Gelöst

70-jährige Telekom-Kundin: Plötzlich neuer 24-Monats-Vertrag für knapp 60 €!

vor 2 Stunden

Hallo zusammen,

wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

  • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
  • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
  • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
  • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
  • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

  • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
  • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
  • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
  • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
  • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

5. Was wir von der Telekom erwarten

Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

Vielen Dank.

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Stunden

      VeritatiDeditus

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen.

      Das ist natürlich unglücklich.

      Es gab auch Rechnung, aber doch bestimmt Abbuchungen?

      Was ist denn der Auslöser im Juli gewesen?

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      von

      vor einer Stunde

      VeritatiDeditus

      Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht. 

      Es geht hier um das wirksame Zustandekommen eines Vertrages. Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht. 

      VeritatiDeditus

      Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht. 

      Das ist richtig, es bezog sich auf das "unglücklich".

      0

      von

      vor einer Stunde

      VeritatiDeditus

      Hätten Sie alles gelesen, dann wüssten Sie, dass der Auslöser unbekannt ist.

      Es geht hier um das wirksame Zustandekommen eines Vertrages. Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht.  Hätten Sie alles gelesen, dann wüssten Sie, dass der Auslöser unbekannt ist. Vermutlich wurde sie angerufen und über den Tisch gezogen. Sie selbst hat nichts aktiv beauftragt oder unterschrieben.

      VeritatiDeditus

      Hätten Sie alles gelesen, dann wüssten Sie, dass der Auslöser unbekannt ist.

      Das habe ich gelesen, war aber auch nicht meine Farge.

      VeritatiDeditus

      Vermutlich

      Es geht hier um das wirksame Zustandekommen eines Vertrages. Dabei ist unerheblich ob sie die Mails oder höhere Abbuchungen bemerkte oder nicht.  Hätten Sie alles gelesen, dann wüssten Sie, dass der Auslöser unbekannt ist. Vermutlich wurde sie angerufen und über den Tisch gezogen. Sie selbst hat nichts aktiv beauftragt oder unterschrieben.

      VeritatiDeditus

      Vermutlich

      Also weiß Du das gar nicht? Schade.

      wolliballa

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      @VeritatiDeditus Wow. Was für ein Text.  Hat die KI dabei geholfen?  Aber zählen heute bereits 70jährige zur 'gefährdeten' Clientel, wenn das Rentenalter bereits bei 67 angelangt ist? Da hätten wir mit unserer Alterspyramide allerdings echte Probleme.

      Meine Eltern haben uns Kindern damals eingeschärft, an der Haustür und am Telefon keine Verträge zu machen.

      Ich bin übrigens 72+ und neben meiner selbsständigen Tätigkeit ehrenamtlich als Sicherheitsberater f. Senioren unterwegs.

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      wolliballa

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      Hatte ich auch schon gefragt. Man weiß es nicht.

      von

      vor einer Stunde

      @VeritatiDeditus "Vermutlich wurde sie angerufen und über den Tisch gezogen. "   Vermutlich? Und nix festes ? Und dann dieser Aufriss?

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      @VeritatiDeditus Wow. Was für ein Text.  Hat die KI dabei geholfen?  Aber zählen heute bereits 70jährige zur 'gefährdeten' Clientel, wenn das Rentenalter bereits bei 67 angelangt ist? Da hätten wir mit unserer Alterspyramide allerdings echte Probleme.

      Meine Eltern haben uns Kindern damals eingeschärft, an der Haustür und am Telefon keine Verträge zu machen.

      Ich bin übrigens 72+ und neben meiner selbsständigen Tätigkeit ehrenamtlich als Sicherheitsberater f. Senioren unterwegs.

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      3

      von

      vor einer Stunde

      Nur weil Sie der deutschen Rechtschreibung nicht mächtig sind, bedeutet das nicht, dass andere es auch nicht können. Menschliche Intelligenz vermag auch umfassende Texte zu generieren, auch wenn mich die korrekte Formulierung 30 Minuten Zeit gekostet hat.

