Solved

MagentaTV One gerät bei DSL Vertrag mitgebucht aber zurückgeben

6 months ago

Hallo,

ich habe bei meinem DSL Vertrag einen MagentaTV One für 5 Euro mitgebucht. Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte. Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück? Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

256

16

    • 6 months ago

      DynamicBit

      Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück?

      Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück?
      DynamicBit
      Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück?

      Hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

       

      DynamicBit

      Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

      Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
      DynamicBit
      Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

      Bis die 12 Monate rum sind, dann können sie den Mietvertrag kündigen.

      TANTE EDIT:
      Siehe Beitrag von @JuergenS1 , geht mit Schadensersatz auch vorher.

       

      DynamicBit

      Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte.

      Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte.
      DynamicBit
      Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte.

      Haben sie das schriftlich?

      0

    • 6 months ago

      @DynamicBit 

      Ich vermute mal, dass in der Auftragsbestätigung stand, dass du die Magenta TV One mit einer Mindestmietzeit von 12 Monaten gemietet hast. Heißt, wenn du die jetzt zurückschickst musst du Schadenersatz zahlen.

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      6 months ago

      DynamicBit

      Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

      Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
      DynamicBit
      Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

      Wenn die Frist um ist (14 Tage) ja,

       

      12 Monate MVLZ , danach jederzeit mit Frist von 6 Tagen kündbar.

       

      Wenn du vorzeitig raus willst, fällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an

       

      Beispiel

      Zb Rest noch 11 Monate,  je 5€, wären 55€ , davon 50% = Schadenersatz 22,50€

       

       

      Nachtrag

      Falls die Frist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, einfach zurück schicken

       

      https://www.telekom.de/hilfe/retoure/

       

       

       

      Zzgl Korrektur laut @Ludwig II 

       

      2

      Answer

      from

      6 months ago

      Marcel2605

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
      Marcel2605
      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Muss natürlich heißen:

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.

      Answer

      from

      6 months ago

      Ludwig II

      Marcel2605 Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Marcel2605 Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Muss natürlich heißen: Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.

      Marcel2605

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
      Marcel2605
      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Muss natürlich heißen:

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.

      Ludwig II
      Marcel2605

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
      Marcel2605
      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Muss natürlich heißen:

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.


       

      Danke @Ludwig II 

       

      Verschrieben. Meinte ich auch so, hab ich angepasst

      Gruß Marcel

       

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 months ago

      ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?

      2

      Answer

      from

      6 months ago

      DynamicBit

      ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?

      ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?

      DynamicBit

      ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?


       

      @DynamicBit 

      Wenn die Frist um ist, hier

      https://www.telekom.de/hilfe/miete/

       

      Rest kommt von alleine

       

       

      Ist die Widerrufsfrist noch nicht um, dann hier

      https://www.telekom.de/hilfe/retoure/

      Dann fällt kein Schadenersatz an

       

       

       

      Answer

      from

      6 months ago

      @kannst die HIER beauftragen und einen Rücksendeschein mit Versandaufkleber ausdrucken.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 months ago

      Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?

      1

      Answer

      from

      6 months ago

      DynamicBit

      Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?

      Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?

      DynamicBit

      Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?


      Nach meiner Meinung mit Erhalt der Auftragsbestätigung und beigefügrer schriftlicher Widerrufsbelehrung.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 months ago

      Hier der Auszug aus dem Vertrag:

      DynamicBit_0-1731584951057.png



      @Ludwig II wo hast du das mit dem "Auftragsbestätigung und beigefügrer schriftlicher Widerrufsbelehrung" her?

      4

      Answer

      from

      6 months ago

      DynamicBit

      Hier der Auszug aus dem Vertrag:

      Hier der Auszug aus dem Vertrag:
      DynamicBit
      Hier der Auszug aus dem Vertrag:

      Miete ist kein Kauf. Dein Screenshot zeigt aber "Kauf-Endgeräte"

       

      DynamicBit

      Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt

      Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt
      DynamicBit
      Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt

      Wenn du sie gekauft hättest, als Miete ist es keine Ware, sondern eine Dienstleistung

      Answer

      from

      6 months ago

      Guten Tag @DynamicBit

       

      schade, dass dir das Gerät nicht zusagt. Der Schadenersatz fällt vermutlich höher aus, als den Mietvertrag 12 Monate laufen zu lassen und das Gerät zu nutzen. 

       

      Darf ich fragen, was für dich nun dagegen spricht, die MagentaTV One erstmal zu nutzen?

       

      Lieben Gruß

      Diandra

      Answer

      from

      6 months ago

      Diandra

      Der Schadenersatz fällt vermutlich höher aus, als den Mietvertrag 12 Monate laufen zu lassen und das Gerät zu nutzen.

      Der Schadenersatz fällt vermutlich höher aus, als den Mietvertrag 12 Monate laufen zu lassen und das Gerät zu nutzen. 
      Diandra
      Der Schadenersatz fällt vermutlich höher aus, als den Mietvertrag 12 Monate laufen zu lassen und das Gerät zu nutzen. 

      @Diandra was bitte? Alternative Fakten? FakeNews?

      Der Schadensersatz beträgt definitiv nur 50% der entgangenen Mieteinnahmen bis Ende MVLZ ☝🏻

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 months ago

      @Diandra Gegen die Verwendung spricht das ich alle Streamingdienste sowieso auf PC oder auf einer PS5 nutze.

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from

      This could help you too