AGB vs. TKG bei Entschädigung
vor 3 Jahren
Wie verhält es sich mit der in den AGB abgesicherten „nur“ 97 %-Verfügbarkeit?
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49657.pdf?
Wenn hier bereits vom 3. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html
Die Telekom erbringt folgende Leistungen:
2 Internet-Zugang
Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zu- gangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.
Wozu bedarf es dann noch dieser Einschränkung, wenn doch ab 3. Tag Ausfall Entschädigung zusteht?
Weil auf eine mittlere Verfügbarkeit schränkt das TKG nicht ein, da ist klar ab Tag 1 die Rede.
——
Edit: nach Hinweis von 1. Tag auf 3. Tag korrigiert.
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