      0

      von

      vor einer Stunde

      wolliballa

      Wow. Was für ein Text.  Hat die KI dabei geholfen?  Aber zählen heute bereits 70jährige zur 'gefährdeten' Clientel, wenn das Rentenalter bereits bei 67 angelangt ist?

      @VeritatiDeditus Wow. Was für ein Text.  Hat die KI dabei geholfen?  Aber zählen heute bereits 70jährige zur 'gefährdeten' Clientel, wenn das Rentenalter bereits bei 67 angelangt ist? Da hätten wir mit unserer Alterspyramide allerdings echte Probleme.

      Meine Eltern haben uns Kindern damals eingeschärft, an der Haustür und am Telefon keine Verträge zu machen.

      Ich bin übrigens 72+ und neben meiner selbsständigen Tätigkeit ehrenamtlich als Sicherheitsberater f. Senioren unterwegs.

      Wie kam es denn überhaupt zum Telekom-Kontakt, der in einer Vertragsänderung resultierte?

      wolliballa

      Wow. Was für ein Text.  Hat die KI dabei geholfen?  Aber zählen heute bereits 70jährige zur 'gefährdeten' Clientel, wenn das Rentenalter bereits bei 67 angelangt ist?

      Dann kommt mein Jahrgang nun auch in die gefährdete Reichweite. 

      von

      vor einer Stunde

      @VeritatiDeditus Fabulieren und Aufblasen eines Problems um einen 1000fach-täglichen Vertragsabschluss hat nichts  mit Rechtschreibkenntnissen zu tun, sondern ist zur Zeit oft das Ergebnis einer wichtigtuerischen KI-Befragung.  Oder ein unnötiger 'Anwaltssschriftsatz' einer Kunde-hilft-Kunde-Community.

      Entscheidend hier für die ethische Beurteilung ist aus meiner Sicht einzig der Anlass der Vertragsänderung:

      • 'einfach so', ohne Anlass & Kundenkontakt: Fehlverhalten BackOffice, Rückabwicklung
      • Störungsmeldung mit Upselling: fragwürdig, aber üblich
      • Vertriebsanruf: zulässig, wenn nicht deaktiviert

      Und den Rest muss sich die Mama ggf. selbst zurechnen lassen.

      Aber selbst der TE weiß ja nicht, worum es eigentlich ging.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Sehr „schönes“ Beispiel zu den leider gängigen Vertriebspraktiken heutzutage, genau so ist es und nicht nur aber explizit auch auf die Telekom bezogen.

      Moralisch verwerflich, rechtlich zulässig ohne auf den Einzelfall abzustellen. Nicht der Kunde zählt sondern der Teilhaber.

      Ich wiederhole die Frage der Vorredner, was war der Anlass des (vermutlichen) Gesprächs? Info-Service aktiv?

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      4

      von

      vor einer Stunde

      @VeritatiDeditus Ich denke nicht , dass es bei diesen Verträgen der aktiven schriftlichen Zustimmung bedarf.  Genau deshalb  gibt es ja bei Telefon/Haustür/Online-Verträgen die Widerrufs-Regeln ( Nicht WIDERSPRUCH!).

      von

      vor 33 Minuten

      User Pasted image

      0

      von

      vor 31 Minuten

      Es ändert nichts, wenn Sie Ihre Unwissenheit zigfach wiederholen. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      VeritatiDeditus

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Sind wier hier nun bei CSI Telekom? Prüf den Briefwechsel, Emails, etc. Wie kommt man drei MOnate später aus so einen WoT? 

      Man man man man ......

      0

      6

      von

      vor einer Stunde

      falk2010

      Ich weiß......

      *Paz Vizsla*

      Dann ist er in der THC falsch, hier ist kein Jura Forum. 

      Dann ist er in der THC falsch, hier ist kein Jura Forum. 
      *Paz Vizsla*

      Dann ist er in der THC falsch, hier ist kein Jura Forum. 

      Ich weiß......

      falk2010

      Ich weiß......

      Muss auch sagen das der ganze Text nicht grad zur Hilfe eingeladen hat. 

