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Am neuen Wohnort Leistung nicht möglich, dennoch muss ich weiter bezahlen

4 years ago

Liebes Forum Team,

 

da ich zum 1.6. in eine neue Wohung ziehe, in der es nur Möglich ist einen Kabelanschluss von NetAachen zu beziehen habe ich schriftlich meinen Internetvertrag bei der Telekom gekündigt.

Nun habe ich eine Kündigung zum 30.06 erhalten, ich müsste also einen Monat mehr bezahlen, obwohl die Leistung nicht erbracht werden kann.

 

Ist das Verbraucherschutz-technich erlaubt? Oder ist es möglich den Vertrag zum 31.05 zu Kündigen?

Hat damit jemand Erfahrung gemacht & wie seid ihr dabei vorgegangen? Evtl. auch mit Rechtsbeistand?

 

Ich freue mich auf eure Einschätzung.

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      4 years ago

      HAllo @FabiAacdu hast nach TKG ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Moanten ab März, d.h. März voll, April voll, Mai voll und Juni voll! Das ist legitim!

      Wie lang ghet denn deine nromale Laufzeit!

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    • Accepted Solution

      accepted by

      4 years ago

      Das ist im Telekommunikationsgesetz sogar ausdrücklich so vorgesesehen. §48 Abs. 8 Satz 3 TKG :

       

      Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

       

      Die Telekom handhabt die Sache noch halbwegs Kundenfreundlich. Es heißt, bei anderen Anbietern liefe die Dreimonatsfrist erst am Tag des Umzugs los.

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    • 4 years ago

      Es ist nicht nur von Seiten des Verbraucherschutz erlaubt, die Vorschriften der Bundesnetzagentur sehen so aus das man nach dem Umzug noch drei Monate zahlen muß.

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    • 4 years ago

      Hallo @FabiAac,

      herzlich willkommen in der Community.

      Wie ich sehe konnte dir die Community schon weiter helfen. Falls nochmal etwas sein sollte, melde dich gerne wieder.

      Ganz liebe Grüße
      Neele G.

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