Gelöst
MagentaTV One gerät bei DSL Vertrag mitgebucht aber zurückgeben
vor 6 Monaten
Hallo,
ich habe bei meinem DSL Vertrag einen MagentaTV One für 5 Euro mitgebucht. Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte. Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück? Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
256
16
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
1384
0
9
398
0
5
424
0
5
vor 6 Monaten
Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück?
Hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
Bis die 12 Monate rum sind, dann können sie den Mietvertrag kündigen.
TANTE EDIT:
Siehe Beitrag von @JuergenS1 , geht mit Schadensersatz auch vorher.
Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte.
Haben sie das schriftlich?
0
vor 6 Monaten
@DynamicBit
Ich vermute mal, dass in der Auftragsbestätigung stand, dass du die Magenta TV One mit einer Mindestmietzeit von 12 Monaten gemietet hast. Heißt, wenn du die jetzt zurückschickst musst du Schadenersatz zahlen.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Monaten
Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
Wenn die Frist um ist (14 Tage) ja,
12 Monate MVLZ , danach jederzeit mit Frist von 6 Tagen kündbar.
Wenn du vorzeitig raus willst, fällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an
Beispiel
Zb Rest noch 11 Monate, je 5€, wären 55€ , davon 50% = Schadenersatz 22,50€
Nachtrag
Falls die Frist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, einfach zurück schicken
https://www.telekom.de/hilfe/retoure/
Zzgl Korrektur laut @Ludwig II
2
Antwort
von
vor 6 Monaten
Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
Muss natürlich heißen:
Wenn du vorzeitig rtaus willst,
entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.Antwort
von
vor 6 Monaten
Marcel2605 Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Marcel2605 Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Muss natürlich heißen: Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.
Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
Muss natürlich heißen:
Wenn du vorzeitig rtaus willst,
entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.Danke @Ludwig II
Verschrieben. Meinte ich auch so, hab ich angepasst
Gruß Marcel
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Monaten
ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?
2
Antwort
von
vor 6 Monaten
ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?
ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?
@DynamicBit
Wenn die Frist um ist, hier
https://www.telekom.de/hilfe/miete/
Rest kommt von alleine
Ist die Widerrufsfrist noch nicht um, dann hier
https://www.telekom.de/hilfe/retoure/
Dann fällt kein Schadenersatz an
Antwort
von
vor 6 Monaten
@kannst die HIER beauftragen und einen Rücksendeschein mit Versandaufkleber ausdrucken.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Monaten
Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?
1
Antwort
von
vor 6 Monaten
Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?
Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?
Nach meiner Meinung mit Erhalt der Auftragsbestätigung und beigefügrer schriftlicher Widerrufsbelehrung.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Monaten
Hier der Auszug aus dem Vertrag:
@Ludwig II wo hast du das mit dem "Auftragsbestätigung und beigefügrer schriftlicher Widerrufsbelehrung" her?
4
Antwort
von
vor 6 Monaten
Hier der Auszug aus dem Vertrag:
Miete ist kein Kauf. Dein Screenshot zeigt aber "Kauf-Endgeräte"
Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt
Wenn du sie gekauft hättest, als Miete ist es keine Ware, sondern eine Dienstleistung
Antwort
von
vor 6 Monaten
Guten Tag @DynamicBit,
schade, dass dir das Gerät nicht zusagt. Der Schadenersatz fällt vermutlich höher aus, als den Mietvertrag 12 Monate laufen zu lassen und das Gerät zu nutzen.
Darf ich fragen, was für dich nun dagegen spricht, die MagentaTV One erstmal zu nutzen?
Lieben Gruß
Diandra
Antwort
von
vor 6 Monaten
Der Schadenersatz fällt vermutlich höher aus, als den Mietvertrag 12 Monate laufen zu lassen und das Gerät zu nutzen.
@Diandra was bitte? Alternative Fakten? FakeNews?
Der Schadensersatz beträgt definitiv nur 50% der entgangenen Mieteinnahmen bis Ende MVLZ ☝🏻
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Monaten
@Diandra Gegen die Verwendung spricht das ich alle Streamingdienste sowieso auf PC oder auf einer PS5 nutze.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von