Gelöst

70-jährige Telekom-Kundin: Plötzlich neuer 24-Monats-Vertrag für knapp 60 €!

vor 5 Stunden

Hallo zusammen,

wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

  • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
  • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
  • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
  • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
  • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

  • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
  • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
  • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
  • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
  • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

5. Was wir von der Telekom erwarten

Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

Vielen Dank.

Letzte Aktivität

vor weniger als einer Minute

von

Gelöschter Nutzer

215

0

96

    • vor 5 Stunden

      VeritatiDeditus

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen.

      Das ist natürlich unglücklich.

      Es gab auch Rechnung, aber doch bestimmt Abbuchungen?

      Was ist denn der Auslöser im Juli gewesen?

      0

      4

      von

      vor 5 Stunden

      VeritatiDeditus

      Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht. 

      Es geht hier um das wirksame Zustandekommen eines Vertrages. Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht. 

      VeritatiDeditus

      Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht. 

      Das ist richtig, es bezog sich auf das "unglücklich".

      0

      von

      vor 5 Stunden

      VeritatiDeditus

      Hätten Sie alles gelesen, dann wüssten Sie, dass der Auslöser unbekannt ist.

      Es geht hier um das wirksame Zustandekommen eines Vertrages. Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht.  Hätten Sie alles gelesen, dann wüssten Sie, dass der Auslöser unbekannt ist. Vermutlich wurde sie angerufen und über den Tisch gezogen. Sie selbst hat nichts aktiv beauftragt oder unterschrieben.

      VeritatiDeditus

      Hätten Sie alles gelesen, dann wüssten Sie, dass der Auslöser unbekannt ist.

      Das habe ich gelesen, war aber auch nicht meine Farge.

      VeritatiDeditus

      Vermutlich

      Es geht hier um das wirksame Zustandekommen eines Vertrages. Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht.  Hätten Sie alles gelesen, dann wüssten Sie, dass der Auslöser unbekannt ist. Vermutlich wurde sie angerufen und über den Tisch gezogen. Sie selbst hat nichts aktiv beauftragt oder unterschrieben.

      VeritatiDeditus

      Vermutlich

      Also weiß Du das gar nicht? Schade.

      wolliballa

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      @VeritatiDeditus Wow. Was für ein Text.  Hat die KI dabei geholfen?  Aber zählen heute bereits 70jährige zur 'gefährdeten' Clientel, wenn das Rentenalter bereits bei 67 angelangt ist? Da hätten wir mit unserer Alterspyramide allerdings echte Probleme.

      Meine Eltern haben uns Kindern damals eingeschärft, an der Haustür und am Telefon keine Verträge zu machen.

      Ich bin übrigens 72+ und neben meiner selbsständigen Tätigkeit ehrenamtlich als Sicherheitsberater f. Senioren unterwegs.

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      wolliballa

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      Hatte ich auch schon gefragt. Man weiß es nicht.

      von

      vor 5 Stunden

      @VeritatiDeditus "Vermutlich wurde sie angerufen und über den Tisch gezogen. "   Vermutlich? Und nix festes ? Und dann dieser Aufriss?

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      @VeritatiDeditus Wow. Was für ein Text.  Hat die KI dabei geholfen?  Aber zählen heute bereits 70jährige zur 'gefährdeten' Clientel, wenn das Rentenalter bereits bei 67 angelangt ist? Da hätten wir mit unserer Alterspyramide allerdings echte Probleme.

      Meine Eltern haben uns Kindern damals eingeschärft, an der Haustür und am Telefon keine Verträge zu machen.

      Ich bin übrigens 72+ und neben meiner selbsständigen Tätigkeit ehrenamtlich als Sicherheitsberater f. Senioren unterwegs.

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      7

      von

      vor 3 Stunden

      @mboettcher Das Thema 'SPAM' dürfte irrelevant sein..... 