      Aber warten wir mal ab. 

      von

      vor 40 Minuten

      Wir haben alles ausführlich erläutert. Offen und ehrlich. Wir erwarten auch keine Antwort von anderen Kunden, sondern möchte gerne ganz öffentlich wissen, wie die Telekom den Sachverhalt einordnet. Dass es in diesem Forum auch Klugscheißer, Besserwisser und Deppen gibt haben wir schon bemerkt. Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      von

      vor 36 Minuten

      VeritatiDeditus

      Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      Wir haben alles ausführlich erläutert. Offen und ehrlich. Wir erwarten auch keine Antwort von anderen Kunden, sondern möchte gerne ganz öffentlich wissen, wie die Telekom den Sachverhalt einordnet. Dass es in diesem Forum auch Klugscheißer, Besserwisser und Deppen gibt haben wir schon bemerkt. Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      VeritatiDeditus

      Aber zum Glück gibt es auch Nutzer die sachlich antworten. 

      @VeritatiDeditus 

      Nutzer können dein Problem nicht lösen.

      Du hättest auch einfach die Hotline anrufen können.

      Hier im öffentlichen Forum Forderungen zu stellen ist nicht zielführend.

      Vertraglich ist alles sauber.

      Was aber immer geht, höflich um Kulanz zu bitten, direkt an das Telekom-Hilft Team.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Das wird nicht passieren.

      Das mündliche Anpreisen von unglaublichen Vorteilen bei Vertragsänderungen durch Provisionsjäger wird nicht verschwinden und endet immer mit

      "Sagen sie einfach ja" oder "unterschreiben sie hier" + "um den Rest kümmern wir uns".

      Wo beginnt "älter"?

      Die einzige ungleiche Behandlung der Kunden sind die sog. Young-Tarife.

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      Es gibt hier im Forum immer wieder  ähnliche Fälle, bei denen "plötzliche" Vertragsabschlüsse bemängelt werden.

      Habt ihr denn privat auch sofort die Telekom-Drittanbieterdienste gesperrt?

      Telekom-Provisionsjäger sind übrigens nicht die einzigen Cold-Caller.

      KI-Caller sind gerade im Kommen, sie zeichnen Audio auf und warten lediglich auf eine eingestreutes "ja" irgendwo im Redefluss.

      Schon hat man einen Vertrag an der Backe mit 14 Tagen Widerrufsrecht.

      Nach 70 kommen 71, 72++ usw., das Hirn degeneriert unausweichlich, ab 80 kommen Alzheimer und Makuladegeneration dazu ...

      Alles nicht vorteilhaft gegen Überredungsprofis.

      Habt ihr der 70jährigen eingeschärft, KEINERLEI unbekannte Telefonanrufe anzunehmen, bis ihr die Rufnummer überprüft habt?

      Gleiches an der Wohnungstür innen auf einem A4-Blatt mit Tesa geklebt, darauf geschrieben  "Danke, ich kaufe nichts ... und Tür zu".

      Private Sperren kann man sowohl in Smartfones als auch in Festnetztelefonie durchführen.

      Dito. für ALLE privaten Daten, insb. IBAN, Adresse, eMail, PersonalausweisNr.  ... ?

      0

      1

      von

      vor einer Stunde

      MPM30GB

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Das wird nicht passieren.

      Das mündliche Anpreisen von unglaublichen Vorteilen bei Vertragsänderungen von Provisionsjägern

      Wo beginnt "älter"?

      Die einzige ungleiche Behandlung der Kunden sind die sog. Young-Tarife.

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      Es gibt hier im Forum immer wieder  ähnliche Fälle, bei denen "plötzliche" Vertragsabschlüsse bemängelt werden.

      Habt ihr denn privat auch sofort die Telekom-Drittanbieterdienste gesperrt?

      Telekom-Provisionsjäger sind übrigens nicht die einzigen Cold-Caller.

      Habt ihr der 70jährigen eingeschärft, KEINERLEI Telefonanrufe anzunehmen, bis ihr die Rufnummer überprüft habt?

      Private Sperren kann man sowohl in Smartfones als auch in Festnetztelefonie durchführen.

      Dito. für ALLE privaten Daten, insb. IBAN, Adresse ... ?

      MPM30GB

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      Was sind "Geringrenten", und was haben die mit den Telekom-Tarifen zu tun?

      MPM30GB

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Das wird nicht passieren.

