Gelöst
Abbuchung des vollen Rechnungsbetrags trotz Kündigung
vor 3 Jahren
Ich habe bei der Telekom zum 11ten Januar gekündigt. Leider wurde mir am Ende des Monats der volle Betrag abgebucht. Wieso muss ich für eine nicht geleistete Dienstleistung den vollen Betrag zahlen?
Viele Grüße
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @HessyJames
Herzlich willkommen in der Communitiy
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Das ist normal... Das ist bekannt. Das kundencenter ist immer hinterher.. Du wirst noch eine weitere Rechnung bekommen und danach eine Gutschrift. Weil das System momentan deine Kündigung im Kundencenter nicht kennt.
Schriftliche Bestätigung zählt. Also, mach dir keine Sorgen.
Viele, die kündigen, schreiben das gleiche Problem.
Erst mit Durchführung der Kündigung zum 11. Januar 2022 geht der Status auf abgeschlossen über, und danach erfolgt die Schlussrechnung mit Gutschrift.
Hier nochmal vom Teamie
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Kuendigung-wird-nicht-im-Kundencenter-angezeigt/m-p/5525061#M417705
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vor 3 Jahren
Ich habe bei der Telekom zum 11ten Januar gekündigt. Leider wurde mir am Ende des Monats der volle Betrag abgebucht. Wieso muss ich für eine nicht geleistete Dienstleistung den vollen Betrag zahlen? Viele Grüße
Ich habe bei der Telekom zum 11ten Januar gekündigt. Leider wurde mir am Ende des Monats der volle Betrag abgebucht. Wieso muss ich für eine nicht geleistete Dienstleistung den vollen Betrag zahlen?
Viele Grüße
Weils die Telekom nicht anderst auf die Reihe bekommt.
Zuviel gezahlte Beträge werden mit der Abschlussrechnung erstattet.
Ende des Monats Januar? Das war dann bereits der Betrag für Februar!
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vor 3 Jahren
- Ich habe bei der Telekom zum 11ten Januar gekündigt. - Wieso muss ich für eine nicht geleistete Dienstleistung den vollen Betrag zahlen?
- Wieso muss ich für eine nicht geleistete Dienstleistung den vollen Betrag zahlen?
Weil wahrscheinlich kostenpflichtige Telefongespräche nur bis zum 14.12.21 berücksichtigt wurden und noch keine Schlussrechnung erstellt wurde. (?)
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Antwort
von
vor 3 Jahren
. . . . . . . Weil wahrscheinlich kostenpflichtige Telefongespräche nur bis zum 14.12.21 berücksichtigt wurden . . .
Weil wahrscheinlich kostenpflichtige Telefongespräche nur bis zum 14.12.21 berücksichtigt wurden . . .
Das wäre aber kein Grund, den festen Monatsbetrag für den vollen Monat zu kassieren!
P.S.
Ich gehe sowieso davon aus, dass da der volle Monatsbetrag für den Februar gerechnet wurde.
Also für einen Monat, in dem gar keine vertraglich Bindung mehr besteht.
P.S.
Wenn ich "Herr Telekom" wäre, würde ich es in etwa genau so machen, wie es die Telekom macht.
Denn das ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht die richtige Lösung.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Das wäre aber kein Grund, den festen Monatsbetrag für den vollen Monat zu kassieren!
Hab ich das behauptet? Würde die Telekom ihre Rechnungen grundsätzlich rückwirkend erstellen, gäbe es solche Probleme gar nicht erst.
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Uneingeloggter Nutzer
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