Gelöst

Widerruf des Vertrages innerhalb der gesetzl. Widerrufspflicht

vor einem Jahr

Habe einen Vetrag am 10.04.2024 geschlossen und will diesen jetzt widerrrufen. Da es ja eine gesetzl. Kündigungsfrist gibt und ich .innerhalb dieser bin, muss das sofort möglich sein. Hier wird mir allerdings lediglich angezeigt, dass dies erst in zwei Jahren möglich ist. Der Vertrag ist zwei Tage alt. Ich muss also gesetzlich den Vertrag mit sofortiger Wirkung widerrufen können. Nicht erst in zwei Jahren.

Diese Procedere kann ich aber hier nicht finden.

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    • vor einem Jahr

      WO abgeschlossen ? INTERNET oder T.Shop oder Mediamarkt

      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Im Internet. Habe aber gerade folgendes bei der Vertragsbestätigung entdeckt:

      "Hinweis: Bei der Bestellung von digitalen Inhalten hast du vor der Ausführung des Vertrages ausführlich zugestimmt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird. Du hast deine Kenntnis davon bestätigt, dass du durch deine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages begonnen wird. Du hast deine Kenntnis davon bestätigt dass du deine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages dein Widerrufsrecht verlierst. Für Hardwarekäufe gilt das 14-tägige Widerrufsrecht."

       

      Da habe ich wohl keine Chance mehr.

      Jetzt hab ich zwei Verträge, da mich mein alter Anbieter (Pyur) nichtrausläßt.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @Chevaulegers 1  schrieb:
      Hinweis: Bei der Bestellung von digitalen Inhalten hast du vor der Ausführung des Vertrages ausführlich zugestimmt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der A

      Ähm..sowas hab ich bisher nur bei Download von Software..zb. Norton..

      gesehen..du hast doch keine digitalen inhalte per download bestellt und erhalten...eher einen Nutzungsvertrag der telekom leitung....

       

      Sende den widerruf....meine Meinung..

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Frist und Weg zum Widerruf stehen in der Auftragsbestätigung.

      Eine Kündigung ist etwas ganz anderes - da ist die Anzeige der zwei Jahre korrekt.

       

       

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      0

    • vor einem Jahr

      Chevaulegers 1

      Der Vertrag ist zwei Tage alt. Ich muss also gesetzlich den Vertrag mit sofortiger Wirkung widerrufen können. Nicht erst in zwei Jahren.

      Der Vertrag ist zwei Tage alt. Ich muss also gesetzlich den Vertrag mit sofortiger Wirkung widerrufen können. Nicht erst in zwei Jahren.
      Chevaulegers 1
      Der Vertrag ist zwei Tage alt. Ich muss also gesetzlich den Vertrag mit sofortiger Wirkung widerrufen können. Nicht erst in zwei Jahren.

      Solltest dich wo mal mit den Gesetzen beschäftigen .. Widerruf und Kündigung sind 2 verschieden Dinge. 

       

       

      Chevaulegers 1

      Diese Procedere kann ich aber hier nicht finden.

      Diese Procedere kann ich aber hier nicht finden.
      Chevaulegers 1
      Diese Procedere kann ich aber hier nicht finden.

      Ähm?

      www.telekom.de/widerruf hast nicht gefunden?

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    • vor einem Jahr

      Chevaulegers 1

      Habe einen Vetrag am 10.04.2024 geschlossen und will diesen jetzt widerrrufen. Da es ja eine gesetzl. Kündigungsfrist gibt und ich .innerhalb dieser bin, muss das sofort möglich sein. Hier wird mir allerdings lediglich angezeigt, dass dies erst in zwei Jahren möglich ist. Der Vertrag ist zwei Tage alt. Ich muss also gesetzlich den Vertrag mit sofortiger Wirkung widerrufen können. Nicht erst in zwei Jahren. Diese Procedere kann ich aber hier nicht finden.

      Habe einen Vetrag am 10.04.2024 geschlossen und will diesen jetzt widerrrufen. Da es ja eine gesetzl. Kündigungsfrist gibt und ich .innerhalb dieser bin, muss das sofort möglich sein. Hier wird mir allerdings lediglich angezeigt, dass dies erst in zwei Jahren möglich ist. Der Vertrag ist zwei Tage alt. Ich muss also gesetzlich den Vertrag mit sofortiger Wirkung widerrufen können. Nicht erst in zwei Jahren.

      Diese Procedere kann ich aber hier nicht finden.

      Chevaulegers 1

      Habe einen Vetrag am 10.04.2024 geschlossen und will diesen jetzt widerrrufen. Da es ja eine gesetzl. Kündigungsfrist gibt und ich .innerhalb dieser bin, muss das sofort möglich sein. Hier wird mir allerdings lediglich angezeigt, dass dies erst in zwei Jahren möglich ist. Der Vertrag ist zwei Tage alt. Ich muss also gesetzlich den Vertrag mit sofortiger Wirkung widerrufen können. Nicht erst in zwei Jahren.