      Das mündliche Anpreisen von unglaublichen Vorteilen bei Vertragsänderungen von Provisionsjägern

      Wo beginnt "älter"?

      Die einzige ungleiche Behandlung der Kunden sind die sog. Young-Tarife.

      Old-Tarife für zB Rentner wegen Geringrenten gibt es nicht.

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      Es gibt hier im Forum immer wieder  ähnliche Fälle, bei denen "plötzliche" Vertragsabschlüsse bemängelt werden.

      Habt ihr denn privat auch sofort die Telekom-Drittanbieterdienste gesperrt?

      Telekom-Provisionsjäger sind übrigens nicht die einzigen Cold-Caller.

      Habt ihr der 70jährigen eingeschärft, KEINERLEI Telefonanrufe anzunehmen, bis ihr die Rufnummer überprüft habt?

      Private Sperren kann man sowohl in Smartfones als auch in Festnetztelefonie durchführen.

      Dito. für ALLE privaten Daten, insb. IBAN, Adresse ... ?

      MPM30GB

      Dafür muss private Vorsorge in Form einer Betreungsbestellung beim Familiengericht/Betreuunggericht getroffen werden.

      Für was genau?

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      VeritatiDeditus

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Kann die Telekom nichts für, ausserdem müssen die Vvi`s bestätigt werden. Also sehr unwahrscheinlich das dort nichts aktiv passierte. 

      VeritatiDeditus

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      So ist es, wie bei jedem Verrtag mir Laufzeit. Danke an den Gesetzgeber. 

      VeritatiDeditus

      Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?

      Fragt die Mutter

      0

      4

      von

      vor 59 Minuten

      VeritatiDeditus
      Falsch. Die Telekom muss beweisen, dass unsere Mutter schriftlich zugestimmt hat.

      Falsch. Die Telekom muss beweisen, dass unsere Mutter schriftlich zugestimmt hat.

      VeritatiDeditus

      Falsch. Die Telekom muss beweisen, dass unsere Mutter schriftlich zugestimmt hat.

      Die werden ein Dutzend zugestelle Mails belegen können, und dann? 

      0

      von

      vor 38 Minuten

      Sie haben echt Null Ahnung. Unsere Mutter hätte schriftlich zustimmen müssen. Hat sie nicht. Auch eine Auftragsbestätigung ersetzt keine schriftliche Zustimmung. Haben Sie überhaupt auch nur die geringste Ahnung vom TKG ? Nein. Definitiv nicht. 

      0

      von

      vor 17 Minuten

      VeritatiDeditus

      Unsere Mutter hätte schriftlich zustimmen müssen.

      Sie haben echt Null Ahnung. Unsere Mutter hätte schriftlich zustimmen müssen. Hat sie nicht. Auch eine Auftragsbestätigung ersetzt keine schriftliche Zustimmung. Haben Sie überhaupt auch nur die geringste Ahnung vom TKG ? Nein. Definitiv nicht. 

      VeritatiDeditus

      Unsere Mutter hätte schriftlich zustimmen müssen.

      Ich kann nur berichten:

      zu meinem Vertrag gab es die VVI, da steht:

      Wie kommt der Vertrag zustande?  
      Soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben, kommt der Vertrag mit Zugang unserer Auftragsbestätigung 
      zustande. Falls wir unsere Leistung früher bereitstellen, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung 
      zustande.  

      Und danach kam die AB. "Schriftlich zustimmen" steht da nirgendwo, habe ich auch nicht getan.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      VeritatiDeditus

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026,

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026,

      @VeritatiDeditus 

      Kam leider zustande, da sie nicht widersprochen hat.

      Jetzt kann man nichts mehr machen, da sie auch noch voll geschäftsfähig ist.

      3

      von

      vor einer Stunde

      Erzählen Sie keinen Unsinn, wenn Sie Null Ahnung vom TKG haben. 

      0

      von

      vor einer Stunde

      VeritatiDeditus
      Erzählen Sie keinen Unsinn, wenn Sie Null Ahnung vom TKG haben. 

      Erzählen Sie keinen Unsinn, wenn Sie Null Ahnung vom TKG haben. 