      0

      von

      vor 3 Stunden

      mboettcher

      sondern das es wohl an einer Bestätigung der vorvertraglichen Zusammenfassung fehlt.

      wolliballa

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      @VeritatiDeditus Wow. Was für ein Text.  Hat die KI dabei geholfen?  Aber zählen heute bereits 70jährige zur 'gefährdeten' Clientel, wenn das Rentenalter bereits bei 67 angelangt ist? Da hätten wir mit unserer Alterspyramide allerdings echte Probleme.

      Meine Eltern haben uns Kindern damals eingeschärft, an der Haustür und am Telefon keine Verträge zu machen.

      Ich bin übrigens 72+ und neben meiner selbsständigen Tätigkeit ehrenamtlich als Sicherheitsberater f. Senioren unterwegs.

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      wolliballa Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      Das ist völlig unerheblich. Ich konnte selbst feststellen, dass man anläßlich einer Störungsmeldung versuchte den Vertrag zu „verbessern“, sprich einen Wechsel zu einem teureren Vertrag zu erreichen. Trotz meiner Ablehnung versuchte der Support das Theme mehrfach im Gespräch erneut aufzugreifen.

      Wesentlich ist hier nicht das Alter der Dame, ich finde es auch despektierlich 70-Jährige zu Quasi-Dementen zu erklären, sondern das es wohl an einer Bestätigung der vorvertraglichen Zusammenfassung fehlt. Diese soll ja im Spamordner gelandet sein. 

      mboettcher

      sondern das es wohl an einer Bestätigung der vorvertraglichen Zusammenfassung fehlt.

      Die kann aber auch anders als schriftlich erfolgen, oder?

      0

      von

      vor 2 Stunden

      falk2010

      Die kann aber auch anders als schriftlich erfolgen, oder?

      mboettcher

      sondern das es wohl an einer Bestätigung der vorvertraglichen Zusammenfassung fehlt.

      Das ist völlig unerheblich. Ich konnte selbst feststellen, dass man anläßlich einer Störungsmeldung versuchte den Vertrag zu „verbessern“, sprich einen Wechsel zu einem teureren Vertrag zu erreichen. Trotz meiner Ablehnung versuchte der Support das Theme mehrfach im Gespräch erneut aufzugreifen. Wesentlich ist hier nicht das Alter der Dame, ich finde es auch despektierlich 70-Jährige zu Quasi-Dementen zu erklären, sondern das es wohl an einer Bestätigung der vorvertraglichen Zusammenfassung fehlt. Diese soll ja im Spamordner gelandet sein. 
      mboettcher

      sondern das es wohl an einer Bestätigung der vorvertraglichen Zusammenfassung fehlt.

      Die kann aber auch anders als schriftlich erfolgen, oder?

      falk2010

      Die kann aber auch anders als schriftlich erfolgen, oder?

      @falk2010 die Telekom schreibt folgendes 

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/bestellung/vertragsgenehmigung?samChecked=true

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Sehr „schönes“ Beispiel zu den leider gängigen Vertriebspraktiken heutzutage, genau so ist es und nicht nur aber explizit auch auf die Telekom bezogen.

      Moralisch verwerflich, rechtlich zulässig ohne auf den Einzelfall abzustellen. Nicht der Kunde zählt sondern der Teilhaber.

      Ich wiederhole die Frage der Vorredner, was war der Anlass des (vermutlichen) Gesprächs? Info-Service aktiv?

      0

      4

      von

      vor 5 Stunden

      @VeritatiDeditus Ich denke nicht , dass es bei diesen Verträgen der aktiven schriftlichen Zustimmung bedarf.  Genau deshalb  gibt es ja bei Telefon/Haustür/Online-Verträgen die Widerrufs-Regeln ( Nicht WIDERSPRUCH!).

      von

      vor 4 Stunden

      User Pasted image

      0

      von

      vor 4 Stunden

      Es ändert nichts, wenn Sie Ihre Unwissenheit zigfach wiederholen. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      VeritatiDeditus

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Sind wier hier nun bei CSI Telekom? Prüf den Briefwechsel, Emails, etc. Wie kommt man drei MOnate später aus so einen WoT? 

      Man man man man ......