      Diese Procedere kann ich aber hier nicht finden.


      Widerrufen NICHT Kündigen!

       

      Eine Kündigung geht natürlich erst nach Ablauf der Bindungsfrist von 2 Jahren

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Im Internet. Habe aber gerade folgendes bei der Vertragsbestätigung entdeckt:

      "Hinweis: Bei der Bestellung von digitalen Inhalten hast du vor der Ausführung des Vertrages ausführlich zugestimmt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird. Du hast deine Kenntnis davon bestätigt, dass du durch deine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages begonnen wird. Du hast deine Kenntnis davon bestätigt dass du deine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages dein Widerrufsrecht verlierst. Für Hardwarekäufe gilt das 14-tägige Widerrufsrecht."

       

      Da habe ich wohl keine Chance mehr.

      Jetzt hab ich zwei Verträge, da mich mein alter Anbieter (Pyur) nichtrausläßt.

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    • vor einem Jahr

      Steht so in der Auftragsbestätigung

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    • vor einem Jahr

      Evtl allgemeines bla bla..

      Was hast du denn eigentlich bestellt..?

      ..und wo ?

      Evtl  muss ein Teamie draufsehen..

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    • vor einem Jahr

      @Chevaulegers 1 
      Wenn es hier um MagentaTV geht dann ist das tatsächlich so, da verzichtest du beim Bestellprozess auf das Widerrufsrecht.

       

      @HARTMUTIX 

      Ist nicht nur bei Lizenzen so, auch bei vielen Streamingdiensten.

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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      HARTMUTIX

      Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........

      Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........
      HARTMUTIX
      Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........

      Ne kann er nicht in Firm eines Widerrufes.

       

      Überleg dir mal wie viele Menschen das ausnutzen würden.

      Serie XY gibt es Exklusive beim Anbieter ABC.

       

      Kurz abgeschlossen, Serie geschaut und dann Widerruf einlegen. 

      Daher haben die meisten Anbieter genau diese Klausel drin dass du bei Vertragsabschluss auf die Widerrufsrecht verzichtest.

       

      Möchtest du was nur antreten dann gibt es die Möglichkeit Verträge mit einem Monat Laufzeit zu nehmen.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Wär mir zuviel Aufwand wegen 13 Tage Serie schauen und ab dann nicht mehr..

      Aber ok.. wenn das viele so tun würden..ist das ein guter Schutz

      Schon wieder was gelernt....Danke dir.

       

      @CobraCane 

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      CobraCane

      HARTMUTIX Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........ Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........ HARTMUTIX Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........ Ne kann er nicht in Firm eines Widerrufes. Überleg dir mal wie viele Menschen das ausnutzen würden. Serie XY gibt es Exklusive beim Anbieter ABC. Kurz abgeschlossen, Serie geschaut und dann Widerruf einlegen. Daher haben die meisten Anbieter genau diese Klausel drin dass du bei Vertragsabschluss auf die Widerrufsrecht verzichtest. Möchtest du was nur antreten dann gibt es die Möglichkeit Verträge mit einem Monat Laufzeit zu nehmen.

      HARTMUTIX

      Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........

      Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........
      HARTMUTIX
      Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........

      Ne kann er nicht in Firm eines Widerrufes.

       

      Überleg dir mal wie viele Menschen das ausnutzen würden.

      Serie XY gibt es Exklusive beim Anbieter ABC.

       

      Kurz abgeschlossen, Serie geschaut und dann Widerruf einlegen. 

      Daher haben die meisten Anbieter genau diese Klausel drin dass du bei Vertragsabschluss auf die Widerrufsrecht verzichtest.

       

      Möchtest du was nur antreten dann gibt es die Möglichkeit Verträge mit einem Monat Laufzeit zu nehmen.

      CobraCane
      HARTMUTIX

      Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........

      Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........
      HARTMUTIX
      Sehr seltsam...Streaming kann der Verkäufer doch stoppen........

      Ne kann er nicht in Firm eines Widerrufes.

       

      Überleg dir mal wie viele Menschen das ausnutzen würden.

      Serie XY gibt es Exklusive beim Anbieter ABC.

       

      Kurz abgeschlossen, Serie geschaut und dann Widerruf einlegen. 

      Daher haben die meisten Anbieter genau diese Klausel drin dass du bei Vertragsabschluss auf die Widerrufsrecht verzichtest.

       

      Möchtest du was nur antreten dann gibt es die Möglichkeit Verträge mit einem Monat Laufzeit zu nehmen.


      Oder ich gönne mir die EM 24 bei der Telekom und mache dann den Widerruf. Ganz doof sind sie ja nun nicht bei der TK Fröhlich 

      Uneingeloggter Nutzer

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