      VeritatiDeditus

      Erzählen Sie keinen Unsinn, wenn Sie Null Ahnung vom TKG haben. 

      Ui, und Sie haben es? Na dann... 

      von

      vor 46 Minuten

      VeritatiDeditus
      Erzählen Sie keinen Unsinn, wenn Sie Null Ahnung vom TKG haben. 

      Erzählen Sie keinen Unsinn, wenn Sie Null Ahnung vom TKG haben. 

      VeritatiDeditus

      Erzählen Sie keinen Unsinn, wenn Sie Null Ahnung vom TKG haben. 

      Tut mir leid, ist aber so Tatsache.

      Vielleicht auf Kulanz.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Unschön,aber dauernde Realität.

      Ich hatte mit meinen Eltern ähnliche Probleme..vom Staubsauger an der Tür bis Waschtrockner im Laden..Zeitungsabo..usw.

      Da hilft nur .sorry.dauernde Überwachung und Kontrolle..du könntest dir Zugang zu ihren Mails geben lassen..ich musste alle drei Tage hinfahren, schon allein wegen deren Einkaufsbegleitung oder Arztbesuchen

      @VeritatiDeditus 

      0

    • vor einer Stunde

      Das @Telekom hilft Team wird das bestimmt auf Kulanzbasis auf den alten Vertragsstand zurück stellen. Die Telekom hat als seriöser Anbieter nämlich kein Interesse, Leuten MagentaTV Verträge anzudrehen, wenn sie gar kein TV Streaming nutzen.

      1

      von

      vor einer Stunde

      @DMSE Glaskugel ? Oder sogar eine aus Kristall? Woher Deine Weitsicht? 

      Meine Erfahrungen zeigen diese Einschätzung nicht eindeutig.

      Anyway, ich habe beim Team angeklopft.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      VeritatiDeditus

      erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft

      Wieso? Ist sie nicht mehr Mündig? 

      Nur weil sie 70 ist, heißt es nicht, dass sie nicht mehr fähig ist Verträge abzuschließen.

      Sie hat bewusste Entscheidungen getroffen, ihr müsst die akzeptieren.

      Oder wenn ihr ihre Entscheidungen anzweifelt, sie entmündigen lassen und euch um einen gerichtlich bestellten Betreuer kümmern. 

      VeritatiDeditus

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Hier bist du auf dem Holzweg. 

      VeritatiDeditus

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Also ihr wart beim Beratungsgespräch nicht dabei und schlagt nun wild um euch?

      Akzeptiert halt die Entscheidung der 70-jährigen Kundin. 

      4

      von

      vor 41 Minuten

      VeritatiDeditus
      Glauben Sie ernsthaft, dass eine Kundin, die nur im Internet surft, Emails schreibt, Bankgeschäfte erledigt, kein RTL schaut und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt, aktiv so einen Vertrag benötigt? Bei einer vernünftigen Beratung durch einen seriösen Berater wäre das aufgefallen.

      Glauben Sie ernsthaft, dass eine Kundin, die nur im Internet surft, Emails schreibt, Bankgeschäfte erledigt, kein RTL schaut und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt, aktiv so einen Vertrag benötigt? Bei einer vernünftigen Beratung durch einen seriösen Berater wäre das aufgefallen.

      VeritatiDeditus

      Glauben Sie ernsthaft, dass eine Kundin, die nur im Internet surft, Emails schreibt, Bankgeschäfte erledigt, kein RTL schaut und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt, aktiv so einen Vertrag benötigt? Bei einer vernünftigen Beratung durch einen seriösen Berater wäre das aufgefallen.

      Jau, meine Mutter... die macht nämlich alles auf diesem Weg mit ihren ü80. Und nun?

      von

      vor 38 Minuten

      VeritatiDeditus

      und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt,

      Glauben Sie ernsthaft, dass eine Kundin, die nur im Internet surft, Emails schreibt, Bankgeschäfte erledigt, kein RTL schaut und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt, aktiv so einen Vertrag benötigt? Bei einer vernünftigen Beratung durch einen seriösen Berater wäre das aufgefallen.