      0

      8

      von

      vor 4 Stunden

      VeritatiDeditus

      Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      Wir haben alles ausführlich erläutert. Offen und ehrlich. Wir erwarten auch keine Antwort von anderen Kunden, sondern möchte gerne ganz öffentlich wissen, wie die Telekom den Sachverhalt einordnet. Dass es in diesem Forum auch Klugscheißer, Besserwisser und Deppen gibt haben wir schon bemerkt. Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      VeritatiDeditus

      Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      @VeritatiDeditus 

      Nutzer können dein Problem nicht lösen.

      Du hättest auch einfach die Hotline anrufen können.

      Hier im öffentlichen Forum Forderungen zu stellen ist nicht zielführend.

      Vertraglich ist alles sauber.

      Was aber immer geht, höflich um Kulanz zu bitten, direkt an das Telekom-Hilft Team.

      von

      vor 3 Stunden

      everything

      Vertraglich ist alles sauber.

      VeritatiDeditus

      Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      Wir haben alles ausführlich erläutert. Offen und ehrlich. Wir erwarten auch keine Antwort von anderen Kunden, sondern möchte gerne ganz öffentlich wissen, wie die Telekom den Sachverhalt einordnet. Dass es in diesem Forum auch Klugscheißer, Besserwisser und Deppen gibt haben wir schon bemerkt. Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      VeritatiDeditus

      Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      @VeritatiDeditus 

      Nutzer können dein Problem nicht lösen.

      Du hättest auch einfach die Hotline anrufen können.

      Hier im öffentlichen Forum Forderungen zu stellen ist nicht zielführend.

      Vertraglich ist alles sauber.

      Was aber immer geht, höflich um Kulanz zu bitten, direkt an das Telekom-Hilft Team.

      everything Vertraglich ist alles sauber.

      Und das weißt du woher? Ich kenne weder @VeritatiDeditus  noch seine Mutter oder den Telekom-Mitarbeiter, mit dem telefoniert wurde. Folglich kann ich nicht sagen, ob alles sauber abgelaufen ist oder nicht.

      0

      von

      vor 2 Stunden

      mboettcher

      nd das weißt du woher? Ich kenne weder @VeritatiDeditus  noch seine Mutter oder den Telekom-Mitarbeiter, mit dem telefoniert wurde. Folglich kann ich nicht sagen, ob alles sauber abgelaufen ist oder nicht.

      everything

      Vertraglich ist alles sauber.

      @VeritatiDeditus  Nutzer können dein Problem nicht lösen. Du hättest auch einfach die Hotline anrufen können. Hier im öffentlichen Forum Forderungen zu stellen ist nicht zielführend. Vertraglich ist alles sauber. Was aber immer geht, höflich um Kulanz zu bitten, direkt an das Telekom-Hilft Team.
      everything Vertraglich ist alles sauber.

      Und das weißt du woher? Ich kenne weder @VeritatiDeditus  noch seine Mutter oder den Telekom-Mitarbeiter, mit dem telefoniert wurde. Folglich kann ich nicht sagen, ob alles sauber abgelaufen ist oder nicht.

      mboettcher

      nd das weißt du woher? Ich kenne weder @VeritatiDeditus  noch seine Mutter oder den Telekom-Mitarbeiter, mit dem telefoniert wurde. Folglich kann ich nicht sagen, ob alles sauber abgelaufen ist oder nicht.

      anhand des Mail Protokolls, wenn die VVI aber schriftlich bestätigt werden muss, ist nichts sauber gelaufen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Das wird nicht passieren.

      Das mündliche Anpreisen von unglaublichen Vorteilen bei Vertragsänderungen durch Provisionsjäger wird nicht verschwinden und endet immer mit

      "Sagen sie einfach ja" oder "unterschreiben sie hier" + "um den Rest kümmern wir uns".

      Wo beginnt "älter"?

      Die einzige ungleiche Behandlung der Kunden sind die sog. Young-Tarife.

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      Es gibt hier im Forum immer wieder  ähnliche Fälle, bei denen "plötzliche" Vertragsabschlüsse bemängelt werden.

