50% ist mir nirgends ersichtlich, lediglich "berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung" und Foren-Kommentare mit AGB-Auszügen von vor 11 Jahren.
Das ist so, wurde immer wieder hier kommuniziert.
Kannst uns glauben
Du kannst eher zurück schicken
Es fällt ein Schadenersatz von 50%, der Restmiete bis Ende der Laufzeit an
Beispiel
7€ Miete, noch 6 Monate
7x6 = 42€ / 50% = 21€ Schadenersatz
Wenn der Monat rum ist, dann hier kündigen
https://www.telekom.de/hilfe/miete/
Nachtrag ,
Wenn nur noch 2 bis 3 Monate läuft , weil du von Anfang 2026 schreibst , und die Mindestlaufzeit eines Mietgerätes 12 Monate beträgt., dürfte der Schaden sicher bei rund 10€ liegen
Daher bitte meinen Hinweis beachten
Trotzdem der selbe Vertragspartner - die Rede ist nicht von Prozessen, sondern von "wem man geht" oder?
Das ist so, wurde immer wieder hier kommuniziert.
Kannst uns glauben
Ich gehe zu einer 100%igen Tochtergesellschaft.
Ich gehe zu einer 100%igen Tochtergesellschaft. Vertragspartner ist weiterhin die Telekom. Wahrscheinlich fließen sogar die kompletten Einnahmen an die Telekom. "Gehen" tue ich also nicht wirklich. Das wäre erst der Fall, wenn ich z. B. einen Kabel-Anschluss bei Vodafone bestellen würde.
Und das mit den 50% ist mir nirgends ersichtlich, lediglich "berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung" und Foren-Kommentare mit AGB-Auszügen von vor 11 Jahren.
Trotzdem vollkommend getrennte Prozesse
Und das mit den 50% ist mir nirgends ersichtlich, lediglich "berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung" und Foren-Kommentare mit AGB-Auszügen von vor 11 Jahren.
Ich gehe zu einer 100%igen Tochtergesellschaft. Vertragspartner ist weiterhin die Telekom. Wahrscheinlich fließen sogar die kompletten Einnahmen an die Telekom. "Gehen" tue ich also nicht wirklich. Das wäre erst der Fall, wenn ich z. B. einen Kabel-Anschluss bei Vodafone bestellen würde.
Und das mit den 50% ist mir nirgends ersichtlich, lediglich "berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung" und Foren-Kommentare mit AGB-Auszügen von vor 11 Jahren.
Das ist so, wurde immer wieder hier kommuniziert.
Kannst uns glauben
Du kannst eher zurück schicken
Es fällt ein Schadenersatz von 50%, der Restmiete bis Ende der Laufzeit an
Beispiel
7€ Miete, noch 6 Monate
7x6 = 42€ / 50% = 21€ Schadenersatz
Wenn der Monat rum ist, dann hier kündigen
https://www.telekom.de/hilfe/miete/
Nachtrag ,
Wenn nur noch 2 bis 3 Monate läuft , weil du von Anfang 2026 schreibst , und die Mindestlaufzeit eines Mietgerätes 12 Monate beträgt., dürfte der Schaden sicher bei rund 10€ liegen
Daher bitte meinen Hinweis beachten
Hast du mir aktuelle AGBs o.Ä. wo das öffentlich ersichtlich ist? In den AGBs, die ich bei Vertragsabschluss erhalten habe, finde ich keinen derartigen Auszug.
0
von
vor 17 Minuten
Trotzdem der selbe Vertragspartner - die Rede ist nicht von Prozessen, sondern von "wem man geht" oder?
Trotzdem vollkommend getrennte Prozesse
Trotzdem der selbe Vertragspartner - die Rede ist nicht von Prozessen, sondern von "wem man geht" oder?
Das ist so, wurde immer wieder hier kommuniziert.
Kannst uns glauben
Hast du mir aktuelle AGBs o.Ä. wo das öffentlich ersichtlich ist? In den AGBs, die ich bei Vertragsabschluss erhalten habe, finde ich keinen derartigen Auszug.
Du verstehst das nicht
Ist zwar ne Tochtergesellschaft, aber alles getrennt.
Kündige einfach und gut ist
0
von
vor 10 Minuten
Ist zwar ne Tochtergesellschaft, aber alles getrennt.
Trotzdem der selbe Vertragspartner - die Rede ist nicht von Prozessen, sondern von "wem man geht" oder?
Du verstehst das nicht
Ist zwar ne Tochtergesellschaft, aber alles getrennt.
Kündige einfach und gut ist
siehe:
die Rede ist nicht von Prozessen, sondern von "wem man geht" oder?
Trotzdem vollkommend getrennte Prozesse
Trotzdem der selbe Vertragspartner - die Rede ist nicht von Prozessen, sondern von "wem man geht" oder?