      VeritatiDeditus

      und einen Router besitzt der max. DSL 50 unterstützt,

      was für ein Gerät soll denn das sein ? ein Sinus 154 vielleicht ?

      0

      von

      vor 24 Minuten

      CyberSW

      Hier bist du auf dem Holzweg. 

      VeritatiDeditus

      erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft

      Wieso? Ist sie nicht mehr Mündig? 

      Nur weil sie 70 ist, heißt es nicht, dass sie nicht mehr fähig ist Verträge abzuschließen.

      Sie hat bewusste Entscheidungen getroffen, ihr müsst die akzeptieren.

      Oder wenn ihr ihre Entscheidungen anzweifelt, sie entmündigen lassen und euch um einen gerichtlich bestellten Betreuer kümmern. 

      VeritatiDeditus

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Hier bist du auf dem Holzweg. 

      VeritatiDeditus

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Hallo zusammen,

      wir möchten einen Vorgang öffentlich machen, der uns als Kinder einer 70-jährigen, langjährigen Telekom-Kundin zutiefst empört und erhebliche Fragen zum Zustandekommen einer Vertragsumstellung aufwirft.

      Einen förmlichen Widerspruch haben wir bereits vorbereitet und werden ihn parallel direkt an die Deutsche Telekom versenden. Unabhängig davon möchten wir den Fall auch hier öffentlich schildern.

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Ob in diesem Fall tatsächlich ein provisionsgetriebenes Vorgehen vorliegt, muss die Telekom aufklären. Die bisherigen Erkenntnisse geben uns jedenfalls erheblichen Anlass, den Vorgang kritisch zu hinterfragen.

      Im Juli 2026 wurde der bestehende Internet- und Telefonvertrag unserer Mutter auf MagentaZuhause L mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt – mit künftig 59,95 Euro monatlich und einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Unsere Mutter bestreitet, diese Vertragsumstellung rechtswirksam beauftragt oder genehmigt zu haben.

      1. Chronologie, Spamordner und Entdeckung

      Anhand der vorhandenen E-Mails und Vertragsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

      • 01.07.2026, 12:10 Uhr: Erste vorvertragliche Pflichtinformationen einschließlich Vertragszusammenfassung.
      • 01.07.2026, 18:04 Uhr: Erneute Übersendung identischer vorvertraglicher Pflichtinformationen.
      • 01.07.2026, 19:10 Uhr: Auftragsbestätigung mit dem Wortlaut „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen gerne bestätigen“.
      • 15.07.2026: Beginn des neuen Vertrags laut Auftragsbestätigung.
      • 17.10.2026: Entdeckung der E-Mails durch uns Kinder bei einem Besuch.

      Sämtliche E-Mails waren im Spamordner gelandet und wurden von unserer Mutter nicht zur Kenntnis genommen. Erst am 17. Oktober entdeckten wir die Nachrichten und konnten gemeinsam mit ihr nachvollziehen, welche Vertragsänderungen vorgenommen worden waren.

      Selbst wenn unsere Mutter die E-Mails unmittelbar nach ihrem Eingang entdeckt hätte, hätte sie nach unserer Einschätzung nicht verstanden, was die Unterlagen für ihren bestehenden Vertrag bedeuten und welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Außerdem unterstützt ihr Router nur max. DSL 50.

      Wir Kinder wohnen weit entfernt und können sie bei solchen Vertragsangelegenheiten nicht regelmäßig unterstützen.

      Bei der Entdeckung lief der neue Tarif bereits seit 94 Tagen.

      2. Sage und schreibe 56 Seiten Vertragsunterlagen – gleich zweimal!

      Die Telekom übersandte unserer Mutter zweimal am selben Tag ein identisches PDF-Dokument mit jeweils 56 Seiten vorvertraglicher Informationen, Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

      Uns ist bekannt, dass die eigentliche Vertragszusammenfassung bereits auf der ersten Seite steht und die übrigen Seiten überwiegend rechtliche Pflichtinformationen enthalten.

      Dennoch fragen wir uns, weshalb innerhalb weniger Stunden zweimal dieselben Unterlagen verschickt wurden und bereits um 19:10 Uhr eine Auftragsbestätigung folgte.