      Habt ihr denn privat auch sofort die Telekom-Drittanbieterdienste gesperrt?

      Telekom-Provisionsjäger sind übrigens nicht die einzigen Cold-Caller.

      KI-Caller sind gerade im Kommen, sie zeichnen Audio auf und warten lediglich auf eine eingestreutes "ja" irgendwo im Redefluss.

      Schon hat man einen Vertrag an der Backe mit 14 Tagen Widerrufsrecht.

      Nach 70 kommen 71, 72++ usw., das Hirn degeneriert unausweichlich, ab 80 kommen Alzheimer und Makuladegeneration dazu ...

      Alles nicht vorteilhaft gegen Überredungsprofis.

      Habt ihr der 70jährigen eingeschärft, KEINERLEI unbekannte Telefonanrufe anzunehmen, bis ihr die Rufnummer überprüft habt?

      Gleiches an der Wohnungstür innen auf einem A4-Blatt mit Tesa geklebt, darauf geschrieben  "Danke, ich kaufe nichts ... und Tür zu".

      Private Sperren kann man sowohl in Smartfones als auch in Festnetztelefonie durchführen.

      Dito. für ALLE privaten Daten, insb. IBAN, Adresse, eMail, PersonalausweisNr.  ... ?

      0

      2

      von

      vor 5 Stunden

      MPM30GB

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Das wird nicht passieren.

      Das mündliche Anpreisen von unglaublichen Vorteilen bei Vertragsänderungen von Provisionsjägern

      Wo beginnt "älter"?

      Die einzige ungleiche Behandlung der Kunden sind die sog. Young-Tarife.

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      Es gibt hier im Forum immer wieder  ähnliche Fälle, bei denen "plötzliche" Vertragsabschlüsse bemängelt werden.

      Habt ihr denn privat auch sofort die Telekom-Drittanbieterdienste gesperrt?

      Telekom-Provisionsjäger sind übrigens nicht die einzigen Cold-Caller.

      Habt ihr der 70jährigen eingeschärft, KEINERLEI Telefonanrufe anzunehmen, bis ihr die Rufnummer überprüft habt?

      Private Sperren kann man sowohl in Smartfones als auch in Festnetztelefonie durchführen.

      Dito. für ALLE privaten Daten, insb. IBAN, Adresse ... ?

      MPM30GB

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      Was sind "Geringrenten", und was haben die mit den Telekom-Tarifen zu tun?

      MPM30GB

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Das wird nicht passieren.

      Das mündliche Anpreisen von unglaublichen Vorteilen bei Vertragsänderungen von Provisionsjägern

      Wo beginnt "älter"?

      Die einzige ungleiche Behandlung der Kunden sind die sog. Young-Tarife.

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      Es gibt hier im Forum immer wieder  ähnliche Fälle, bei denen "plötzliche" Vertragsabschlüsse bemängelt werden.

      Habt ihr denn privat auch sofort die Telekom-Drittanbieterdienste gesperrt?

      Telekom-Provisionsjäger sind übrigens nicht die einzigen Cold-Caller.

      Habt ihr der 70jährigen eingeschärft, KEINERLEI Telefonanrufe anzunehmen, bis ihr die Rufnummer überprüft habt?

      Private Sperren kann man sowohl in Smartfones als auch in Festnetztelefonie durchführen.

      Dito. für ALLE privaten Daten, insb. IBAN, Adresse ... ?

      MPM30GB

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      Für was genau?

      von

      vor 2 Stunden

      MPM30GB

      Nach 70 kommen 71, 72++ usw., das Hirn degeneriert unausweichlich, ab 80 kommen Alzheimer und Makuladegeneration dazu ...

      Alles nicht vorteilhaft gegen Überredungsprofis.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Das wird nicht passieren.

      Das mündliche Anpreisen von unglaublichen Vorteilen bei Vertragsänderungen durch Provisionsjäger wird nicht verschwinden und endet immer mit

      "Sagen sie einfach ja" oder "unterschreiben sie hier" + "um den Rest kümmern wir uns".

      Wo beginnt "älter"?

