Gelöst
Zwang zum Lastschriftverfahren!
vor 5 Jahren
Servus zusammen!
Ich nutze schon eine ganze Weile das Sicherheitspaket M. Wollte nun über das Kundencenter
auf das Sicherheitspaket L wechseln, was so ohne weiteres natürlich nicht geht. Man wird gezwungen
auf Lastschrift umzustellen...
Okay, dachte ich mir. Rufste bei der Kundenbetreuung an. Nur leider sagte mir die Dame, das
es eine neue "Anweisung" gibt und auch telefonisch nur noch umgestellt werden darf, wenn
man gleichzeitig auf Lastschrift umstellt...
Wer bitte lässt sich den sowas einfallen?
Eventuell kann ein Mitarbeiter hier ja doch meinen "Wunsch" erfüllen und von Sicherheitspaket M
auf Sicherheitspaket L zu wechseln OHNE das ich auf Lastschrift umstellen muss.
Danke und LG Patrick
1325
47
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
1577
0
2
vor 8 Monaten
587
0
3
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Vermutlich setzen die jetzt einfach solangsam mal das durch was in den AGBs steht, nämlich dass man verpflichtet wird am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
25
Antwort
von
vor 5 Jahren
Demzufolge sind solche Klauseln in einer AGB unzulässig.
Demzufolge sind solche Klauseln in einer AGB unzulässig.
Und warum hat die Bundesnetzagentur noch keinen Widerspruch zu den AGB eingelegt?
Antwort
von
vor 5 Jahren
@olliMD
Und warum liest du nicht einfach mal alles?
Das Thema ist vom Tisch!
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hab ich doch. Trotzdem überprüft die Bundesnetzagentur die AGB der regulierten Produkte.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von