Das ist so, wurde immer wieder hier kommuniziert.
Kannst uns glauben
Hast du mir aktuelle AGBs o.Ä. wo das öffentlich ersichtlich ist? In den AGBs, die ich bei Vertragsabschluss erhalten habe, finde ich keinen derartigen Auszug.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 39 Minuten
noch ein wenig entfernt bin vor Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit bzgl. dem Gerät,
Hallo zusammen,
ich wechsle demnächst von der Telekom zur Congstar. Die entsprechende Kündigungsbestätigung der Telekom liegt mir bereits vor.
Mein Schaltungstermin für den Telekom-Flex-Vertrag war Anfang 2026 . Da ich den Speedport 7 zum Wechsel zu Congstar nicht mehr benötige und ich (nur) noch ein wenig entfernt bin vor Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit bzgl. dem Gerät, möchte ich mich erkundigen, ob es möglich wäre, dass ich das Gerät eher zurückschicken und somit kündigen kann, ohne dass mir ein Schadensersatz für das Mietgerät berechnet wird. Ich würde mich über ein Entgegenkommen sehr freuen. Die Kundendaten habe ich in meinem Profil für das Team hinterlegt.
Vielen Dank vorab für die Hilfe und viele Grüße!
Kurze Randnotiz: Den Router bräuchte ich noch bis zum Schalttermin - also ca. einen Monat noch.
Na wenn wir hier von zwei Monaten reden nimmste die Kosten auf deine Kappe und kündigst das Ding. die paar Euronen reissen dir nun kein Loch in die Buxe.
4
von
vor 21 Minuten
Tun sie nicht. Kosten für einen Router zu zahlen, der in einer Box monatelang ausgeschaltet ist, und darauf wartet zurückgeschickt zu werden sind jedoch trotzdem (unnötige) Kosten. Es ist eine freundliche Anfrage, und genau eben deshalb, weil es wenige Monate sind, das ganze evtl. noch einfacher zu handhaben ist - wenn nicht, dann ist das auch kein Problem.
Mietgeräte sind eigenständige Verträge.
0
von
vor 14 Minuten
Mietgeräte sind eigenständige Verträge.
Tun sie nicht. Kosten für einen Router zu zahlen, der in einer Box monatelang ausgeschaltet ist, und darauf wartet zurückgeschickt zu werden sind jedoch trotzdem (unnötige) Kosten. Es ist eine freundliche Anfrage, und genau eben deshalb, weil es wenige Monate sind, das ganze evtl. noch einfacher zu handhaben ist - wenn nicht, dann ist das auch kein Problem.
Mietgeräte sind eigenständige Verträge.
Ist mir bewusst, sonst hätte ich die ursprüngliche Frage gar nicht gestellt :)
Trotzdem erfüllen Sie IMO keinen Mehrwert, wenn man in grob 99% der Fälle beim nächsten Anbieter einen anderen Router bekommt, der die Arbeit dann erledigt und man wahrscheinlich den Speedport 7 sowieso nicht für einen anderen Anbieter dann konfigurieren kann, geschweige denn die Zugangsdaten aus dem Router verändern kann.
0
von
vor 13 Minuten
@xdsluser
Es ist ja nicht die Schuld von der Telekom, wenn du von hier weg möchtest, oder?
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor weniger als einer Minute
ich wechsle demnächst von der Telekom zur Congstar. Die entsprechende Kündigungsbestätigung der Telekom liegt mir bereits vor.
Mein Schaltungstermin für den Telekom-Flex-Vertrag war Anfang 2026 . Da ich den Speedport 7 zum Wechsel zu Congstar nicht mehr benötige
Hallo zusammen,
ich wechsle demnächst von der Telekom zur Congstar. Die entsprechende Kündigungsbestätigung der Telekom liegt mir bereits vor.
Mein Schaltungstermin für den Telekom-Flex-Vertrag war Anfang 2026 . Da ich den Speedport 7 zum Wechsel zu Congstar nicht mehr benötige und ich (nur) noch ein wenig entfernt bin vor Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit bzgl. dem Gerät, möchte ich mich erkundigen, ob es möglich wäre, dass ich das Gerät eher zurückschicken und somit kündigen kann, ohne dass mir ein Schadensersatz für das Mietgerät berechnet wird. Ich würde mich über ein Entgegenkommen sehr freuen. Die Kundendaten habe ich in meinem Profil für das Team hinterlegt.
Vielen Dank vorab für die Hilfe und viele Grüße!
Kurze Randnotiz: Den Router bräuchte ich noch bis zum Schalttermin - also ca. einen Monat noch.
Mal eine ganz andere Frage in die Runde - ist der Speedport 7 am congstar Anschluss überhaupt nutzbar?
Die MeinMagenta App ist ja eher nicht für einen congstar Vertrag, und die benötigt man ja wohl zur Einrichtung des Speedport 7.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
von