      Die einzige ungleiche Behandlung der Kunden sind die sog. Young-Tarife.

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      Es gibt hier im Forum immer wieder  ähnliche Fälle, bei denen "plötzliche" Vertragsabschlüsse bemängelt werden.

      Habt ihr denn privat auch sofort die Telekom-Drittanbieterdienste gesperrt?

      Telekom-Provisionsjäger sind übrigens nicht die einzigen Cold-Caller.

      KI-Caller sind gerade im Kommen, sie zeichnen Audio auf und warten lediglich auf eine eingestreutes "ja" irgendwo im Redefluss.

      Schon hat man einen Vertrag an der Backe mit 14 Tagen Widerrufsrecht.

      Nach 70 kommen 71, 72++ usw., das Hirn degeneriert unausweichlich, ab 80 kommen Alzheimer und Makuladegeneration dazu ...

      Alles nicht vorteilhaft gegen Überredungsprofis.

      Habt ihr der 70jährigen eingeschärft, KEINERLEI unbekannte Telefonanrufe anzunehmen, bis ihr die Rufnummer überprüft habt?

      Gleiches an der Wohnungstür innen auf einem A4-Blatt mit Tesa geklebt, darauf geschrieben  "Danke, ich kaufe nichts ... und Tür zu".

      Private Sperren kann man sowohl in Smartfones als auch in Festnetztelefonie durchführen.

      Dito. für ALLE privaten Daten, insb. IBAN, Adresse, eMail, PersonalausweisNr.  ... ?

      MPM30GB

      Nach 70 kommen 71, 72++ usw., das Hirn degeneriert unausweichlich, ab 80 kommen Alzheimer und Makuladegeneration dazu ...

      Alles nicht vorteilhaft gegen Überredungsprofis.

      Ist das eine Prognose der eigenen Zukunft, oder wie kommst du auf die Aussagen zu Alzheimer etc.? Ich kenne sowohl junge Leute, bei denen ich am Verstand zweifle, und recht fitte, scharfsinnige 90-Jährige. Da man unweigerlich älter wird, die eigene gesundheitliche Entwicklung in geistiger wie körperlicher Hinsicht aber nicht kennt, empfiehlt es sich unnötige Spekulationen über über den Zustand Dritter, egal welchen Alters, zu unterlassen. Es ist schlicht nicht zielführend. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      VeritatiDeditus

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Kann die Telekom nichts für, ausserdem müssen die Vvi`s bestätigt werden. Also sehr unwahrscheinlich das dort nichts aktiv passierte. 

      VeritatiDeditus

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      So ist es, wie bei jedem Verrtag mir Laufzeit. Danke an den Gesetzgeber. 

      VeritatiDeditus

      Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?

      Fragt die Mutter

      0

      10

      von

      vor 3 Stunden

      Smart-und-Clever

      Die Vogel Strauß Technik dürfte da wohl nicht funktionieren.

      Die Mailadresse wird schließlich vom Kunden selbst verifiziert, mit den Postfacheinstellungen hat der Anbieter nichts zu tun.

      mboettcher

      da der Kram ja im Spamordner landete.

      Wird sich wohl herausstellen, dass sie der Vorvertraglichen Information nicht zugestimmt hat, da der Kram ja im Spamordner landete. Damit wäre dann die Forderung nach Rückabwicklung berechtigt.
      mboettcher

      da der Kram ja im Spamordner landete.

      Die Vogel Strauß Technik dürfte da wohl nicht funktionieren.

      Die Mailadresse wird schließlich vom Kunden selbst verifiziert, mit den Postfacheinstellungen hat der Anbieter nichts zu tun.

      Vielleicht gab es ja auch Sonderpreise, die verlockend waren.

      Auch die Rechnungen wurden akzeptiert und die Geschäftsfähigkeit ist auch gegeben.

      Ob Recht oder Unrecht entscheiden aber andere.

      Smart-und-Clever

      Die Vogel Strauß Technik dürfte da wohl nicht funktionieren.