      Vor allem möchten wir wissen, ob unserer Mutter die wesentlichen Vertragsänderungen tatsächlich verständlich erläutert wurden.

      56 Seiten Vertragsunterlagen ersetzen keine verständliche Beratung und keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.

      3. Ein Vertrag, der überhaupt nicht zum Nutzungsverhalten passt

      Unsere Mutter nutzt ihren Internetanschluss hauptsächlich zum Surfen, für gelegentliche E-Mails und für Onlinebanking. RTL schaut sie nicht. MagentaTV oder andere Streamingangebote benötigt sie ebenfalls nicht.

      Dennoch wurde ihr Vertrag auf einen Tarif mit VDSL 100, MagentaTV Smart und RTL+ Premium umgestellt.

      Die monatlichen Kosten betragen zunächst 48,95 Euro und steigen nach sechs Monaten auf 59,95 Euro. Hinzu kommt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

      Welcher konkrete Kundenwunsch soll diese Tarifzusammenstellung gerechtfertigt haben?

      Dass fehlender Bedarf allein keinen Vertrag unwirksam macht, wissen wir. Dennoch halten wir die Auswahl für ausgesprochen fragwürdig und erwarten eine nachvollziehbare Erklärung.

      4. Wo ist der Nachweis des rechtswirksamen Vertragsschlusses?

      Nach § 54 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gelten besondere Anforderungen an die Bereitstellung der Vertragszusammenfassung. Wird diese erst nach einer telefonischen Vertragserklärung bereitgestellt, ist eine anschließende Genehmigung in Textform erforderlich.

      Unsere Mutter hat nach ihrer Aussage keine solche Genehmigung erteilt.

      Bislang ist nicht geklärt, wann und auf welchem Weg die angebliche Auftragserteilung erfolgte.

      Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

      • Wann und mit welchem konkreten Inhalt soll unsere Mutter die Vertragsumstellung beauftragt haben?
      • Weshalb wurden zweimal identische Vertragsunterlagen verschickt?
      • Welche Erklärung führte am 1. Juli um 19:10 Uhr zur Auftragsbestätigung?
      • Wurde die Vertragszusammenfassung vor oder nach der behaupteten Vertragserklärung bereitgestellt?
      • Auf welcher Grundlage wurden MagentaTV Smart und RTL+ Premium als gewünschte Leistungen erfasst?

      Eine einseitige Auftragsbestätigung beantwortet diese Fragen nicht.

      Wir erwarten, dass die Telekom das Zustandekommen der Vertragsumstellung konkret und überprüfbar nachweisen kann.

      5. Was wir von der Telekom erwarten

      Wir erwarten eine vollständige Prüfung des tatsächlichen Vertragsschlusses.

      Kann kein wirksamer Vertragsschluss nachgewiesen werden, verlangen wir die rückwirkende Rückabwicklung zum 15. Juli 2026, die Wiederherstellung der bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie die Erstattung sämtlicher unberechtigt erhobener Mehrbeträge.

      Der Internet- und Telefonanschluss unserer Mutter einschließlich ihrer bisherigen Rufnummern muss dabei selbstverständlich erhalten bleiben.

      Wir erwarten von der Deutschen Telekom, dass gerade ältere, langjährige Bestandskunden fair, verständlich und ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechend beraten werden.

      Es geht uns ausdrücklich nicht um Kulanz, sondern um die Frage, ob diese Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.

      Wir bitten das Telekom-hilft-Team um eine konkrete Stellungnahme und Unterstützung bei der vollständigen Aufklärung.

      Vielen Dank.

      VeritatiDeditus

      Wir verurteilen es aufs Schärfste, wenn im Vertrieb das Interesse an Vertragsabschlüssen und Provisionen über eine ehrliche, verständliche und bedarfsgerechte Beratung gestellt wird. Gerade gegenüber älteren Menschen ist ein solches Geschäftsgebaren für uns schlicht widerwärtig.

      Also ihr wart beim Beratungsgespräch nicht dabei und schlagt nun wild um euch?

      Akzeptiert halt die Entscheidung der 70-jährigen Kundin. 

      CyberSW

      Hier bist du auf dem Holzweg. 

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