      Die Mailadresse wird schließlich vom Kunden selbst verifiziert, mit den Postfacheinstellungen hat der Anbieter nichts zu tun.

      Ob „Vogel Strauß“ oder nicht: solange ein Kunde der Zusammenfassung der neuen Vertragsbedingungen nicht aktiv zugestimmt hat, spielen weder die Postfacheinstellungen noch das Wetter eine Rolle. Ein Vertrag kommt ohne diese Zustimmung schlicht nicht zustande. 

      von

      vor 2 Stunden

      mboettcher

      Ein Vertrag kommt ohne diese Zustimmung schlicht nicht zustande. 

      Smart-und-Clever

      Die Vogel Strauß Technik dürfte da wohl nicht funktionieren.

      Die Mailadresse wird schließlich vom Kunden selbst verifiziert, mit den Postfacheinstellungen hat der Anbieter nichts zu tun.

      Die Vogel Strauß Technik dürfte da wohl nicht funktionieren. Die Mailadresse wird schließlich vom Kunden selbst verifiziert, mit den Postfacheinstellungen hat der Anbieter nichts zu tun. Vielleicht gab es ja auch Sonderpreise, die verlockend waren. Auch die Rechnungen wurden akzeptiert und die Geschäftsfähigkeit ist auch gegeben. Ob Recht oder Unrecht entscheiden aber andere.
      Smart-und-Clever

      Die Vogel Strauß Technik dürfte da wohl nicht funktionieren.

      Die Mailadresse wird schließlich vom Kunden selbst verifiziert, mit den Postfacheinstellungen hat der Anbieter nichts zu tun.

      Ob „Vogel Strauß“ oder nicht: solange ein Kunde der Zusammenfassung der neuen Vertragsbedingungen nicht aktiv zugestimmt hat, spielen weder die Postfacheinstellungen noch das Wetter eine Rolle. Ein Vertrag kommt ohne diese Zustimmung schlicht nicht zustande. 

      mboettcher

      Ein Vertrag kommt ohne diese Zustimmung schlicht nicht zustande. 

      Nachdem niemand von uns bei dem Kundengespräch dabei war, weiß auch niemand, ob die Zustimmung während des Gesprächs gegeben wurde.

      Wie bereits erwähnt, ob richtig oder falsch wird nicht hier entschieden.

      von

      vor 2 Stunden

      Smart-und-Clever

      Nachdem niemand von uns bei dem Kundengespräch dabei war, weiß auch niemand, ob die Zustimmung während des Gesprächs gegeben wurde.

      mboettcher

      Ein Vertrag kommt ohne diese Zustimmung schlicht nicht zustande. 

      Ob „Vogel Strauß“ oder nicht: solange ein Kunde der Zusammenfassung der neuen Vertragsbedingungen nicht aktiv zugestimmt hat, spielen weder die Postfacheinstellungen noch das Wetter eine Rolle. Ein Vertrag kommt ohne diese Zustimmung schlicht nicht zustande. 
      mboettcher

      Ein Vertrag kommt ohne diese Zustimmung schlicht nicht zustande. 

      Nachdem niemand von uns bei dem Kundengespräch dabei war, weiß auch niemand, ob die Zustimmung während des Gesprächs gegeben wurde.

      Wie bereits erwähnt, ob richtig oder falsch wird nicht hier entschieden.

      Smart-und-Clever

      Nachdem niemand von uns bei dem Kundengespräch dabei war, weiß auch niemand, ob die Zustimmung während des Gesprächs gegeben wurde.

      wie schon erwähnt, die Zustimmung muss zwingend bei der Telekom dokumentiert sein sonst gibt es keine AB

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      VeritatiDeditus

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026,

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026,

      @VeritatiDeditus 

      Kam leider zustande, da sie nicht widersprochen hat.

      Jetzt kann man nichts mehr machen, da sie auch noch voll geschäftsfähig ist.

      26

      von

      vor 2 Stunden

      falk2010

      Tatsächlich finden ich unter dem Link "Zustimmung" für Online-Buchungen.

      der_Lutz

      Ich bin durchaus in der Lage, selbst zu lesen.

      @falk2010 Ich bin durchaus in der Lage, selbst zu lesen. Insbesondere bei Links, die ich selbst erstellt habe, ist mir deren Inhalt selbstverständlich bekannt. Es ist daher nicht erforderlich, mir den Inhalt meiner eigenen Verlinkungen nochmals zu erläutern.
      der_Lutz

      Ich bin durchaus in der Lage, selbst zu lesen.

      Ich weiß.... 😎

      Aber @everything hob ja auf das "schriftlich" ab.

      Tatsächlich finden ich unter dem Link "Zustimmung" für Online-Buchungen.

      falk2010

      Tatsächlich finden ich unter dem Link "Zustimmung" für Online-Buchungen.

      Ja, ich auch, aber was ist am Telefon, gleich Frage wie an @der_Lutz 

      0

      von

      vor 2 Stunden

      everything

      Ihr redet immer um den heißen Brei.

      der_Lutz

      Zum wiederholten mal, wenn bei der Telekom keine Zustimmung vorliegt geht keine AB raus, das ist systemseitig so vorgegeben.

      Zum wiederholten mal, wenn bei der Telekom keine Zustimmung vorliegt geht keine AB raus, das ist systemseitig so vorgegeben.
      der_Lutz

      Zum wiederholten mal, wenn bei der Telekom keine Zustimmung vorliegt geht keine AB raus, das ist systemseitig so vorgegeben.

      @der_Lutz 

      Ja und wie erfolgt die Zustimmung wie bei diesem Fall.

      Mehr wollte ich nicht wissen.

      Ihr redet immer um den heißen Brei.

      everything

      Ihr redet immer um den heißen Brei.

      Nein, das tue ich nicht.

      everything

      aber was ist am Telefon

      falk2010

      Tatsächlich finden ich unter dem Link "Zustimmung" für Online-Buchungen.

      Ich weiß.... 😎 Aber @everything hob ja auf das "schriftlich" ab. Tatsächlich finden ich unter dem Link "Zustimmung" für Online-Buchungen.
      falk2010

      Tatsächlich finden ich unter dem Link "Zustimmung" für Online-Buchungen.

      Ja, ich auch, aber was ist am Telefon, gleich Frage wie an @der_Lutz 

      everything

      aber was ist am Telefon

      m.E. kann man am Telefon auch Bestätigen, aber das schrieb ich schon.

      Ob das der Link hergibt musst Du mit  @der_Lutz klären.

      0

      von

      vor einer Stunde

      falk2010

      m.E. kann man am Telefon auch Bestätigen, aber das schrieb ich schon.

      everything

      Ihr redet immer um den heißen Brei.

      @der_Lutz  Ja und wie erfolgt die Zustimmung wie bei diesem Fall. Mehr wollte ich nicht wissen. Ihr redet immer um den heißen Brei.
      everything

      Ihr redet immer um den heißen Brei.

      Nein, das tue ich nicht.

      everything

      aber was ist am Telefon

      Ja, ich auch, aber was ist am Telefon, gleich Frage wie an @der_Lutz 
      everything

      aber was ist am Telefon

      m.E. kann man am Telefon auch Bestätigen, aber das schrieb ich schon.

      Ob das der Link hergibt musst Du mit  @der_Lutz klären.

      falk2010

      m.E. kann man am Telefon auch Bestätigen, aber das schrieb ich schon.

      @falk2010 

      Danke, hatte ich mir fast gedacht. Kann der Agent auch  die VVI vorlesen (Mutter hatte sie in SPAM)  und dann sagen, ok, machen wir so.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Unschön,aber dauernde Realität.

      Ich hatte mit meinen Eltern ähnliche Probleme..vom Staubsauger an der Tür bis Waschtrockner im Laden..Zeitungsabo..usw.

      Da hilft nur .sorry.dauernde Überwachung und Kontrolle..du könntest dir Zugang zu ihren Mails geben lassen..ich musste alle drei Tage hinfahren, schon allein wegen deren Einkaufsbegleitung oder Arztbesuchen

      @VeritatiDeditus 

      0

    • vor 5 Stunden

      Das @Telekom hilft Team wird das bestimmt auf Kulanzbasis auf den alten Vertragsstand zurück stellen. Die Telekom hat als seriöser Anbieter nämlich kein Interesse, Leuten MagentaTV Verträge anzudrehen, wenn sie gar kein TV Streaming nutzen.

      1

      von

      vor 5 Stunden

      @DMSE Glaskugel ? Oder sogar eine aus Kristall? Woher Deine Weitsicht? 

      Meine Erfahrungen zeigen diese Einschätzung nicht eindeutig.

      Anyway, ich habe beim Team angeklopft.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      VeritatiDeditus

      erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft

      Wieso? Ist sie nicht mehr Mündig? 

      Nur weil sie 70 ist, heißt es nicht, dass sie nicht mehr fähig ist Verträge abzuschließen.

      Sie hat bewusste Entscheidungen getroffen, ihr müsst die akzeptieren.

      Oder wenn ihr ihre Entscheidungen anzweifelt, sie entmündigen lassen und euch um einen gerichtlich bestellten Betreuer kümmern. 

      VeritatiDeditus

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Hier bist du auf dem Holzweg. 

      VeritatiDeditus

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Also ihr wart beim Beratungsgespräch nicht dabei und schlagt nun wild um euch?

      Akzeptiert halt die Entscheidung der 70-jährigen Kundin. 

      4

      von

      vor 4 Stunden

      VeritatiDeditus
      Glauben Sie ernsthaft, dass eine Kundin, die nur im Internet surft, Emails schreibt, Bankgeschäfte erledigt, kein RTL schaut und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt, aktiv so einen Vertrag benötigt? Bei einer vernünftigen Beratung durch einen seriösen Berater wäre das aufgefallen.

      Glauben Sie ernsthaft, dass eine Kundin, die nur im Internet surft, Emails schreibt, Bankgeschäfte erledigt, kein RTL schaut und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt, aktiv so einen Vertrag benötigt? Bei einer vernünftigen Beratung durch einen seriösen Berater wäre das aufgefallen.

      VeritatiDeditus

      Glauben Sie ernsthaft, dass eine Kundin, die nur im Internet surft, Emails schreibt, Bankgeschäfte erledigt, kein RTL schaut und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt, aktiv so einen Vertrag benötigt? Bei einer vernünftigen Beratung durch einen seriösen Berater wäre das aufgefallen.

      Jau, meine Mutter... die macht nämlich alles auf diesem Weg mit ihren ü80. Und nun?

      von

      vor 4 Stunden

      VeritatiDeditus

      und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt,

      Glauben Sie ernsthaft, dass eine Kundin, die nur im Internet surft, Emails schreibt, Bankgeschäfte erledigt, kein RTL schaut und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt, aktiv so einen Vertrag benötigt? Bei einer vernünftigen Beratung durch einen seriösen Berater wäre das aufgefallen.

      VeritatiDeditus

      und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt,

      was für ein Gerät soll denn das sein ? ein Sinus 154 vielleicht ?

      0

      von

      vor 4 Stunden

      CyberSW

      Hier bist du auf dem Holzweg. 

      VeritatiDeditus

      erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft

      Wieso? Ist sie nicht mehr Mündig? 

      Nur weil sie 70 ist, heißt es nicht, dass sie nicht mehr fähig ist Verträge abzuschließen.

      Sie hat bewusste Entscheidungen getroffen, ihr müsst die akzeptieren.

      Oder wenn ihr ihre Entscheidungen anzweifelt, sie entmündigen lassen und euch um einen gerichtlich bestellten Betreuer kümmern. 

      VeritatiDeditus

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Hier bist du auf dem Holzweg. 

      VeritatiDeditus

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Also ihr wart beim Beratungsgespräch nicht dabei und schlagt nun wild um euch?

      Akzeptiert halt die Entscheidung der 70-jährigen Kundin. 

      CyberSW

      Hier bist du auf dem Holzweg. 

      User Pasted image

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...